… Bekommt man als Maler Auslöse wenn man vom Wohnort mehr als 24 Stunden weg ist?
Bei Ubernachtung muss der Arbeisgeber eine Auslöse für Hotel und Verflegung zahlen in einigen Unternehmen zahlt der Arbeisgeber die Stunden wenn man merh als 12 Stunden auserhaus ist
… Bekommt man als Maler Auslöse wenn man vom Wohnort mehr
als 24 Stunden weg ist? Ja
Es gibt ein gesetzliches Verpflegungsgeld das du beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kannst. Es wird also einmal im Jahr abgerechnet.
Einige Arbeitgeber rechnen freundlicherweise dieses Verpflegungsgeld direkt monatlich mit ihren Arbeitgebern ab und holen es sich dann vom Staat zurück. Dazu gibt es aber keine Verpflichtung.
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als 24 Stunden weg ist?
Liegt allein am Arbeitgeber
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sorry weiß ich nicht bein kein maler
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als 24 Stunden weg ist?
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Sehr geehrter Kunde,
die Antwort lautet NEIN , Sie haben einen Stundenlohn der wird ihnen bezahlt eine Auslöse ist freiwillig die der Arbeitgegeber geben kann, wenn er will.
Die Überstunden , sollten ausbezahlt werden oder Freizeit mit schriftlicher Bestädigung des Arbeitgegeber, dafür gibt es einenen Arbeitsvertrag der diese Angelegenheiten regelt.Fahrgeld ca. 30 cent für eine Hinfahrt ist drin die Rückfaht übernimmt der Arbeitgegeber
Hallo,
1.Meinst du von deiner Firma?Wenn ja kommt drauf an ob dein Chef gewillt ist was zu bezahlen.(weiss nicht ob er dazu verplichtet ist)
2.Oder meinst du Steuerlich?Da gibts Verpflegungsmehraufwand:ab 8Std=6EUR,ab 14Std=12EUR,ab 24 Std=24EUR
mfg
ich weiss nicht was dein Tarifvertrag da vorsieht, vielleicht hilft da ein bisschen googlen.
Entweder übernimmt die Fa. die Kost- und Logiekosten für die Dauer dieses Arbeitsauftrages oder aber du bekommst dafür Auslösung und musst dir selbst eine Übernachtungsmöglichkeit suchen.
Gleiches gilt natürlich für die Verpflegung wärend des auswärtigen Auftrages.
Üblicherweise wird das aber über Spesen bzw. Auslösung geregelt.
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als 24 Stunden weg ist?
hallo rützi…ich bin zwar schon einige zeit aus dem beruf raus,jedoch bin ich mir sicher,das dein chef dir eine tägliche ablöse für arbeitsorte,bei denen du über nacht weg bist,bezahlen muss(ich selbst habe damals immer ablöse bekommen).um ganz sicher zu gehen,suche im google mal unter dem begriff ablöse,ob es da evtl.sogar einen paragraphen im arbeitsgesetz gibt.gruss,michael
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Soviel ich weiß ja. Auf jedenfall für Verpflegung wenn keine Übernachtung geplant ist. Mit Übernachtung liegt der Satz soviel ich weiß Auslöse 45 Euro, die Handwerkskammer in Deinem Wohnbezirk könnte Dir noch genauere angaben machen
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Ja.Auf jeden Fall.Zwischen 50 und 75% vom Bruttolohn.
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Hallo, am besten du rufst bei der Maler-Innung an.In deinen Bundesland.
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als 24 Stunden weg ist?
Hallo,
entschuldige wenn ich dir erst so spät antworte, hatte die letzten Tage sehr viel zu tun.
Nun zu deiner Frage, ich kenne es nur so, dass mein Chef mir alles bezahlt hat, er hatte Verpflegung und Übernachtung bezahlt.
Vielleicht hilft dir der Link auch weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
Lieber Gruß
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