Ich arbeite seit 5 Jahren in einer Firma und möchte dort eigentlich weg. Allerdings habe ich Familie mit zwei Kindern und ein Haus was monatlich abbezahlt werden muss. Wenn ich jetzt den Job wechsel und in der neuen Firma nicht bestehe, d.h. sie mich nach der Probezeit nicht übernehmen, bekommt man dann Arbeitslosengeld? Und wenn an welchem Gehalt orientiert sich das ?
Falls nicht kann ich das Risiko nämlich nicht eingehen und muß mich weiter ausbeuten lassen…
welche information zu der frage hast du denn beim arbeitsamt bekommen ?
ALG I Anspruch hättest du, wenn nicht in der Arbeitsbescheinigung Eigenverschulden vom Arbeitgeber angekreuzt wird - und es kein befrister Vertrag war.
Aber, wenn du Familie und Haus hast, kann ich dir nur abraten, denn ALG I ist nicht viel… und wenn du nach einem Jahr in ALGII rutcht, hast du ein ernstes Problem.
Du solltest dich auf jeden Fall in einem Arbeitslosenhilfeforum schlau machen - http://www.elo-forum.org/ z.B.
Hallo,
Also zunächst denke ich das wenn du in der neuen Firma nicht übernommen wirst bekommst du trotzdem Arbeitslosengeld denn soweit ich weiß bekommt man immer Arbeitslosengeld ausser DU kündigst.
Wieviel du bekommst hängt davon ab wieviel du verdient hast vorher ,soweit ich informiert bin sind das 60 % deines letzten Nettogehaltes.Du könntest dich vorab aber auch beim Arbeitsamt informieren.es gäbe sogar die möglichkeit z.b eine weiterbildung ectr. bazhalt zu bekommen falls Arbeitslosigkeit droht ,wie z.b. durch angespanntes Arbeitsklima ectr.Ist halt wie man es eben den SB beim Amt verkauft.
Wie gesagt anspruch auf ALG hast du nach der 6 monatigen Probezeit.
Viel Erfolg
Ziemlich wiedersprüchliche! Die Aussage ist immer wieder : es kommt darauf an warum etc.
Das Problem ist aber das der Fall ja noch nicht eingetroffen ist. Ich bin in meinem jetzigen Job permanent überfordert und der Firma geht es nicht wirklich gut. Dazu kommt ein recht schlechtes Gehalt mit übermässigen Arbeitszeiten und nicht viel Chance auf Weiterentwicklung. Und das würde ich eben gerne ändern. Aber es ist eben auch mit so viel Risiko verbunden den ich mit Familie nicht so einfach eingehen kann bzw es mich nicht traue einzugehen.
welche information zu der frage hast du denn beim arbeitsamt
bekommen ?
wenn Du gekündigt wirst ohne grob fahrlässig gehandelt zu haben z.B. Diebstahl oder ähnliches bekommst Du AGeld.
Es wird nach demletzten Gehalt berechnet.
Einen schönen kruzen Überblick findest Du hier:
http://www.arbeitsratgeber.de/arbeitslosengeld-1-029…
ich habe den aktuellen stand nicht im kopf.
vor einiger zeit war es mal so:
im fall der arbeitslosigkeit mußt du den lohn der letzten 3 jahre nachweisen.
daran bemißt sich dann dein alg.
hast du 2-einhalb jahre gut und ein halbes jahr weniger gut verdient, wird das anteilig berechnet.
so war es mal.
wie es heute ist, sagt dir das arbeitsamt, wenn du sie fragst, ob es heute immer noch so ist.
halt mich am laufenden, bitte.
Hallo,
sofern der Arbeitgeber kündigt und man ihm dazu keinen Grund geliefert hat, bekommt man Arbeitslosengeld.
Das Arbeitslosengeld bemisst sich nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.
Gruß
Wenn Sie nahtlos zum anderen Arbeitgeber wechseln, dürfte das theoretisch kein Problem sein,
da Sie fünf Jahre Beschäftigungszeit nachweisen können. Für den Bezug von Arbeitslosengeld I für minimal sechs Monaten müssen Sie 365 Kalendertage Beschäftigungszeit über 400,01 € monatlich nachweisen. Die Berechnung orientiert sich am Mittelwert der letzten zwölf Bruttogehälter. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60% des Mittelwertes für Alleinstehende, max. 67 % für Verheiratete. Wenn Sie bereits jetzt ernsthaft befürchten, die Probezeit beim neuen Arbeitgeber nicht zu bestehen, würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, ob ein Wechsel tatsächlich Sinn macht. Bedenken Sie, dass Sie die laufenden Kosten, gerade die für’s Haus, irgendwie stemmen müssen. Sie könnten zwar einen Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer) oder Arbeitslosengeld II ergänzend beantragen. Ich an Ihrer Stelle würde mir das überlegen, ob ich mir den Stress antue.
Hallo malika,
bin kein Fachmann und kann keine verbilndlichen Auskünfte geben.
Sie bekommen selbstverständlich ALG 1, aber möglicherweise Sperrfrist. Das ALG 1 richtet sich nach der Jahresarbeitsentgeltbescheinigung (ggfs. unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze), die die Arbeitgeber kostenlos ausfüllen müssen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
MfG
knuffel1958
Man bekommt auch A´losengeldI, wenn man in der Probezeit gekündigt wird. Vorausgesetzt natürlich, dass man mind. 1 Jahr in den vergangenen 2 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.Berechnet wird das A´losengeld nach dem Nettojahresentgelt des letzten Jahres d.h. Urlaub- und Weihnachtsgeld, etc. wirken sich erhöhend aus. Mit Kindern beträgt es etwa 67% des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens.
Hallo,
ich bin leider keine Expertin für den Leistungsanspruch nach dem SGB III.
Aber soweit mir bekannt ist, richtet sich der Leistungsanspruch nach dem Einkommen, das in den letzten 24 Monaten erzielt wurde und in Ausnahmefällen auch 36 Monate. Aber ganz bestimmt nicht nach dem Einkommen aus der Probezeit (hoffe ich jedenfalls).
siehe auch
http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/arbeitslosenge…
l.G.
kann ich leider nicht beantworten
hey malika…
ich bin kein experte… soweit mir bekannt ist, bekommt man immer arbeitslosengeld, sofern man nicht selbst kündigt. das arbeitslosengeld beträgt, glaube ich, 60 % des letzten gehalts.
lg
Hallo Malika,
selbstverständlich hast Du Arbeitslosengeldanspruch, sofern Du nicht selbst kündigst. Das Arbeitslosengeld richtet sich in der Regel nach den letzten 3 Monaten (Durchschnittsverdienst).Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruss Manni