Bekommt man bei Aufnahme einer

… Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine extra Zahlung vom jobcenter?

Hallo?
Wofür? Dass man seiner Verpflichtung nachgegangen ist, für den eigenen Unterhalt selbt zu sorgen?

Fahrkostenzuschuß für die ersten -4- Wochen sind denkbar, müsste beim AA gegen Vorlage des AV beantragt werden, aber das ergibt sich nicht zwangsläufig aus dem Posting.

lG

… Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine extra
Zahlung vom jobcenter?

Hallo

Naja, wenn man dort auch keinen grüßt oder verabschiedet, sinken die Chancen erheblich.

Geht es vielleicht konkreter? Wann wird / wurde die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung denn aufgenommen? Was für eine Sonderzahlung schwebt dem Leistungsempfänger denn so vor?

Gruß,
LeoLo

Melde dich bitte ab!
Hi!

Wofür?

Nur, um die mal zwei mögliche Dinge zu nennen, die du dir mal von irgendwem erklären lassen solltest, da du nicht über den notwendigen Intellekt verfügst, es selbst zu eruieren:

  • Umzugsbeihilfe
  • Eingliederungszuschuss

Melde dich endlich ab!

1 Like

Wo ist denn zu lesen, dass die Tätigkeit in einer anderen Stadt aufgenommen werden soll?

Zitiere doch gleich alle möglichen Zuschüsse, auch die der Blinden, Kriegsversehrten, Behinderten, Tauben, Stummen, oder gibt es dafür keine Zuschüsse mehr?

Probleme mit dem eruieren??

oG

Nur, um die mal zwei mögliche Dinge zu nennen, die du dir mal
von irgendwem erklären lassen solltest, da du nicht über den
notwendigen Intellekt verfügst, es selbst zu eruieren:

  • Umzugsbeihilfe
  • Eingliederungszuschuss

Melde dich endlich ab!

1 Like

Wo ist denn zu lesen, dass die Tätigkeit in einer anderen
Stadt aufgenommen werden soll?

Genau das ist dein Problem - du hast nicht den notwendigen Weitblick um überhaupt auf irgendeine Frage irgendeine sinnvolle Antwort geben zu können (vom fehlenden Wissen oder gar Intellekt ganz zu schweigen)!

Deshalb habe ich nur zwei Dinge von einigen möglichen genannt, die du dir mal erläutern lassen solltest, da du ja ganz offensichtlich so gar keine Ahnung hast, dass es so etwas wie Zuschüsse oder Beihilfen bei Arbeitsaufnahme vom Jobcenter geben kann!

Zitiere doch gleich alle möglichen Zuschüsse, auch die der
Blinden, Kriegsversehrten, Behinderten, Tauben, Stummen, oder
gibt es dafür keine Zuschüsse mehr?

Wäre es nicht so armseelig, könnte ich darüber echt Tränen lachen, denn tatsächlich gibt es diese Zuschüsse vom Jobcenter NICHT.

-Probleme mit dem eruieren??

Nein, aber ganz klar ein Problem mit dir ahnungslosem Spinner, der hier in einem Experten forum einen Schwachsinnsartikel nach dem anderen von sich gibt und Leuten damit echt Schaden zufügen kann.

Melde dich endlich ab!

Die Aufforderung von mir - und den meisten anderen hier - bleibt!

4 Like

Hallo,

Dass es diverse Eingliederungsbeihilfen wie Fahrtkosten, Übergangsgeld etc. im Anfangsmoment der Tätigkeit bis zur ersten Lohnauszahlung geben kann, wurde bereits von den Vorrednern kurz erwähnt.

Je nach höhe des erworbenen Einkommens können anfangs oder fortlaufend auch Zuschüsse ( Gehaltsaufstockung ) seitens der ArGe erfolgen, wenn das Gehalt immer noch zu niedrig wäre. ( Kommt dann aber uch auf die Kosten der Wohnung an, Familienstand, Kinder u.s.w. )

Dann wären das zwar auch keine Extras, aber zumindest eine Lohnaufstockung seitens des SGB III unter Berücksichtigung möglicher Freibeträge und nachweisbarer Werbungskosten.

Alternativ könnte man sich auch informieren, wie es mit einem Antrag auf Wohngeld stehen könnte, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsform vorliegt.

Für den Einstieg hilft aber gewiss noch überbrückend die ArGe, bis die eingehenden Einkünfte das Mindestniveau ( nach SGB III ) der Bedarfsgemeinschaft erreichen und bestenfalls übersteigen.

mfg

Ennlo