… muss und mit auf Baustelle nimmt, bezahlt?
Des öfteren muss ich Kollegen, mit dem Betriebsauto, frühs abholen und abends wieder heim schaffen. Das ist jedesmal ein Umweg von ca. einer halben Stunde (bei den jetzigen Witterungsbedingungen). Das wären also am Tag immer eine Stunde die mir verloren geht. Habe ich als Fahrer des Betriebsautos das Recht diese Zeit mit abrechnen zu lassen also diese sozusagen mit auf den Stundenzettel schreiben kann??? Wenn ja, wo kann ich das rechtlich nachlesen und gegebenfalls Ausdrucken um meinem Chef das begreiflich zu machen.
Vielen Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen und voller Spannung auf eure Antwortet und Ratschläge
Toni
ja, es ist Arbeitszeit, wenn es vom Arbeitgeber angeordnet ist. Nachlesbar in der Kommentierung zu § 3 Arbeitszeitgesetz. Es gibt hierzu nur Rechtsprechung.
danke für deine Promte Antwort. Doch elider kann ich den genauen Gesetzestext nirgends finden, wo es expliziet Drinnen steht, das es zu Arbeitszeit gehört. Kannst du mir bitte einen Link mit der Seite nennen damit ich es nachlesen kann?
Hallo Toni,
Rechtsberatung darf hier nicht gemacht werden, dies vorweg.
Wenn Du aber unter § 3 Arbeitszeitgesetz auf der Internetseite Deines zuständigen Landesarbeitsgericht oder des Bundesarbeitsgerichts nachschaust, wirst Du erfolgreich sein.
Es gibt keinen Gesetzestext, in dem dies genau steht. Die Texte muss man interpretieren können.
Du kannst auch in einer öffentlichen Bibliothek zu dem Gesetzestext einen Kommentar suchen. Auch da wirst Du erfolgreich sein.
das kann ich nicht genau sagen, außerdem gibt es nirgends etwas, wos das schwarz auf weiß steht. Im Prinzip würde ich es aber so sehen, wenn es eine Verpflichtung gibt, Kollegen von irgendwo abzuholen, ist das Arbeit. Es kann aber auch sein, dass mit der Zurverfügungstellung des Autos, die Mitnahme der Kollegen sozusagen stillschweigend vereinbart wurde, dann wäre es keine Arbeit.