Bekommt man einen Makler wieder raus?

Hallo,
folgender Fall:
Paar A sucht nach einer ETW. Findet im Netz ein Angebot, vereinbart über den Makler einen Besichtigungstermin, der findet statt, gleich am nächsten Tag ein zweiter. Nach diesem zweiten Termin einigt sich Paar A mit Verkäuferin B die Wohnung zu nehmen.
Es wird vereinbart, dass sich dass sich A. erst noch mit verschiedenen Banken zwecks Finanzierung in Verbindung setzt etc. der Kaufvertrag soll bereits beim von A. benannten Notar aufgesetzt werden. Ein für wenige Tage später avisierter weiterer Besichtigungstermin soll abgesagt werden (sagt die Verkäuferin dem Makler)
Der Makler empfiehlt dem Paar eine Bank bei dem der Baufinanzierer gleichzeitig Prokurist sei und daher die Entscheidung sehr schnell ginge. Dieser Termin wird wahrgenommen, allerdings wird (aufgrund objektiv nicht nachvollziehbarer Gründe) der Antrag abgelehnt. Am Folgetag ist ein Termin bei der Hausbank vereinbart.
Der Makler spiegelt die Enttäuschung der Verkäuferin an die Käufer wieder die angeblich mit der Bemerkung: „Schade, dann müssen wir den anderen Termin doch wahrnehmen.“ reagiert hat. Habe der Makler angeblich mit dem Satz „Nein, warten wir erst ab - der Termin bei der Hausbank steht doch noch aus“ abgeblockt - sagt der Makler den Käufern. Der Termin bei der Hausbank verläuft soweit erfolgreich, allerdings kann dieser Berater nicht entscheiden und die Angelegenheit wird einem Spezialisten vorgelegt (-> Mitteilung an Makler).
In der Folgewoche arbeitet der Spezialist eine Möglichkeit aus und verspricht bis Mittwochs eine Entscheidung zu treffen (-> Mitteilung an Makler - alles OK) Mittwochs Rückruf des Spezialisten -> Finanzierung OK. Mitteilung an Makler, der Nachricht aufnimmt mit den Worten: „Gut, das teile ich B. mit. Aber es sind andere Interessenten da, die bereits schneller eine Finanzierung stehen hatten.“ Telefonat zwischen Käufer und Verkäufer, der sich sehr freut und weitere Schritte werden vereinbart, die die Verkäuferin an den Makler weitergibt (Notartermin nach Urlaub der Verkäufer).
Am Abend Telefonat des Maklers mit der Käuferin der ihr mitteilt, dass derjenige die Wohnung bekäme, der als erstes die Finanzierungsbestätigung der Bank beibringe. Käuferin macht Termin, teilt an Makler und Verkäuferin mit - alles Ok.
Am Folgetag Anruf des Maklers bei der Käuferin: „Wer am Samstag (genau 14 Tage nach Besichtigung) mit zum Notar käme, der bekäme die Wohnung.“ Mitteilung der Käuferin an den Makler, dass mit der Verkäuferin doch etwas anderes vereinbart sei! Daraufhin wird der Makler gegenüber der Käuferin extrem ausfallend (nicht beleidigend, aber nicht mehr „üblicher Geschäftston“). In der Folge Telefonat zwischen Käuferin und Verkäuferin, die einen persönlichen Termin vereinbaren.

In diesem Termin kommt heraus, dass die Verkäufer von Anfang an auf den Käufern A. bestanden haben! Der Makler den Mann der Verkäuferin ebenfalls am Telefon „angepampt“ hat und allgemein massive Unzufriedenheit vorherrscht. Des Weiteren verlangt der Makler von beiden Seiten Provision, jew. 3,48 % - üblich sind hier in der Gegend eigentlich nur Käuferprovisionen (NRW, OWL).

Lange Rede, ich komme zum Schluss: einen normalen Dienstleistungsvertrag hätte ich schon längst gekündigt!!! Ist hier auch was machbar?

Viele Grüße und vielen, vielen Dank für Eure Mühe!!!
FrauPee

Hallo FrauPee

Schilderungen dieser Art hatten wir in der letzten Zeit hier mehrere. Aber es hilft nichts. Wenn ein Kaufinteressent einem Makler eine Courtagevereinbarung unterschreibt und dann eine von ihm vermittelte Immobilie kauft, ist die Courtage verdient und fällig. Was der Makler mit dem Verkäufer ausgemacht hat, muß den Käufer nicht interessieren. Dass hier zweimal 3,48 % Courtage fließen sollen, finde ich auch ungewöhnlich, kann das aber nicht beurteilen, weil ich kein Immo-Makler bin.

Sollte sich, wie in diesem Falle, der Makler daneben benehmen, mindert dass nicht den Anspruch auf Provision. Der Makler wird für einen Erfolg entlohnt und dieser Erfolg ist eingetreten, wenn ein Kaufvertrag unterschrieben wird.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

na, da scheint man ja einen ausgefuchsten Makler bekommen zu haben.
Hat der Käufer mit dem Makler einen entsprechenden Vertrag, d.h. er hat die Immobilie über seine Vermittlung erhalten, muss er die vereinbarte Provision zahlen.
Wenn die Verkäuferin ebenfalls einen Maklervertrag geschlosse hat, dass auch sie die gleiche Provision zahlen soll, ist das ungewöhnlich, aber nicht anfechtbar. Üblich ist entweder: man teilt sich die Provision, in der Regel 5% + MwSt oder der Käufer trägt ganz.

Ungewöhnlich finde ich das Verhalten des Maklers trotzdem, denn ihm kann es letztendlich egal sein ob A oder B die Käufer sind und der Ton:
"wer am…um…da ist…bekommt die Wohnung hat ja schon erpresserische Züge.