Hallo.
Ich habe eine Frage ich bin bis zum 30.06 nur beschäftigt und dann arbeitslos, aber schwanger das Kind soll im November kommen. Jetzt meine Frage bekomme ich Elterngeld wenn ich bis zum Mutterschutz nicht beschäftigt bin? Bitte um Hilfe.
Hallo!
Ja. Für die Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen der letzten 12 Monate maßgebend.
Es wirden immer mindestens 300 Euro gezahlt.
Gruß
derschwede77
Hallo!
Ja, das Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes berechnet - also von November 2011 bis Oktober 2012. Monate, in denen Arbeitslosengeld bezogen wird, werden allerdings mit 0 Euro Einkommen berechnet (bei dir dann Juli, August, September, Oktober).
Es gibt aber mindestens 300 Euro!
Grüße!