Hallo,
Es sei in dieser Antwort mal die Annahme, das Eltern / Familie als unterstützender Personenkreis ausscheiden.
Auch sei kein Zusammenleben / Wohnraum bei den jeweiligen Eltern möglich.
Möbel konnten auch nicht aus den Elternhäusern in vollem Umfang mitgenommen werden…
…sööö
Wenn die verdienende ( arbeitende ) Person incl. Kindergeld und möglichem Wohngeld nicht über die Runden käme, wäre ein ( bewilligter ) Antrag auf ALG II eine der Grundvorraussetzungen für eine ( mögliche ) Erstausstattung.
Nur wäre die Rechnung mit dem angegebenem Netto + Kindergeld + ggf. Wohngeld doch spürbar höher, als es mit ALG II vergleichbar wäre.
Anspruch der BG + KDU wären hierbei in einem Rahmen von 1300 - 1500 € mtl. möglich. ( Je nach ortsüblicher und angemessener Warmmiete )
Damit dürfte die Möglichkeit laut Lohnbeispiel schon mal in Hinsicht auf akute Bedürftigkeit ausscheiden.
Aber damit grundlegend kein " NoGo " rezitiert werden muß:
- In Sozialkaufhäusern nachsehen, was es an gebrauchtem Mobiliar gäbe.
- ggf. mit der Hausbank sprechen, ob es dafür einen Kleinkredit geben könnte.
- Die letzte Methode für absolut hilfsbedürftige Menschen wäre noch der Rundgang am Sperrgut. Hier ist die Person aber auf vorherige Zustimmung der Menschen angewiesen, die das Sperrgut zur Abfuhr bereitstellen.
Letztere Möglichkeit habe ich selber für meine 1. eigene WHG mit viel Geduld und " Jagdfieber " genutzt.
Arbeitskollegen und auch Anzeigenblätter hatten zudem Geschenke anzubieten.
Entgegen meiner Vorredner soll aber keineswegs untergehen, dass die anfragende Person so gesehen ihren Grundbedarf aus eigener Schaffenskraft bestreitet und lediglich die Frage stellt, wie ein erster Schritt zur 1. WHG. realisierbar sein könnte.
In dem Beispielfall ist so gesehen keine staatliche Absicherung für eine minimalistische ( auch gebrauchte ) Erstausstattung allgemein vorgesehen.
mfg
nutzlos