Jemand ist Justizbeamter auf Lebenszeit und lebt seit zwei Jahren mit seiner Freundin und deren zwei Söhnen (6 und 10 Jahre alt) in häuslicher Gemeinschaft; die Freundin bezieht das Kindergeld. Weder deren Ex-Ehemann noch sie selbst sind im öffentlichen Dienst tätig.
– Steht ihm nun gemäß § 40 BBesG für die Kinder der Freundin Familienzuschlag zu?
– Würde ein eventueller Betrag auch rückwirkend gezahlt? (Am 01.04.2011 wurde das gemeinsame Haus bezogen.)
Er selbst hat auch ein Kind, welches allerdings bei der Mutter wohnt, für das ihm 50% des Kindergeldes zusteht. Für dieses bezieht er einen Familienzuschlag von der Justizbehörde!