Bekommt man in Elternzeit Arbeitslosengeld?

Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Nach einem Jahr Elternzeit wollte ich gern wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Laut Arbeitsvertrag bin ich für den Raum Köln eingesetzt, wohne aber seit letztem Jahr Oktober in Oberhausen und möchte natürlich hier im Raum arbeiten (anders wäre es mit Kind auch gar nicht machbar). Ich habe schon gehört, dass mich der Arbeitgeber kündigen kann, wenn ich keine Stelle in Köln annehme.

Mein Frage ist, ob ich dann Arbeitslosengeld bekomme, auch wenn ich mit meinem Freund zusammen lebe. Weiterhin habe ich die Frage, wie das berechnet wird. Bekommt man dann 67 Prozent vom letzten Jahresgehalt?

Danke im Voraus!

Hallo,

nach Bezug des Elterngeldes kannst Du Dich grundsätzlich arbeitslos melden; Da Du umgezogen bist und der Arbeitgeber derzeit nur eine Stelle in Köln anzubieten hat, müsstest Du Dich mit dem Arbeitgeber einigen, ob er Dir eine Kündigung aufgrund keine Stelle vorhanden gibt oder Du selbst kündigst. Bei diesen Fällen tritt auch meistens keine Sperrzeit ein, da ja keine andere Möglichkeit besteht. Soweit hättest Du dann Anspruch auf Alg I (Mann wird bei Alg I nicht angerechnet, anders bei Alg II) und Du musst Dich dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std/Woche zur Verfügung stellen. Dann gibts auch 67% vom letzten Nettogehalt.
Liebe Grüße
Marion

Wow, viele Fragen. Wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitlosenversicherung einbezahlt hast, dann hast du dir auch die Anwartschaft für ALG I erworben. Wie die Elternzeit mit einbezogen wird, weiß ich nicht. Das du mit deinem Freund zusammenlebst hat nichts mit dem Arbeitslosengeld zu tun. Wenn ich mich nicht irre sind es so ca. Faustformel 60% vom Nettogehalt.

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Glück

Hallo,

Arbeitslosengeld wird gezahlt, wenn man in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig war und sich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. wlt. zur Verfügung stellt.
Es ist egal, ob man mit jemandem zusammen lebt oder nicht (das spielt nur beim Arbeitslosengeld II eine Rolle).
Wenn man ein Kind hat, erhält man ca. 67% der letzten 12 Monatsgehälter.
Nach einem Jahr Elternzeit wird das Arbeitslosengeld fiktiv bemessen. Das wird aber auch nochmal erläutert, wenn man sich arbeitslos meldet.

Gruß

Hallo Melissa,

in der Regel wird während der Elternzeit ein Aufhebungsvertrag geschlossen, wenn der AG keinen geeigneten Teilzeit-Arbeitsplatz anbieten kann. Es erfolgt zwar eine Sperrzeitprüfung durch das Arbeitsamt, jedoch wird bei fehlender Kinderbetreuung (die ja hier vorläge, durch Tätigkeit in Köln) keine Sperrzeit verhängt.

Grundvoraussetzung für ALGI ist, daß der Antragsteller dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std./Woche zur Verfügung steht.

Anspruch hat, wer vor der Elternzeit entweder bereits Leistungen bezogen hat oder aber vor der Elternzeit mind.1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Bei Eintragung eines Kindes auf der Lst.-Karte greift der erhöhte Leistungssatz von 67%.

VG Claudia

Hallo,

wenn Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (Elternzeit zählt auch dazu) haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Wohnsituation interessiert dabei nicht. Die wird erst beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) geprüft.
Das Arbeitslosengeld beträgt mit Kind 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten 12 Monate.

Konkret: Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate wird auf den Tag umgerechnet. Hiervon werden Lohnsteuern, Solidaritätszuschlag und 21 % Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Von diesem Betrag ergeben entweder 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind) die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Gruß

Guten Tag.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird Einkommen/Vermögen oder ähnliches von Ihrem Partner nicht berücksichtigt, also können Sie ohne Probleme mit ihm zusammen ziehen.