Bekommt man sein Geld vom Anwalt zurück ?

Also es geht um folgendes. Ich habe einem ,Freund’’ helfen wollen,er brauchte 500,- Euro für seinen Anwalt. Ich schickte das Geld dem Anwalt (habe mir auch ein Schuldschein von dem ,Freund’’ geben lassen). Als er dann zurückzahlen sollte sagte er das er nicht zahlen könnte,ich sollte die Überweisung zurückbuchen lassen. Onlineüberweisung zurückbuchen geht nicht,dann wollte er sich mit seinem Anwalt in verbindung setzen damit dieser mir mein Geld zurück zahlt. Der ,Freund’’ rief allerdings nicht bei seinem Anwalt an. Ich rief dann an,der Anwalt ist nicht im Hause und man sagte mir ich sollte das mit dem ,Freund’’ klären. *lustig* der stellt sich quer … meine Frage: Muss der Anwalt mir das Geld zurückzahlen? Ich habe dem Anwalt E-Mails zukommen lassen wo der ,Freund’’ mir schreibt das er sich drum kümmern würde da er nicht zahlungsfähig ist. Oder muß ich jetzt einen Anwalt aufsuchen damit ich an mein Geld komme?

Für mich stellt sich die Frage: Wer ist wem was schuldig? Der Schuldige muss zahlen.
Ob sich der Anwalt als Schuldner sieht? Ich bezweifle das.

Hallo,

ich denke nicht, dass der Anwalt Dir das Geld zurückgeben muss. Schließlich hat er dafür (so denke ich zumindest) irgendeine Leistung erbracht. Und dass Du Deinem Freund das Geld geliehen hast, kann für ihn nicht relevant sein. Dein Schuldner ist Dein Freund, nicht Dein Anwalt.

Da Du aber einen Schuldschein von Deinem Freund hast, solltest Du versuchen, dass Geld bei ihm über den Rechtsweg einzutreiben.

MFG
UZi!

Hallo Zippchen.
ganz genau weiß ich es nicht.
Ich nehme aber an,der Anwalt muss dir das Geld nicht zurück geben.Das war sein Honorar und woher sein Mandant das Geld hatte,spielt für ihn keine Rolle.
Ich würde versuchen,mich ersmal kostenlos beraten zu lassen. Wo weiß ich auch nicht,vielleicht mal im Gericht oder Bürgeramt anrufen und fragen.
Alles Gute und viel Erfolg Pussymaus

Hallo Zippelchen,

das sieht schlecht aus, Geldschulden sind schickschulden. Da Du die Schulden ja bezahlt hast von deinem Freund, mußte wohl warten bis dir der Freund das Geld wieder zurück gibt.
Genaues weiß ich nicht, das klingt sehr kompliziert. Aber wie schon erwähnt, denke ich das Du das Geld vom Anwalt nicht wiederbekommst.

Vielleicht müsste man sich genau erkundigen, wie die Schuld des „Freundes“ zustandekam, und welcher Grund für Deine Zahlung an den Anwalt von Dir angegeben wurde. Ich bin aber kein Jura-Experte, so dass ich leider nicht genau Bescheid weiß.
Gruß
Bernhard

Hat der Freund für deine 500 Euro von diesem Anwalt Leistunge bekommen? Wenn"ja", dann kannst du dein Geld nur von deinem Freund verlangen. Wenn keine Leistungen erbracht worden waren, dann soll der Anwalt das Geld zurück geben. Wenn nicht, wende dich an die Anwaltskamer oder an einem anderen Anwalt. ICh vermute nur, dass du dein Geld gleich vergessen sollst, weil der Anwalt, wenn er noch keine Leistungen erbracht hat, wird welche erbringen und eine Rechnung für dein Freund für 500 Euro stellen, die er schon von dir erhalten hat. Für die Zukunft: man gibt niemendem geld ohne absicherung, wobei die Absicherung mehr Wert sein soll als der ausgeliehener Betrag. Wenn Du trotzdem dein geld ausborgen willst, dann verabschiede dich gleich von dem. wenn due dein geld mal wieder zurückbekommst, betrachte das als wunder.
alles gute trotzdem
natalia

Meiner Meinung ist es folgendes:

  1. eine selbst getätigte Überweisung, egal ob Online oder nicht, ist ausgeführt und kann nicht überwiesen werden

  2. Sie haben keinen Vertrag mit dem Anwalt, sondern nur im Namen des sog. Freundes gehandelt, dieser hat wohl den Vertrag

  3. daher muß dieser klären, ob der Anwalt eine Leistung erbracht hat oder nicht und das ggf. zuvielbezahlte Geld gegen eine vernünftige Abrechnung zurückerstatten

  4. mir kommt das ganze nicht ganz koscher vor, da im üblichen es keine Vorkasse gibt, maximal Anzahlungen

=> ohne Personen zu kennen schaut es nach einem Link sogenannter Freunde aus und der Gang zu einem Anwalt des eigenen Vertrauens scheint angebracht

Gruß

OD

Hallo zippchen, ich denke hier hast du schlechte Karten. Der Anwalt wird dir keinen Cent zurück zahlen, muss er ja auch nicht. Ich hatte auch einen unterschriebenen Schuldschein von meinem Exfreund, dieser zahlte ebenfalls nicht, obwohl wir eine Vereinbarung hatten. Ich ging dann zum Anwalt, dieser leitete dann die Taschenpfändung ein. Dadurch hatte ich Glück und bekam mein ganzes Geld zurück. Vielleicht solltest du auch diesen Weg gehen, selbst wenn du vielleicht nur die Hälfte des Geldes zurück bekommst. Übrigens deinen Freund, so denke ich, solltest du vergessen, denn ein richtiger Freund tut so etwas nicht. In der Hoffnung, dir ein wenig geholfen zu haben verbleibt Ines.

1.du brauchst einen Rechtsexperten und ich bin keiner.
2. wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, nimm dir einen Anwalt, denn du bekommst dein Geld nur auf dem Rechtsweg von deinem „Freund“ zurück. Eventuell kann dich auch ein Rechtspfleger vom Amtsgericht beraten.
3. Ein wirklicher Freund sollte bemüt sein das Geld selber an dich zurückzuzahlen. Vieleicht hilft da ein wenig moralischer Druck und regelmäßiges Generve.

Das weiss ich leider nicht.