Bekommt man Werbungskosten in Folgejahren wieder?

Hallo liebe wwwler,

zu meiner Frage:
Ein DH-Student (3 Monate Studium, 3 Monate Betrieb, 12 Monate Vergütung vom Arbeitgeber), der Aufgrund seiner ersten Ausbildung umgezogen ist, überlegt welche Werbungskosten er geltend machen kann.

Diese Kosten sind in der Überlegung:
Laptop
Drucker
Entfernungspauschale
Sozialversicherungsbeiträge
Gewerkschaftsbeitrag
Zugtickets nach Hause

Welche Kosten müssten anrechenbar sein?

Jetzt bekommt der Azubi/Student Betrag x als Werbungskosten angerechnet, bekommt jedoch nichts wieder, da er in der Ausbildung bis Sept. 2013 keine Lohnsteuer zahlen muss. Kann er die Kosten in den Folgejahren vom Finanzamt zurückerstattet bekommen?

Um Antworten und Links, die mir weiterhelfen könnten, wäre ich dankbar.

Grüße,
uladida

Jetzt bekommt der Azubi/Student Betrag x als Werbungskosten
angerechnet, bekommt jedoch nichts wieder, da er in der
Ausbildung bis Sept. 2013 keine Lohnsteuer zahlen muss. Kann
er die Kosten in den Folgejahren vom Finanzamt zurückerstattet
bekommen?

Das FA erstattet NIEMALS Kosten…
Wenn dann mindern Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerbelastung.

Und ja, sofern es sich um Werbungskosten handelt, und sonst keine Einnahmen vorliegen, sind diese vortragsfähig.