Ich habe 5 Jahre bei Meinem Mann in der Firma auf Grund eines Sondervertrages mit der Krankenkasse für monatlich 350,00€ brutto gearbeitet. Ich habe davon Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgeführt war aber familienversichert. Die Krankenkasse hat diesen Vertrag bestätigt und auch bei jeder Überprüfung der Versicherungspflicht ohne einen Einwand für richtig erklärt. Ich habe mich Arbeitslos gemeldet und erhielt vom Arbeitsamt eine Ablehnung, weil so ein Vertrag nicht rechtens wäre. Warum wurde aber jedes Jahr bei der Überprüfung des Versicherungsverhältnisses durch die Krankenkasse kein Verstoß festgestellt. Wenn ich wirklich kein Arbeitslosengeld erhalte, kann ich dann den zu Unrechts bezahlten Betrag von der Krankenkasse zurückfordern. Der Vertrag kahm auf Grund eines Bestandschutzes für die Mitgliedschaft zustande.
Hallo,
tut mir leid, habe keine Ahnung von diesem Problem.
Sorry kann hier leider nicht weiterhelfen.
Hallo… ich kann mir nicht vorstellen, um was für eine Art von „Vertrag“ es sich handeln soll. Es gibt keine solchen Verträge mit Krankenkasse. Entweder die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt, oder nicht. Nach deinen Angaben müßte es sich um eine geringfügige Beschäftigung handeln (sofern du diese unter 15 Stunden pro Woche ausgeübt hast). Dann besteht auch keine Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sollten Beiträge zu diesen Versicherungszweigen gezahlt worden sein, müßten diese von der KK (als Beitragseinzugsstelle) erstattet werden.
Gruß, Christian
Hallo,
wie kann es sein, dass aus diesen Beschäftigungsverhältnis , sofern es eines war, überhaupt Beiträge abgeführt wurden? Wurden keine Krankenkassenbeiträge abgeführt bzw. einbehalten? Was ist denn das für eine „Sonderregelung“??? Dass das Arbeitsamt jetzt kein ALG leisten möchte, ist mir klar. Falls dem aber so ist, müssen die Beiträge für die letzten 4 Jahre eigentlich zurückerstattet werden.
Am besten, Sie wenden sich mit dem Bescheid vom Arbeitsamt an Ihre Krankenkasse, die diesen Mist gemacht hat. Meines Erachtens liegt hier KEIN Beschäftigungsverhältnis vor, sondern es wurde eine „billige“ Krankenversicherung gesucht…
Mfg
Matthias
Guten Tag,
das verblüfft mich jetzt sehr.
Die Kasse ist für die Feststellung der Versicherungspflicht zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zuständig. Wenn die Kasse die Versicherungspflicht bestätigt und die Agentur diese verneint, müsste die Klärung von Seiten der Kasse erfolgen. Sie sollten damit eigentlich nicht belästigt werden.
Erfolgte die Feststellung der Versicherungspflicht fehlerhaft erhalten Sie natürlich die Beiträge zurückerstattet.
Hier ist auf jeden Fall die Krankenkasse die die Versicherungspflicht festgestellt hat in der Pflicht den Sachverhalt zu klären.
MfG
Thomas Heinold
Für mich sind das einfach zu wenig Informationen um eine genaue Aussage zu treffen.
Um was für einen Vertrag handelt es sich genau?
Zwischen wem wurde dieser geschlossen?
Wie verhält es sich mit dem Beschäftigungsverhgältnis?
Was für ein Bestandsschutz?
und und und …
Also am besten mal mit den gesamten Unterlagen zur Kasse gehen und die Angelegenheit klären lassen.
Hier können Sie sich hinwenden.
Die haben sich spezialisiert darauf solche Gelder zurück zu holen. Gerne können Sie das auch über mich machen und ich schalte die dann ein. Kosten sind glaube ich sogar erfolgsabhängig…
MfG
Volker Riegel
Sorry, aber da fällt mir nix zu ein, das ist zu speziell. Hast Du einen Bescheid zur versicherungsrechtlichen Stellung von der Krankenkasse erhalten? Weil den müsste das Arbeitsamt dann akzeptieren, da nur die Krankenkasse Bescheide zur Einschätzung des Versicherungsrecht erstellen darf.
Solltest Du solch einen Bescheid nicht haben, kannst Du selbstverständlich die zu Unrecht gezahlten Beiträge von der Kasse zurück erhalten, jedoch nur im Verjährungszeitraum von 4 Jahren und nur auf schriftlichen Antrag hin.
Sehr geehrte Frau Ilse,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht helfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch
Hallo,
sorry war krank.
Hier müsste zuerst zweierlei abgeklärt werden:
- Hat das Jobcenter recht,
- Was steht in der Krankenkassensatzung in der Du
bist.
Bei Beidem kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Diese Ansprüche kann man nur gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, da der Vertrag nicht durch Krankenkassen geprüft wird. Es erfolgen stichprobenhafte Betriebsprüfungen, aber durch die Rentenversicherung. Sittenwidrige oder unrechtmäßige Arbeitsverträge verantwortet der Arbeitgeber alleine, Beiträge gibt es sicher nicht von der Krankenkasse zurück, da die direkt an das Arbeitsamt ungeprüft weitergeleitet werden.