Bekommt Mareike bei Umzug zum Freund ALG2?

Hallo,

Mareike und ihr Freund sind sich nach einem Jahr sicher, dass sie zusammen wohnen möchten.
Mareike bekommt demnächst ALG2 (bisher zahlt noch das Jugendamt - sie geht also auch während des Bezuges von ALG2 noch zur Schule) und möchte trotzdem zu ihrem berufstätigen Freund ziehen (3000 € Brutto/Monat). Besteht für Mareike hier die Möglichkeit, dass sie trotzdem noch ALG2 bekommt, oder ist das ohne Wenn und Aber eine Bedarfsgemeinschaft und der Freund hat für Mareike aufzukommen, so dass der Bezug von ALG2 wegfällt.

Meiner Meinung nach ist das eine knifflige Sache, aber so genau kenne ich mich damit auch nicht aus. Das nachweisen einer „Nicht-Bedarfsgemeinschaft“ ist ja beinahe unmöglich. Darüber hinaus könnte man den Betroffenen natürlich die Eheschließung nahelegen, um das Nettoeinkommen zu erhöhen.

Was meint ihr zu dem Fallbeispiel?

Gruß
Christian

Hallo

Ich meine, daß es eine traurige Zeit ist, wenn zwei Lebenspartner die Frage nach ALG 2 stellen, obgleich sie füreinander sorgen könnten.

Mal ganz im Ernst: warum wundert sich ünerhaupt noch jemand, daß die Sozialstaat-Nummer so nicht mehr funktionert, wenn wir Hartz IV dazu mißbrauchen, um den nächsten Besuch in der Shopping-Mall und den Urlaub in Timnuktu zu bezahlen?

Es mag in der Theorie möglich sein, eine Bedarfsgemeinschaft zu bestreiten, aber letzendlich ist das doch Sozialbetrug, was hier betrieben würde.

Wenn man Mareike trifft, sollte man ihr gehörig den Kopf waschen und ihr etwas über Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber erzählen. Wenn Sie dann aus Angst vor dem Verlust des Hartz IV lieber nicht mit dem Freund zusammenziehen will, dann sollte dieser ihr direkt den Laufpass geben.

Gruß,
LeoLo

Deshalb ja mein Hinweis, dass man zu einer Ehe raten könnte.
Andererseits haben wir eben 2010 und nicht 1960. Heutzutage möchten sich Menschen nicht mehr so eng binden, wie es noch die Eltern getan haben. Dies gilt insbesonders für den finanziellen Aspekt, was ich ehrlich gesagt auch gut verstehen kann. Das Problem ist leider doch, dass man mit einer Ehe gewisse Verpflichtungen dem Partner gegenüber eingeht, die einen bei einer Scheidung wieder einholen können. Beziehungen dauern aber heute eben nicht mehr so lange wie früher, es handelt sich oft nur um Lebensabschnittspartnerschaften (was für Atheisten auch absolut in Ordnung sein kann).
Zieht Mareike mit ihrem Partner nun zusammen, wird ihnen die finanzielle Unabhängigkeit gestrichen. Die finanziellen Vorzüge einer Ehe gibt es aber nur, wenn man auch heiratet. Hier reicht die Bedarfsgemeinschaft nicht aus.
Und der Aspekt mit der Ausnutzung des Sozialsystems zieht meiner Meinung nach nur bedingt. Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen nur zum Schein eine Wohnung haben (um eben abzukassieren) die viel teurer ist, als der Anteil an der Miete des (vermögenden) Partners. Die bestehende Regelung zwingt doch manche Leute dazu, sich so zu verhalten, damit nicht durch den Wegfall von Hartz4 das gemeinsame Netto so stark dezimiert wird, dass der Lebensstandard (wohlgemerkt: Nicht verheiratet, keine Kinder) des Partners stark gemindert wird.

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Hallo

Heutzutage
möchten sich Menschen nicht mehr so eng binden, wie es noch
die Eltern getan haben. Dies gilt insbesonders für den
finanziellen Aspekt, was ich ehrlich gesagt auch gut verstehen
kann.

Aber soll es denn Aufgabe des Steuerzahlers sein, finanziell dafür zu sorgen, daß Mareike ein Jahr lang in Ruhe prüfen kann, ob sie sich langfristig an ihren Freund binden will?

Zieht Mareike mit ihrem Partner nun zusammen, wird ihnen die
finanzielle Unabhängigkeit gestrichen.

Den Satz finde ich lusitig… Die „finanzielle Unabhängigkeit“ über Hartz IV zu sichern, ist für dich kein Widerspruch? Im Übrigen haben die beiden ca 1850 Euro netto p.M. zur Verfügung. Da kenne ich finanziell schlechter dastehende Paare (sogar mit Kind/ern), die keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben. Außerdem könnte Mareika ja auch Glück haben und eine Beschäftigung finden, die sie finanziell unabhängiger macht. Wenn sie diesbezüglich aber die gleiche Einstellung an den Tag legt, habe ich da so meine Zweifel, denn auch bei einer Arbeitsaufnahme besteht ja die Gefahr, daß sie kein Hartz IV mehr bekommt und vielleicht will sie den AG ja erst einmal ein Jahr finanziell unabhängig prüfen? (verzeih mir bitte diesen Sarkasmus einmal…)

Und der Aspekt mit der Ausnutzung des Sozialsystems zieht
meiner Meinung nach nur bedingt. Ich möchte nicht wissen, wie
viele Menschen nur zum Schein eine Wohnung haben (um eben
abzukassieren) die viel teurer ist, als der Anteil an der
Miete des (vermögenden) Partners.

Das unrechte Handeln anderer als Legitimation für die eigenen Fehlverhalten zu nutzen, ist nicht neu, wird aber auch nie richtiger.

Die bestehende Regelung
zwingt doch manche Leute dazu, sich so zu verhalten, damit
nicht durch den Wegfall von Hartz4 das gemeinsame Netto so
stark dezimiert wird, dass der Lebensstandard (wohlgemerkt:
Nicht verheiratet, keine Kinder) des Partners stark gemindert
wird.

Genau an dieser Einstellug krankt vieles. Natürlich - darüber müssen wir gar nicht streiten - ist Hartz IV nicht das beste „Gesetz“. Aber wir haben vergessen, was ein ganz elementarer Sinn ist, nämlich Menschen in einer Notlage zu helfen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (daß das in vielen Fällen nicht immer gelingt, auch darüber müssen wir nicht streiten). Wenn ich aber mit meinem Freund zusammenleben kann und dann mit einem gemeinsamen Einkommen von 1850 Euro netto mehr als zumutbar leben kann und mich dann lieber dafür entscheide, weiter am Trpf des Sozialstaates zu hängen, dann ist das in meinen Augen absolut indiskutabel und widerspricht jeglicher sozialer Verantwortung. Ganz zu schweigen von der Frage, wie zukunftssicher meine Beziehung ist, wenn ich sie gegen staatliche Unterstützung abwäge…

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Besteht für Mareike hier die Möglichkeit, dass sie trotzdem noch ALG2 bekommt, oder ist das ohne Wenn und Aber eine Bedarfsgemeinschaft …

Soviel ich weiß, wird erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens eine Bedarfsgemeinschaft vermutet, so dass man das Gegenteil beweisen müsste.

und der Freund hat für Mareike aufzukommen, …

Das hat er eigentlich nicht. Er ist jedenfalls nicht unterhaltspflichtig (und könnte nebenbei gesagt diese Unterhaltszahlungen auch nirgendwo geltend machen).

so dass der Bezug von ALG2 wegfällt.

Das allerdings schon. Der Freund ist dann also moralisch verpflichtet, für Mareike aufzukommen.

Wie die das dann regeln, ist wohl völlig denen überlassen. Ich glaube nicht, dass Mareike dann z. B. ein Taschengeld beanspruchen könnte, oder überhaupt irgendwas. - Na ja, hab jedenfalls noch nichts davon gehört, dass da mal jemand geklagt hätte, das würde mich nämlich sehr interessieren, wie das wäre. Mir kommt das vor wie ein rechtsfreier Raum.

Viele Grüße

Hallo

Wenn Sie dann aus Angst vor dem Verlust des Hartz IV lieber nicht mit dem Freund zusammenziehen will, dann sollte dieser ihr direkt den Laufpass geben.

Ich denke, dass (wenn nicht beide gleichermaßen) eher der Freund derjenige ist, der eine finanzielle Einschränkung zu befürchten hätte. Ich kann mir leicht vorstellen, dass es einige Leute gibt, für die eine Partnerschaft mit einem Alg-2-Empfänger nicht in Frage kommt, da sie das eine Stange Geld kosten kann.

Viele Grüße

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