Bekommt mein Freund Erstausstattungsgeld?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Erstausstattung. Ich kenne mich mit dem ganzen Konzept von Hartz 4 leider gar nicht aus, da ich selber berufstätig bin. Nur ziehe ich jetzt mit meinem Freund zusammen und er bezieht Hartz4. Er meinte, er könnte Erstausstattungsgeld beantragen, obwohl ich eine komplette Wohnungseinrichtung habe (bis auf Geschirrspüler). Ich kann mir nicht vorstellen, dass er da Erfolg haben wird. Ebenso sagt er, dass er eine GEZ-Befreiung bekommt, gillt die auch, wenn ich als berufstätige Person mit ihm zusammen wohne? Ich steig da nicht so wirklich durch. Schonmal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Hallo,
wenn Ihr zusammen zieht, seid Ihr für die ARGE eine Bedarfsgemeinschaft. Eure Ausstattung und Euer finanzielles Einkommen wird zusammengerechnet.
Was an Ausstattung da ist, wird natürlich nicht nochmal bezahlt.
Mit der GEZ-Befreiung wird das m.E. wohl auch nichts.
Dennoch könnt Ihr es mal versuchen.
Viel Glück… siebengebirgler

Hallo,

die Erstausstattung kann dein Freund in diesem Fall nicht erhalten. Auch die GEZ-Befreiung gilt für dich nicht.
Solltest du über einem bestimmtem Wert verdienen, kann es zudem sein, dass die Leistungen deines Freundes gekürzt werden und du für diesen Teil aufkommen musst, da ihr zusammen eine sog. Bedarfsgemeinschaft bildet.

Gruß