Bekommt meine Tochter ALG II

meine Tochter ist schwanger und ihr Vertrag wird dadrauf hin nicht verlängert. Sie wohnt mit ihrem freund knapp 1Jahr zusammen. Zählt das zur Bedarfsgemeinschaft? wenn ja, bekommt sie wieder kein Geld,obwohl er nur 1200,- netto hat.da geht die Miete weg, Versicherungen usw. Wo kann sie nachfragen wegen erstausstattung fürs Baby… Danke für eure Antworten Angie

Hallo erstmal,

ob und ggf. in welcher Höhe Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, prüft die zuständige ARGE/das Jobcenter. Dort kann auch die Erstaustattung beantragt werden.
Der Freund zählt mit zur Bedarfsgemeinschaft.

Gruß

Hallo,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Leider schreiben Sie nicht, wie alt Ihre Tochter und der Kindesvater sind. Leider schreiben Sie auch nicht, was für ein Vertrag aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert wird.
Die Anzeige der Schwangerschaft beim Arbeitgeber, wozu Ihre Tochter gesetzlich verpflichtet ist, rechtfertigt einen Arbeitgeber im Regelfall nicht zur Kündigung aus diesem alleinigen Grunde. Da kriegt Ihre Tochter vor jedem Arbeitsgericht Recht.

Ob Ihre Tochter und ihr Freund Arbeitslosengeld II bekommen, kann ich vom heimischen PC aus beurteilen, da ich die Einzelheiten zu Einkommen und Vermögen nicht kenne. Eine Antragstellung wird klären, ob beide einen Anspruch, wenn auch nur ergänzend, haben können.
Also, Antrag stellen. Bis zur Geburt des Kindes erhält Ihre Tochter einen befristeten Mehrbedarf.

Selbstverständlich kann sie einen Antrag auf Babyerstausstattung stellen. Da ihr Freund arbeiten geht, wird auch von ihm seine Einkommensverhältnisse erfragt und eine Hochrechnung des monatlichen Anspruchs gemacht, ob sich was errechnet. Wenn ja, dürfte die beantragte Beihilfe kein Problem sein. Beratung dazu erhält sie beim zuständigen Jobcenter oder Caritas, AWO, DRK oder andere Sozialverbände.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und freue mich über eine positive Bewertung.

Hallo und danke für ihr Bemühen. Also meine Tochter und ihr Freund sind beide 24 jahre, und der Vertrag um den sichs handelt, war von der Zeitarbeitsfirma, in der sie seit ca. 2,5 Monate beschäftigt war, und der wär verlängert worden nur nicht unter diesen Umständen. Wir haben da angerufen und gesagt, das in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden kann, doch die sagten, das es keine Kündigung ist sondern keine Verlängerung zustande kommt. Dann haben die beiden nur das Einkommen von ihm,sprich die ca.1200,- und sonst kein Vermögen eher noch Schulden.Wenn sie kein Hartz 4-Anspruch hat, bekommt sie dann trotzdem den Mehrbedarf und die Erstausstattung vom Amt oder muß sie sich wo anders hin wenden. Vielen Dank im Vorraus. LG

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn der Vertrag befristet war, ist die Frage, bis wann konkret der vorhergehende Vertrag befristet war und ob bis dahin die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit Attest des Frauenarztes bekannt war. Rein rechtlich kann ich das jedoch nicht beurteilen, ob die Aussage des Arbeitgebers stimmt, denn ich bin kein Anwalt.
Unabhängig davon, sollte Ihre Tochter einen Antrag stellen, denn vom heimischen PC kann ich ohne Details nicht beurteilen, ob und in welcher Höhe Ihre Tochter und ihr Freund einen Anspruch haben. Auf das monatliche Einkommen des Freundes gibt es Freibeträge; es wird nicht alles Brutto wie Netto angerechnet.
Sollte tatsächlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen, kann sie dennoch einen Antrag auf Babyerstausstattung stellen. Einen Mehrbedarf gibt es nur, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.
Ansonsten kann sich Ihre Tochter auch an die Caritas wenden. Da soll es auch Hilfen geben, wie ich hörte.