Schwester X ist die 1. Betreuerin der Mutter, Schwester Y ist die Vertretungsbetreuerin.
Frage: Bekommt nur Schwester X das Betreuungsgeld oder auch Schwester Y?
Betreuungsgeld?? Klärung Begrifflichkeiten nötig!
Hallo.
Bekommt nur Schwester X das Betreuungsgeld oder auch Schwester Y?
Bitte konkretisiere, was Du mit „Betreuungsgeld“ meinst, denn in D existiert keine Leitung mit diesem Namen! (Am ehesten würde darunter ein (noch einzuführendes) Erziehungsgehalt für daheimbleibende Mütter (u.a. auch als „Herdprämie“ bekannt geworden) verstanden, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsgeld.)
Meinst Du vielleicht stattdessen eine Vergütung nach dem „Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz“ (VBVG; siehe http://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/index.html und http://de.wikipedia.org/wiki/Vorm%C3%BCnder-_und_Bet…)? Wenn ja: Bitte präzisieren!
In diesem Zusammenhang wäre auch wichtig, (sicher) zu wissen, welche ART Betreuer die Schwestern sind (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuer); also sind sie
- ehrenamtliche Betreuerinnen (wonach es hier sehr stark aussieht) - (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuer_(Ehrenamt); s.a. Abschnitt 6: „Vergütung für Zeitaufwand nur als Ausnahme“!)
- Berufsbetreuerinnen (http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbetreuer) oder
- Vereinsbetreuerinnen (http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsbetreuer) (2.+3. eher unwahrscheinlich)?
Im Fall von SCHWESTER Y wäre zusätzlich der Status einer - Verhinderungsbetreuerin (http://de.wikipedia.org/wiki/Verhinderungsbetreuer)
wahrscheinlich!
Gruß Conni
Es besteht die Möglichkeit beim Betreuungsgericht vorbeizugehen und den zuständigen Rechtspfleger dazu zu befragen. Achten auf Öffnungszeiten ist wichtig, sonst wartet man sich einen Wolf.
Schwester X ist die 1. Betreuerin der Mutter, Schwester Y ist
die Vertretungsbetreuerin.
Frage: Bekommt nur Schwester X das Betreuungsgeld oder auch
Schwester Y?
Ich gehe mal davon aus, dass eine ehrenamtliche Betreuung besteht.
Was steht denn im Bestellungsbeschluss? Ist die andere Schwester nur als Vertretungsbetreuer bestellt, so wird diese nur tätig, soweit die „hauptamtliche“ verhindert ist die Geschäfte zu besorgen. Allein für diese Zeiträume bekommt sie die Pauschale, z.B. bei 10 Tagen 10/365 der jeweiligen Pauschale (derzeit soweit ich weis noch 323,00 EUR/Jahr. Der Sinn der Pauschale ist es Aufwand/Auslagen abzugelten und nicht zu vergüten!
Sind beide Betreuer gleichrangig bestellt, bekommen beide die Pauschale.
ml.