Hallo Rolf,
der grobe Unterschied zwieschen den beiden Listen ist:
BEL gilt für gesetzlich Versicherte, BEB gilt für privat Versicherte.
Bei der BEL werden den Zahntechnikern von den gesetzlichen Krankenkassen, je nach Bundesland unterschiedliche Höchstpreise für ihre Leistungen „diktiert“.
Implantat-Arbeiten, die nach BEB abgerechnet werden, sind deshalb nicht automatisch höherwertig. Der Zahntechniker kann aber bei diesen Arbeiten viel sorgfältiger und länger arbeiten, weil er mehr Geld dafür bekommt.
Die Privatkassen versuchen aber im großen Stil, nach BEL abzurechnen um Geld zu sparen.
Siehe hier:www.zahnlabor.de/artikel-611.htm
Da wir aber nunmal die Zweiklassen Medizin definitiv haben, ist es ja nicht einzusehen, dass die teuere Privatversicherung nach den Sätzen der gesetzlichen Versicherungen die erbrachten Leistungen abrechnet.
Zu der Pbroblematik gibt es auch schon ein Urteil vom Amtsgericht München, siehe hier:
www.lenhardt-joa.de/…/2010-01-urteil-pkv-bel-liste/
Beim googeln von: KZV, BEB/BEL, VDZI, wirst du sicher noch mehr Informationen finden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen, freundliche Grüße
Helmut