Bel/beb

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit 1982 PK-versichert. Bei Zahnersatz (Implantate) habe ich eine Eigenbeteiligung von 20%. Das heisst die PKV übernimmt 80%. Keider gibt es nun ein Problem. Die Kasse weigert sich zunächst einmal die Kosten nach BEB zu übernehmen. Da ja nun 90% der Patienten GK-versichert sind würde ja auch die BEL reichen. Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt??? Worin besteht der konkrete Unterscheide zwischen BEB/BEL außer in den Preisen. Ist es richtig das Imlantate nach BEB höherwertig sind.

Vielen Dank M.f.G. R. Waleczek

Hallo,
vereinfacht ausgedrückt gibt es für die zahnärztliche Versorgung 2 verschiedene „Speisekarten“ : für gesetzlichversicherte den sogenannten „Bema“ =Bewertungsmasstab, mit der Bel als Laborpreisliste.
Diese beiden unterliegen der Massgabe Ausreichend(Schulnote 4!!), zweckmässig, wirtschaftlich.
Privatversicherte werden nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte(aus dem Jahre 1988 !!) mit der Beb als Laborleistungsliste abgerechnet.GOZ und Beb unterliegen nicht der Massgabe wirtschaftlich, so dass dort die bestmögliche Versorgung realisiert werden kann.
OB Ihr Versicherungsvertrag so gestaltet ist, dass der Versicherer nur nach BEl erstatten muss, kann aus der Ferne nicht gesagt werden.
Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Zahnarzt Rücksprache zu halten, dieser könnte Ihnen ggf eine Versorgung nach BEl (geringerwertig als nach BEB ) machen, wenn Sie dies wirklich wünschen sollten…

Die Implantate sind die gleichen. Die OP ist eine aufwendigere und der Aufbau, sprich Zahn, ebenfalls.
Es gibt aber gute Alternativen von Medentika oder Medent Swiss.
In der Regel machen sich die Zahnärzte die Taschen voll.Einfach mal drauf ansprechen und sagen, das er/ sie ja eigentlich nur ein Handwerk betreibt

Hallo Herr Waleczek,
bin leider nicht mehr so richtig im Thema drin, anbei ein paar Links, die vielleicht weiterhelfen:

http://www.blzk.de/info/goz/BR195.HTM
http://www.zahnwissen.de/infos/BEL.htm
http://www.zahnwissen.de/frameset_behandlung.htm?~fe…
http://www.zahnwissen.de/frameset_behandlung.htm?~fe…

M.f.G.

M.K.

Hallo Rolf,

mit Krankenkassen gibt es oft Probleme egal ob GKV oder PKV.
Was genau hat denn die Krankenkasse dazu gesagt?
Der Hinweis BEL reicht auch ist meiner Meinung nach ein sehr!!! guter Grund die Wahl einer anderen Krankenkasse in Erwägung zu ziehen.
BEL oder BEB sagt nichts über die Qualität der Implantate aus.
BEL sind vorgeschriebene Preise BEB Kalkulierte Preise des Dentallabors(grob gesagt)

MFG Heiko

Vielen Dank

Das sind ja mal gute Antorten. Damit komme ich schon weiter. Danke

Hallo Rolf,

der grobe Unterschied zwieschen den beiden Listen ist:
BEL gilt für gesetzlich Versicherte, BEB gilt für privat Versicherte.
Bei der BEL werden den Zahntechnikern von den gesetzlichen Krankenkassen, je nach Bundesland unterschiedliche Höchstpreise für ihre Leistungen „diktiert“.
Implantat-Arbeiten, die nach BEB abgerechnet werden, sind deshalb nicht automatisch höherwertig. Der Zahntechniker kann aber bei diesen Arbeiten viel sorgfältiger und länger arbeiten, weil er mehr Geld dafür bekommt.
Die Privatkassen versuchen aber im großen Stil, nach BEL abzurechnen um Geld zu sparen.
Siehe hier:www.zahnlabor.de/artikel-611.htm

Da wir aber nunmal die Zweiklassen Medizin definitiv haben, ist es ja nicht einzusehen, dass die teuere Privatversicherung nach den Sätzen der gesetzlichen Versicherungen die erbrachten Leistungen abrechnet.

Zu der Pbroblematik gibt es auch schon ein Urteil vom Amtsgericht München, siehe hier:
www.lenhardt-joa.de/…/2010-01-urteil-pkv-bel-liste/

Beim googeln von: KZV, BEB/BEL, VDZI, wirst du sicher noch mehr Informationen finden.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen, freundliche Grüße

Helmut

Hallo Helmut, dass ist ja mal ne klare Ansage. Viiiielen Dank. Das ist genau die Munition die ich brauche. Ich bereite gerade eine Klageschrift vor. Ich habe meine PKV schon 2 mal aufgefordert mir einen rechtsmitttelfähigen Bescheid zuzusenden. Das ist nicht geschehen. Das einzige was ich bekommen habe ist eine Aufstellung was MICH der ganze Spass kostet. Ich soll 60% der Beahndlung bezahlen. Laut Vertrag übernimmt die PKV 80% das wären dann 140% :wink: wo bleibt dann der Rest :smile: Okay der letzte Satz war nicht so ganz ernst. Trotzdem soll ich 60% bezaheln. Mehr oder weniger die ganzen Laborkosten.

Hallo R. Waleczek,
ich bin angestellter Zahntechniker und fertige die Implantate immer nach Vorgabe des Zahnarztes bzw.des Kieferchirurgen. Für das Primärteil, das in den Kiefer eingestzt ist, gibt es die vorgegebenen Sekundärteile auf die ich dann den neuen Zahnersatz aufbaue. Da gibt es keine verschiedenen Qualitäten. Die Unterschiede zwischen GKV+PKV sind eine rein abrechnungstechnische Angelegenheit, mit der ich aber keine Erfahrung habe.
mfG. Alfred Schubert

Vielen Dank trotzdem.