Belästigung: Anstrahlung durch Scheinwerfer

Hallo,

angenommen man wird seit geraumer Zeit bei der Benutzung eines Balkons (Einfamilienhaus) nach 24Uhr von einem Nachbarn mit einem Scheinwerfer angestrahlt, der sich auf seinem Grundstück befindet.

Durch eine freiberufliche Tätigkeit arbeitet man auch nach 24Uhr und nutzt den Balkon ausschließlich um Zigarettenpausen einzulegen.
Räumlich sind die Grundstücke durch die jeweils anliegenden Gärten hinterm Haus getrennt, wodurch eine direkte/ gezielte Bestrahlung möglich ist.
–> Nicht gleiche Straße, man kennt sich nicht.

Annahme: Der Nachbar fühlt sich durch die nächtlichen „Aktivitäten“ gestört und versucht auf diese Weise eine Nutzung des Balkons zu verhindern.
Ein persönlicher Kontakt soll zum aktuellen Zeitpunkt vermieden werden.

Welche Möglichkeiten hat man, um sich vor Belästigungen dieser Art zu schützen?
Die Möglichkeit eine Videoaufnahme besteht, wollte aber zunächst hier abklären welche Vorgehensweise ratsam ist.

Mit freundlichen Grüßen
Tom88

Hallo,

Der angeleuchtete könnte z.b. zurückleuchten,
nur etwas heller wäre mein Tipp :smile:

Gruss
PC-Shark

Hallo,

Welche Möglichkeiten hat man, um sich vor Belästigungen dieser
Art zu schützen?

Man könnte sich mal eine Zwille kaufen und üben:wink:

Gruß:
Manni

Der angeleuchtete könnte z.b. zurückleuchten,
nur etwas heller wäre mein Tipp :smile:

aha, wie lange soll denn das weitergehen?

auge um auge zahn um zahn?

ich denke einfach mal mit den ( leuchter ) reden bevor schwere geschütze ( gem. emissionsschutzgesetz ) aufgefahren werden.

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Hallo,

Ein persönlicher Kontakt soll zum aktuellen Zeitpunkt
vermieden werden.

Warum nicht?
Mir erscheint es als die einfachste Lösung.
Oder gibt es einen Hintergrund, der hier noch nicht dargestellt wurde?

Gruß
Jörg Zabel

§ 224 StGB lässt grüßen
Hallo,

Man könnte sich mal eine Zwille kaufen und üben:wink:

der Vollständigkeit halber solltest Du solchen unsinnigen Tipps aber auch die Rechtsfolgen hinzufügen:

_§ 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs ,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar._

http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Zur Erinnerung: Wir diskutieren hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „Konfliktbewältigung für Assoziale“.

Der löbliche Ansatz, dass der Fragesteller hier nach rechtlichen Möglichkeiten fragt, wir durch so eine Antwort ad absurdum geführt. Sollte es scherzhaft gemeint gewesen sein, wäre das Witzebrett für Dich die geeignetere Spielwiese.

Gruß

S.J.

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FlaK auffahren

Der angeleuchtete könnte z.b. zurückleuchten,
nur etwas heller wäre mein Tipp :smile:

Am besten mit nem FlaK-Scheinwerfer.
Worin soll das enden?
Das beide auf den Balkonen nachher mit nem schnuckligen 3,7cm-FlaK-Geschütz stehen und sich die Mauerwände durchlöchern.

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Danke, war mir keinen Kommentar wert.

Hallo,
das hängt davon ab, ob …

  • man Mieter oder Eigentümer der „verstrahlten“ Immobilie ist.
  • das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes dies als unzummutbare Beeinträchtigung bezeichnet und den Störer zur Einfriedung verdonnert.
  • der §226 BGB i.V.m. §906 BGB vom örtlichen Amtsgericht als zutreffend erachtet wird.
  • ob der Strahler eine Anlage im Sinne des §22 BImschG darstellt.
  • man vielleicht vorher mit der genannten Videokamera oder einer ähnlichen Einrichtung den Anschein erweckt haben könnte, eine Tätigkeit am „strahlenden Haus“ vorzunehmen, die durch helles Gegenlicht behindert wird :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Es gibt einen Westernroman von Harry Brown, „The stars in their courses“*, der eine ähnliche Geschichte erzählt. Als eines Tages der Fluß versiegt, ist für die Leute der A-Ranch völlig klar, daß das wieder nur so eine Gemeinheit der B-Ranch-Leute sein kann. Das schreit nach Vergeltung! Nach diversen Angriffen und Gegenangriffen
sind dann alle maßgeblichen Leute tot. Irgendjemand kommt dann auf die Idee, mal den Fluß aufwärts zu reiten und stellt fest, daß es nach dem letzten Unwetter einen Erdrutsch gegeben hat, der der Auslöser für das ganze war …

Daß dein Nachbar das mit Absicht macht, ist eine völlig unbewiesene Unterstellung. Kann sein, kann nicht sein. Du weigerst dich, das freundlich zu klären, und begründest das genau mit der der gleiche unbewiesenen Unterstellung. Das hat etwas von der legendären Hammer-Geschichte, die Paul Watzlawick erzählt.

http://www.dr-mueck.de/HM_Denkhilfen/HM_Therapeutisc…

Und ja, es kann natürlich sein, daß dein Nachbar dir damit mitteilen will, daß dein Rauchen ihn stört. Warum er nicht mit Dir redet? Vielleicht denkt er sich ja irgendwas in dieser Art: „Mir erscheint ein Gespräch ebenfalls als die einfachste Lösung, nur weiß ich nicht wie die Person tickt. Mittlerweile fühle ich mich auch so belästigt, dass ich nicht mit dieser Person sprechen möchte.“

Möglicherwweise hat er auch Rad ab. Aber die entscheidendee Frage bei eskalierenden Nachbarschaftstreitigkeiten ist nicht, wer angegefangen hat, sondern wer damit aufhört.

Gehe rüber und sage ihm (wirklich!) freundlich, ohne Vorwurf und ohne jede Unterstellung, daß Dich das Licht abends beim Rauchen stört. Bevor du das nicht getan hast, brauchst Du über weitere Schritte nicht nachdenken.

Ich persönlich tippe übrigens auf einen falsch eingestellten Bewegungsmelder …

Gruß,
Max

* Die Verfilmung hat mit dem Roman in der Handlung wenig gemneinsam.

Nette Geschichte nebenbei…

Tippe eher auf die Rad-ab-Theorie aber vom Grundsatz her hast du recht. Weshalb ihn ein knapp 40Meter entfernten Raucher auf fremdem Grundstück stören sollte erschließt sich mir nicht. Werde aber wohl den friedlichen Weg wählen und ihm freundlich den Kopf abschlagen / darauf Hinweisen dass man sich gestört fühlen könnte.

Und falls dich mal ein halogenlampenartiger Strahler bei deinen abendlichen Balkonrunden begrüßen sollte, tipp besser nicht auf einen falsch eingestellten Bewegungsmelder. Manchmal spielt uns unsere Wahrnehmung einen Streich…

Gruß
Tom

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§ 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung

Am Scheinwerfer?

Das ist wohl eher Sachbeschädigung.

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Werde aber wohl den friedlichen> Weg wählen und ihm freundlich
den Kopf abschlagen / darauf Hinweisen dass man sich gestört
fühlen könnte.

Oh, ich sehe jetzt schon, wie das grandios schiefgeht. :smile: Wenn Du auch nur halb so „freundlich“ bist, wie es zwischem dem Zähneknirschen in deinen Zeilen rüberkommt, kannst Du ihm eigentlich gleich eine in die Fresse hauen …

Und falls dich mal ein halogenlampenartiger Strahler bei
deinen abendlichen Balkonrunden begrüßen sollte, tipp besser
nicht auf einen falsch eingestellten Bewegungsmelder.

Ist es nicht eigentlich völlig egal, warum der Scheinwerfer da ist? Es trägt zumindest keinen Deut zur Lösung bei, eher im Gegenteil.

Ich gehe immer ganz naiv davon aus, das kein Mensch was böses will - und habe eine geradezu traumhafte Erfolgsqoute. :smile:

Manchmal
spielt uns unsere Wahrnehmung einen Streich.

Eigentlich nicht. In der Regel spielt uns unsere Interpretation einen Streich. Die wenigsten Leute können aber sauber zwischen Wahrnehmung und Interpretation trennen … ist aber eher ein Thema fürs Psychologiebrett.

Kurz gesagt: Es ist völlig irrelevant, warum der Scheinwerfer da ist. Er stört dich, also geh rüber und sag das nett und freundlich. Und halte deine Interpretaionen (vorerst) raus.

Gruß,
Max

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Hallo,

Hallo,

Man könnte sich mal eine Zwille kaufen und üben:wink:

der Vollständigkeit halber solltest Du solchen unsinnigen
Tipps aber auch die Rechtsfolgen hinzufügen:

Möchtest Du hier die „Welle“ machen?
In Deiner Verbissenheit hast Du wohl mei Ironie- icon übersehen.
.

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Ging eher in die Richtung, kannste dir fürs nächste Mal sparen…

I liebe solche Leute, danke für deine Beiträge!
Dank deiner positiven Einstellung schwinge i mich ernsthaft da rüber um den ach so lieben Nachbarn, der mir doch im Leben niemals was böses will, darauf hinzuweisen, mich doch bitte nicht mehr so doll mit seinem Halogenleuchter anzustrahlen.

Ich nehm mir jetzt wirklich mal ein Beispiel an dir und zieh die Honigkuchenpferdnummer durch… (Frei von Interpretationen, versprochen!)

Hoffentlich nicht bis bald :wink:

Gruß
Tom

Hallo,

tut mir leid, daß ich versucht habe, Dir zu helfen …

Dank deiner positiven Einstellung schwinge i mich ernsthaft da
rüber um den ach so lieben Nachbarn, der mir doch im Leben
niemals was böses will

Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, welches im Aufgeblick der erfolgversprechendste Weg ist, das zu erreichen, was Du willst. Und das ist nunmal eine deeskalierende Strategie. Wohlgemerkt:. Es ist keine Strategie mit Erfolgsgarantie. Aber das ist die Eskalationstrategie in deiner Situation noch viel weniger.

Ich nehm mir jetzt wirklich mal ein Beispiel an dir und zieh
die Honigkuchenpferdnummer durch.

Sorryx, wenn du das als Honigkuchenpferdnummer bezeichnest, hast Du’s nicht verstanden. Es geht um die Einstellung, mit der Du ihm gegenüvertrittst - nicht darum, irgendwas vorzuspielen.

(Frei von Interpretationen,
versprochen!)

Klar. Merkt man ja auch deinen Posting, wie frei Du davon bist. :smile:

Gruß,
Max

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PS
Ich hab mal Psychologie studiert und mich jahrelang mit Gruppendynamik, Konfliktmanagment, Deeskalation und dergleichem Kram beschäftigt. Es ist völlig egal, was Dein Nachbar im Kopf hat - der erste Schritt sollte ein ernstgemneinter, freundlicher und ehrlich wohlwohlender Versuch sein. Zum Belfer hast Du noch genug Zeit.

Es ist einfach eine banale Tatsache, daß Menschen auf (echte oder vermeintliche) Aggression erstmal mit Gegenaggression reagieren. Kalr kann es dir sein, daß Du möglicherweise gegen den Nachbarn prozessieren musst, selbst wenn Dein erster schritt ehrlich freundlich ist - aber wenn dein erster Schritt aggressiv ist, wirst Du wahrscheinlich prozessieren müssen. Und diesen Unterschied zwischen möglicherwese uind wahrscheinlich sollte man nicht ungenutzt lassen.

Gruß,
Max

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Wenn man einen Richter findet, der das glaubt…

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