Ich bitte um Vorschläge über Vorgehensweise bei belästigenden Anrufen im Festnetz (ständiges Klingeln und SMS-Nachrichten)und Mobilfunk. Mir ist nur die Handy-Nr. des Anrufers bekannt. Kann ich irgendwie die Identität herausbekommen (über Auskunft nicht möglich, Teilnehmer nicht gemeldet). Tatbestand: Stalking? Viele Grüßen M.
Ich glaube Stalking ist noch nicht als Straftat ins StGB aufgenommen. Wenn die Anrufe oder SMS beleidigenden Inhalt haben, dann kannst Du eine Anzeige wegen Beleidigung machen. Wenn die Anrufe in der Nacht kommen und Dich wecken kannst Du eine Anzeige wegen Körperverletzung machen - wenn es nicht gerade erst einmal war und das ganze durch den Schlafentzug auswirkungen auf Deine Gesundheit hat.
Da Du ja SMS bekommen hast, hast Du ja die Handynummer des Absenders. Die Polizei kostet die Ermittlung des Anschlussinhabers nur einen kleinen Schrieb an den Betreiber und sie haben den Inhaber. Beim Festnetzanschluss wird es schwieriger wenn keine Nummer angezeigt wird. Bei einfach gelagerten Sachen wird es mit einer Fangschaltung an der Verhältnismäßigkeit scheitern. Aber das ist eine Einzelfallentscheidung die von den Beamten getroffen wird die Deine Anzeige bearbeiten.
Auf jeden Fall solltest Du die SMS nicht löschen sondern bei einer evtl. Anzeigeerstattung als Beweis vorlegen.
eine freundin von mir wurde auch mal eine zeit lang, naja nicht gerade belästigt, aber genervt.
sie hat dann einfach mit einer trillerpfeife in den hörer getrillert als der entsprechende anrufer wieder dran war und sich auch als dieser zu erkennen gab.
Hallo Michael,
es gibt Anrufbeantworter mit „VIP-Funktion“…d.h. der Anrufbeantworter wird nur dann „aktiv“ wenn keine der einprogrammierten Rufnummern anruft…so können deine Freunde dich weiterhin direkt erreichen und alle anderen Anrufer landen auf dem AB…wenn du dann noch den „Nur Ansage“-Betrieb wählst,wird das dem „Stalker“ schon nach kurzer Zeit langweilig…
Und SMS…wechsel doch einfach die Telefon-Nummer…für 19,95 € gibt es bei vielen Mobilfunk-Anbietern mittlerweile reine SIM-Karten ohne Handy und ohne Vetragsbindung…
mfg
Frank
Hallo,
eine freundin von mir wurde auch mal eine zeit lang, naja
nicht gerade belästigt, aber genervt.
sie hat dann einfach mit einer trillerpfeife in den hörer
getrillert als der entsprechende anrufer wieder dran war und
sich auch als dieser zu erkennen gab.
Hervorragende Idee! Ist dir eigentlich klar, dass das schwerwiegende Schäden nach sich ziehen kann und den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann? Und nein, ich gehe nicht weiter auf die unerwünschten Anrufe ein, natürlich sind die nicht ok, aber wissentlich einen dauerhaften Hörschaden zu verursachen bzw. das Verursachen zu empfehlen, halte ich für absolut verantwortungslos.
Gruß
Xelya
o.T. Pfeife
Hallo,
sie hat dann einfach mit einer trillerpfeife in den hörer
getrillertIst dir eigentlich klar, dass das
schwerwiegende Schäden nach sich ziehen kann und den
Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann?
wie kann das passieren? Ist es nicht so, daß jedes Telefon eine eingebaute Begrenzung hat und den Ton einer Trillerpfeife gar nicht in voller Lautstärke, sondern nur verzerrt überträgt? Eigentlich sollte jeder MP3-Player und jeder Walkman mehr rausbringen als ein kleiner Telefonhörer.
Oder täusche ich mich da?
Gruß
Axel
Hallo,
sie hat dann einfach mit einer trillerpfeife in den hörer
getrillertIst dir eigentlich klar, dass das
schwerwiegende Schäden nach sich ziehen kann und den
Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann?wie kann das passieren? Ist es nicht so, daß jedes Telefon
eine eingebaute Begrenzung hat und den Ton einer Trillerpfeife
gar nicht in voller Lautstärke, sondern nur verzerrt
überträgt? Eigentlich sollte jeder MP3-Player und jeder
Walkman mehr rausbringen als ein kleiner Telefonhörer.
Oder täusche ich mich da?
Irgendjemand hat hier vor einiger Zeit von einem Fall berichtet, in dem einer Mitarbeiterin eines Call Centers von einem „Scherzbold“ am Telefon in’s Ohr getrillert wurde und das einen dauerhaften Tinitus ausgelöst hat. Die Mitarbeiterin erhalte inzwischen Schmerzensgeld, könne sich aber wegen der andauernden Ohrgeräusche nicht recht darüber freuen.
Falls das so in allen Teilen stimmt, ist es also möglich, jemandem damit Schaden zuzufügen.
Ich kann es mir auch vorstellen, da die Übertragung per Telefon zwar bzgl. des Frequenzbereichs stark eingeschränkt, aber sonst gar nicht so schlecht ist.
gar nicht in voller Lautstärke, sondern nur verzerrt
Die Lautstärke hat mit der Verzerrung nichts zu tun.
Das Telefon überträgt auch, falls es nicht defekt ist, nicht verzerrt, sondern nur auf einen bestimmten Frequenzbereich beschränkt.
Vielleicht hat ja jemand hier ein Schalldruckmessgerät und kann mal ausprobieren, was beim Trillern auf der Empfängerseite an Schalldruck entsteht.
Grüße
Sebastian
Hallo,
Ist dir eigentlich klar, dass das
schwerwiegende Schäden nach sich ziehen kann und den
Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann?wie kann das passieren? Ist es nicht so, daß jedes Telefon
eine eingebaute Begrenzung hat und den Ton einer Trillerpfeife
gar nicht in voller Lautstärke, sondern nur verzerrt
überträgt? Eigentlich sollte jeder MP3-Player und jeder
Walkman mehr rausbringen als ein kleiner Telefonhörer.
Oder täusche ich mich da?
Ja, leider. Wenn du richtig Gas gibst beim Trillern, dann kann das zum Hörsturz führen. Ich habe das kürzlich erlebt, dass jemand, der aus einem Call Center angerufen wurde, die Trillerpfeife eingesetzt hat. Der Anrufer hat das mittels Headset voll mitbekommen, ist kollabiert, Hörsturz, Tinnitus, lange krank etc. pp. Der „Trillerpfeifer“ wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Also besser vorsichtig sein.
Gruß
Xelya
komplett offtopic - Osnabrück
Das seh ich ja jetzt erst…
du bist Osnabrücker…
dann noch mal nachbarschaftliche Grüße
Xelya