Hallo liebe Rechtsgelehrte, 
mal folgenden Fall konstruiert:
Familie A und Familie B wohnen jeweils in ihrem freistehenden Einfamilienhaus, die nebeneinander stehen.
Zwischen den Häusern befindet sich ein schmales Stück Zufahrt von ca. 2,50 - 3,00 m Breite und ca. 7 m Länge, das städtisches Eigentum ist, aber ansonsten keinen Nutzen darstellt sondern nur von Fam. A genutzt wird, um zur Haustüre zu gelangen (es ist der einzige Weg dorthin, einen anderen gibt es nicht).
Familie B hat den Hauseingang auf der anderen Seite, jedoch einen rückwärtigen Zugang zu ihrem Haus über diese Zufahrt.
Nun renoviert Fam. B und hat -ohne vorherige Information an Fam. A- einen Container für Bauschutt auf die Zufahrt stellen lassen.
Fam. A hat jetzt nur noch ca. 80 cm Breite, um zum Haus zu gelangen und den Container direkt vor der Nase stehen.
Weiterhin wird mittels selbstgebautem Brettersteg der Bauschutt mit der Schubkarre in diesen Container gekarrt, was neben abendlichem Lärm eine erhebliche Staubentwicklung zur Folge hat (wie gesagt, der Container steht nur ca. 80 cm vom Haus der Familie A entfernt).
Muß A das hinnehmen, oder könnte man die umgehende Unterlassung einfordern - und wer wäre dafür zuständig? Das Ordnungsamt?
Familie A hat ja Verständnis für Renovierungsarbeiten, aber diese Dreistigkeit ohne etwas zu sagen mit aller Selbstverständlichkeit einfach zu tun was man will und einem alles zuzustauben ist das allerletzte.
Was könnte man in so einem Fall unternehmen?
Vielen Dank für Eure Meinungen,
Tinschen