Belästigung durch Bauschutt des Nachbarn

Hallo liebe Rechtsgelehrte, :smile:

mal folgenden Fall konstruiert:

Familie A und Familie B wohnen jeweils in ihrem freistehenden Einfamilienhaus, die nebeneinander stehen.
Zwischen den Häusern befindet sich ein schmales Stück Zufahrt von ca. 2,50 - 3,00 m Breite und ca. 7 m Länge, das städtisches Eigentum ist, aber ansonsten keinen Nutzen darstellt sondern nur von Fam. A genutzt wird, um zur Haustüre zu gelangen (es ist der einzige Weg dorthin, einen anderen gibt es nicht).
Familie B hat den Hauseingang auf der anderen Seite, jedoch einen rückwärtigen Zugang zu ihrem Haus über diese Zufahrt.

Nun renoviert Fam. B und hat -ohne vorherige Information an Fam. A- einen Container für Bauschutt auf die Zufahrt stellen lassen.
Fam. A hat jetzt nur noch ca. 80 cm Breite, um zum Haus zu gelangen und den Container direkt vor der Nase stehen.
Weiterhin wird mittels selbstgebautem Brettersteg der Bauschutt mit der Schubkarre in diesen Container gekarrt, was neben abendlichem Lärm eine erhebliche Staubentwicklung zur Folge hat (wie gesagt, der Container steht nur ca. 80 cm vom Haus der Familie A entfernt).

Muß A das hinnehmen, oder könnte man die umgehende Unterlassung einfordern - und wer wäre dafür zuständig? Das Ordnungsamt?

Familie A hat ja Verständnis für Renovierungsarbeiten, aber diese Dreistigkeit ohne etwas zu sagen mit aller Selbstverständlichkeit einfach zu tun was man will und einem alles zuzustauben ist das allerletzte.

Was könnte man in so einem Fall unternehmen?

Vielen Dank für Eure Meinungen,
Tinschen

Hallo Tinchen,
da ich kein Jurist bin, kann ich nur den Gedanken äussern, der mir
eben einfällt.

  • Ich würde beim örtlichen Bau/Ordnungsamt freundlich nachfragen
  • beim zuständigen Brandmeister nachfragen, ob es ok ist, den
    einzigen Fluchtweg aus dem Haus so zu verkleinern. Zugang im
    Brandfall für Feuerwehr? Sieht mir etwas klein aus.
    Die Juristen werden Dir wohl etwas konkreteres nennen können.
    Ratloser Gruß

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hallo,
einfach beim nachbarn klingeln und nachfragen–meistens hilfts!!
wenn nicht,ordnungsamt der gemeinde einschalten.
gruss hansgress

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Hallo und Dankeschön für Eure Reaktionen,

tja, das direkte Gespräch stößt leider auf taube Ohren.

-(

Das mit dem Brandschutz ist ein gutes Argument, wenn da was passieren würde käme die Feuerwehr sicher nicht ins Haus mit ihren Geräten.

Viele Grüße und schöne Ostern,
Tinschen