Belästigung durch postalische Werbung

Hallo,

Herr X bezog bis zu seinem plötzlichen Tod die Zeitschrift „Das Beste“ aus dem Verlag „Reader’s Digest“. Nach seinem Tod ließen seine Verwandten die Hefte zurückgehen, der Restbetrag wurde vom Verlag korrekt zurückgezahlt, nur die Werbeabteilung des Verlags kapiert trotz mehrfacher Telefonanrufe und auch postalische Rücksendung der Werbesendungen nicht, daß Herr X tot ist und daß ansonsten keiner die Werbung des Verlags will und schickt immer und immer wieder Werbesendungen und Aufforderungen, bei Preisausschreiben mitzumachen an die Adresse des Verstorbenen.

Eine postalisch verwertbare Absenderadresse steht auf den Werbesendungen nie drauf, die Erben von Herrn X müssen also immer selbst von Hand die Postanschrift des Verlages auf die zurückzusendenden Werbesendungen schreiben, zusammen mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ oder „Annahme verweigert“. Werden die so adressierten Briefe eigentlich für den Verlag kostenpflichtig zurückgesendet?

Welche Möglichkeiten haben Herrn X’ Erben, den Verlag effektiv und nachhaltig zur Einstellung dieser unerwünschten Werbung zu veranlassen?

Gruß,
Uwe

Hm. Ist das Problem derart massiv, daß die schlichte Benutzung der Rundablage nicht reichen würde? Man sieht ja meist schon am Umschlag, von wem derlei Post kommt, und da mache ich mir nicht die Mühe sie aufzureißen…

Hallo!

Eine postalisch verwertbare Absenderadresse steht auf den
Werbesendungen nie drauf,

Das glaube ich nicht. Ich bekomme - obwohl einigermaßen lebendig - auch Werbung von denen, und zumindest „Stuttgart“ steht da immer irgendwo.

die Erben von Herrn X müssen also
immer selbst von Hand die Postanschrift des Verlages auf die
zurückzusendenden Werbesendungen schreiben, zusammen mit dem
Vermerk „Empfänger verstorben“ oder „Annahme verweigert“.

So, müssen sie das? Woraus ergibt sich diese Pflicht? Kann es ihnen nicht vollkommen egal sein, ob die Post den kleinen unbekannten Verlag (für smalbop und andere Ironieverweigerer: :wink:) findet oder nicht?

Werden die so adressierten Briefe eigentlich für den Verlag
kostenpflichtig zurückgesendet?

Hat die Post sich jemals an die Erben gewandt wegen der Kosten? Wenn nicht, dann: Ja. Die Post holt sich ihr Geld.

Welche Möglichkeiten haben Herrn X’ Erben, den Verlag effektiv
und nachhaltig zur Einstellung dieser unerwünschten Werbung zu
veranlassen?

Der Vorschlag mit „Ablage P“ ist ja schon gekommen. Das ist „Das Beste“, was man tun kann! Zurückschicken bedeutet nämlich auch: „Da ist irgendjemand, der (1. noch lebt und 2.) unsere Post beachtet“ - aus Marketingaspekten also eine tolle Sache.

Falls im Subtext die Frage mitgeschwungen hat, ob Werbung per Briefpost generell erlaubt und zumutbar ist: Ja, ist sie.

Nötigung und Papierverschwendung
Nein, denn mich stört prinzipiell diese Art von Belästigung und auch Papierverschwendung! Wenn das auch bei vielen Kunden funktioniert, dann will ich eben einer von denen sein, bei denen es NICHT funktioniert.

Abgesehen davon muß ich doch wohl das Recht haben, denen zu verbieten, mir Post zu schicken, wenn ich diese nicht wünsche. Oder?

Ich wüßte gern, ob Reader’s Digest die Rücksendungen an handschriftlich draufgeschriebene Absenderadressen (s. mein Ausgangsposting was kostet).

Ich empfinde diese häufigen Werbesendungen und auch deren Niveau (Preisausschreiben, bei denen wahrscheinlich noch nie jemand auch nur irgendwas gewonnen hat, sondern die für RD wahrscheinlich ausschließlich dazu dienen, als Werbekosten von der Steuer absetzbar zu sein) schon fast als Nötigung.

Wenn mich dieser Spam nicht so stören würde, würde ich hier keine Frage posten.

Ich bekomme - obwohl einigermaßen lebendig - auch Werbung von denen, und zumindest „Stuttgart“ steht da immer irgendwo.

Ja, das stimmt. Aber reicht das für eine Rücksendung?

Hat die Post sich jemals an die Erben gewandt wegen der
Kosten? Wenn nicht, dann: Ja. Die Post holt sich ihr Geld.

na, hoffentlich!

Der Vorschlag mit „Ablage P“ ist ja schon gekommen. Das ist
„Das Beste“, was man tun kann! Zurückschicken bedeutet nämlich
auch: „Da ist irgendjemand, der (1. noch lebt und 2.) unsere
Post beachtet“ - aus Marketingaspekten also eine tolle Sache.

Das mag bei eMail-Spam so ein, weil eine „Rücksendung“ dort den Spammer nichts kostet. Bei Snail-Mail ist es allerdings, wie Du selbst sagst, anders.

Falls im Subtext die Frage mitgeschwungen hat, ob Werbung per
Briefpost generell erlaubt und zumutbar ist: Ja, ist sie.

Auch wenn man denen gesagt hat, daß man sie nicht will? Kann ich mir nicht vorstellen!

Hallo,

Ich bekomme - obwohl einigermaßen lebendig - auch Werbung von denen, und zumindest „Stuttgart“ steht da immer irgendwo.

Ja, das stimmt. Aber reicht das für eine Rücksendung?

Die Post wird das notfalls selbst ermitteln, wenn sie nicht weiß wohin damit. Ein einfaches Annahme verweigert, Empfänger verstorben oder auch unkenntlichmachen der Empfängeradresse und ab in den nächsten gelben Kasten sollte reichen.
Falls ein Antwortumschlag drin ist, kann man auch das (nachdem man alle Daten des Empfängers entfernt hat) da reinzustopfen und den unfrei abzuschicken.

Cu Rene

So, wie beschrieben, verfahren die Nachfahren des Hernn X bereits seit Monaten, dennoch schickt der Spam-Verlag wieder und wieder seine unerwünschte Werbepost an die Adresse des Verstorbenen.

Also NOCHMAL die Frage:

Wie nun können die Nachfahren des Herrn X nachhaltig bewirken, daß die Werbung an die Adresse des Verstorbenen künftig unterbleibt?

Gruß

Und von mir NOCHMAL die Antwort: Gar nicht. Du wirst in Deutschland keinen Richter finden, der hin und wieder ein Werbebriefchen nicht für zumutbar hielte. Zumal bei Toten auch kein Rechtsschutzbedürfnis vorhanden ist. Man könnte aber seinen Briefträger darüber informieren, dass der Adressat nicht dort wohnt. Dann muss der einen „amtlichen“ Stempel auf den Umsachlag machen, vielleicht wirkt das mehr.

1 Like

‚‚Offizielle‘‘ Rücksendungsoption durch die Post?
Kann man denn eine solche „offizielle“ Rücksendungsoption durch die Post auf einen einzigen Absender beschränken?

Oder gilt sowas dann gleich für ALLE Postsendungen, die an den Namen Herrn X’ unter selbiger Postanschrift gehen?

Hallo,

http://www.trademarx.de/urteile/bgh_VIII_ZR_182_88.html
Amtliche Leitsätze:

  1. Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt.

  2. Der Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber einem Werbenden, der ein Werbeunternehmen mit der Verteilung des Werbematerials beauftragt hat. Der Werbende ist gehalten, gegenüber dem Werbeunternehmen alle möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung des Betroffenen zu verhindern geeignet sind.

Inwieweit folgendes für die Erben möglich ist, weiß ich nicht.
Jedenfalls kann man nach BDSG auch die Löschung der Daten fordern.

Ich glaube § 20 und § 35.

ms

Hallo,
Deine Angaben beziehen sich imho auf nicht persönlich adressierte Wurfsendungen. Oder sollte der ‚Briefträger‘ jeden Brief erstmal aufmachen und kontrollieren, ob es sich wirklich um reine Werbung handelt?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

an alle bisher und künftig Geantwortethabenden: erstmal DANKE für die Antworten.

@ musstesein:

in jenem BGH-Urteil ist die Rede von Handzetteln, also nicht von an eine Person speziell adressierte Postsendungen.

Das BGH-Urteil scheint daher, wenn ich es richtig verstanden habe, hier nicht zu greifen.

Gruß, Uwe

Hatte einen Link vergessen, wo drinsteht, was man bei adressierter Werbun tun kann und versehentlich § 20 statt 28 geschrieben.

http://www.aufkleber-keine-werbung.de/shop/page/15

Ob dies allerdings für Erben bezüglich der Daten eines verstorbenen möglich ist, weiß ich nicht.

http://www.aufkleber-keine-werbung.de/shop/page/15

ms

Hatte einen Link vergessen, wo drinsteht, was man bei
adressierter Werbun tun kann …

Zitat: „Die Post ist verpflichtet, adressierte Briefe - hierunter fallen auch Werbebriefe - zuzustellen.“

Wenn die Werbung adressiert ist, sieht es schlecht aus. Außer du schottest dich via Robinsonliste komplett ab. Ein Abgleich mit dieser Liste ist jedoch nicht Pflicht.

Gruß
Falke

Hallo!

in jenem BGH-Urteil ist die Rede von Handzetteln, also nicht
von an eine Person speziell adressierte Postsendungen.
Das BGH-Urteil scheint daher, wenn ich es richtig verstanden
habe, hier nicht zu greifen.

Richtig! Adressierte Werbung wird trotzdem eingeworfen. Einfach nicht aufregen und in den Müll damit!

Gruß
Falke

Wenn die Werbung adressiert ist, sieht es schlecht aus. Außer
du schottest dich via Robinsonliste komplett ab. Ein Abgleich
mit dieser Liste ist jedoch nicht Pflicht.

Bei der Robinsonliste wohl schon, aber im Link steht auch:
Persönlich adressierte Werbesendungen können Sie auch dadurch verhindern, dass Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz muss sich jede Firma an dieses Nutzungsverbot halten, will sie nicht ein Ordnungsgeld riskieren.

ms

1 Like

Hallo,
das würde dann für alle Sendungen gelten - einfach das Namensschild am Briefkasten entfernen, ist aber einfacher.
Bekommt der Verstorbene sonst noch irgendwelche Post? Nach spätestens drei Monaten sollten die Erben alles soweit geregelt haben, daß das nicht mehr passiert, wenn die Absender nicht „schlafen“. Sollten sie doch „schlafen“ brauchen sie sich auch nicht wundern, wenn die Post zurück kommt.

Cu Rene

wo kein kläger da kein richter ,

die werbeattaken sind zwar lästig aber wofür gibt es reisswölfe/aktenvernichter,feuerzeuge und grüne tonnen ?

eibfach nicht darauf reagieren und gut ist !werbeanrufe und spam-mails sind noch viel schlimmer !

ich finds nur traurig das dubiose anbieter ,immer noch so arme seelen finden die auf solche maschen reinfallen ,würde kein einziger mehr auf diese tricks und super geschenkangebote anspringen hätten die hintermänner keine chance mehr ,aber leider gottes finden abzocker immer mehr wege und schlupfwinkel um leute über den tisch zu ziehen!

Hallo Uwe,

wenn du das Problem lösen willst, wird dir nur ein Telefonat mit Readers Digest helfen. Schildere dein Problem und frag nach, wie es RD zu lösen gedenkt. Kein Unternehmen hat ein Interesse, einen Verstorbenen zu bewerben.

Ein paar Hintergründe:

Jedes Direktmarketingunternehmen produziert die Mailings Wochen oder Monate vor dem eigentlichen Versand. Das personalisieren von mehreren hunderttausenden Sendungen dauert. Wenn du dem Unternehmen also mitteilst, dass Herr X verstorben ist, kann es noch eine gewisse Zeit dauern, bis die Sendungen aufhören.

Ob die Post die Sendungen zurückschickt bestimmt der Absender. Ich vermute mal, die machen das aus Kostengründen nicht bei jeder Sendung. Da wo sie es nicht zahlen, entsorgt die Post die Kataloge, der Absender erfährt nichts.

Wenn du eine Sendung mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ zurück schickst, dann ist das eigentlich in der Datenbank von RD ein Indiz, das Herr X nicht verstorben ist ?! Wenn da ein Callcenter Agent halbherzig reagiert, dann setzt er die Adresse wieder auf bewerben.

Viele Direktmarketingunternehmen mieten Adressen von anderen Unternehmen an. Dabei kann es passieren, dass die Adresse von Herrn X wieder Post von RD bekommt, weil RD die Adresse nicht selbst erhoben hat.

Grüßle
Elton

Hallo,

Persönlich adressierte Werbesendungen können Sie auch dadurch
verhindern, dass Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten
zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung
widersprechen. Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz muss
sich jede Firma an dieses Nutzungsverbot halten, will sie
nicht ein Ordnungsgeld riskieren.

Das ist richtig, passt aber leider nicht zur Frage. Bei Deinem Text geht es nur um die Weitergabe von Daten. Hier wirbt doch der (offensichtlich schlecht informierte, ehemalige) Geschäftspartner, wenn ich das richtig verstanden habe.
Gruß
loderunner (ianal)