Hallo,
Herr X bezog bis zu seinem plötzlichen Tod die Zeitschrift „Das Beste“ aus dem Verlag „Reader’s Digest“. Nach seinem Tod ließen seine Verwandten die Hefte zurückgehen, der Restbetrag wurde vom Verlag korrekt zurückgezahlt, nur die Werbeabteilung des Verlags kapiert trotz mehrfacher Telefonanrufe und auch postalische Rücksendung der Werbesendungen nicht, daß Herr X tot ist und daß ansonsten keiner die Werbung des Verlags will und schickt immer und immer wieder Werbesendungen und Aufforderungen, bei Preisausschreiben mitzumachen an die Adresse des Verstorbenen.
Eine postalisch verwertbare Absenderadresse steht auf den Werbesendungen nie drauf, die Erben von Herrn X müssen also immer selbst von Hand die Postanschrift des Verlages auf die zurückzusendenden Werbesendungen schreiben, zusammen mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ oder „Annahme verweigert“. Werden die so adressierten Briefe eigentlich für den Verlag kostenpflichtig zurückgesendet?
Welche Möglichkeiten haben Herrn X’ Erben, den Verlag effektiv und nachhaltig zur Einstellung dieser unerwünschten Werbung zu veranlassen?
Gruß,
Uwe