Ich wohne im schönen Altmühltal (luftkurort). Seit einigen jahren ist unter mir ein neuer bewohner eingezogen, der qualmt in einer tour. Man kann nicht auf dem balkon sitzen, seine wäsche dort zum trocknen aufhängen, noch die balkontüren geöffnet halten, da sonst der gestank bis in die wohnung zieht.
Nun meine frage: Wie kann ich mich dagegen wehren? Nein, ausziehen ist keine obtion, da es sich um eine eigentumswohnung handelt, die seit 1982 im familienbesitz ist.
grundsätzlich darf jeder auf seinem Balkon rauchen, nur darf der Rauch für die Nachbarn nicht zu einer „erheblichen Beeinträchtigung“ werden. Um überhaupt mal das Ausmaß der Belästigung nachweisen zu können, wäre ein „Rauchertagebuch“ ganz hilfreich, weil das hier
ja schlichtweg nicht stimmen kann. Wenn man anhand des Tagebuchs schon belegen kann, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, dann sollte man zunächst das Gespräch suchen und gemeinsam überlegen, ob sich das Problem im beiderseitigen Einvernehmen lösen lässt. Wenn das schwierig zu werden droht, kann man durchaus darauf hinweisen, dass der BGH entschieden hat, dass in schweren Fällen rauchfreie Zeiten vereinbart werden können.