Belästigung durch Raucher

Ich wohne im schönen Altmühltal (luftkurort). Seit einigen jahren ist unter mir ein neuer bewohner eingezogen, der qualmt in einer tour. Man kann nicht auf dem balkon sitzen, seine wäsche dort zum trocknen aufhängen, noch die balkontüren geöffnet halten, da sonst der gestank bis in die wohnung zieht.

Nun meine frage: Wie kann ich mich dagegen wehren? Nein, ausziehen ist keine obtion, da es sich um eine eigentumswohnung handelt, die seit 1982 im familienbesitz ist.

Hallo,

grundsätzlich darf jeder auf seinem Balkon rauchen, nur darf der Rauch für die Nachbarn nicht zu einer „erheblichen Beeinträchtigung“ werden. Um überhaupt mal das Ausmaß der Belästigung nachweisen zu können, wäre ein „Rauchertagebuch“ ganz hilfreich, weil das hier

ja schlichtweg nicht stimmen kann. Wenn man anhand des Tagebuchs schon belegen kann, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, dann sollte man zunächst das Gespräch suchen und gemeinsam überlegen, ob sich das Problem im beiderseitigen Einvernehmen lösen lässt. Wenn das schwierig zu werden droht, kann man durchaus darauf hinweisen, dass der BGH entschieden hat, dass in schweren Fällen rauchfreie Zeiten vereinbart werden können.

Gruß
C.

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Es kommt - wie bei vielen rechtlichen Dingen - auf die individuelle Abwägung der gegenseitigen Interessen an.

So sind z. B. Kinder im Haushalt oder jemand mit einer Atemwegserkrankung oft ein Grund, dem Bewohner darunter das Rauchen auf dem Balkon zu reglementieren. Ganz untersagen ist aber eher selten möglich.

seine wäsche dort zum trocknen aufhängen

Bei sowas stellt sich immer die Frage, ob dafür nicht ein gemeinschaftlicher Trockenraum zur Verfügung steht.

Der erste Schritt sollte immer sein, zusammen eine friedliche Lösung zu finden.

Ansonsten: Setze es als Punkt auf die Liste für die nächste Eigentümerversammlung. Sinnvollerweise solltest Du konkrete Zahlen parat haben. Zudem vorher unauffällig die Stimmung zu dem Thema bei den anderen Bewohnern feststellen.

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