Hallo!
Jemand wohnt im 2. OG eines zweistöckigem Mietshaus mit mehreren PArteien auf jeder Etage. Die Wohnung besteht aus einem Zimmer mit kleinem Bad. Im Wohnraum gibt es nur das Dachfenster und die Terassentür als Lüftungsmöglichkeit. Im 1. OG wohnen vorwiegend einige ältere Alkoholiker, die außerdem Kettenraucher sind. Sobald diese die Fenster ihrer Wohnung öffnen , steigt der Zigarettengestank nach oben und gelangt in die obere Wohnung. Der Mieter aus dem 2. OG muss aber seine Fenster jetzt bei den Temperaturen offen halten, da sich sonst die Wohnung auf über 30° aufheizt. Der Mieter ist außerdem Allergiker, der bei dem Zigarettengestank schlechter Luft und Kopfschmerzen bekommt.
Der Vermieter kümmert sich nicht darum mit der Aussage: „Und was soll ich da tun?“
Was kann der Mieter tun? Kann er überhaupt etwas tun? Der Zigarettengestank grenzt schon an empfundene Körperverletzung.
Danke
Tara
Hallo,
Zigarettenrauch, der aus dem Fenster einer anderen Wohnung kommt kann der Mieter weder verbieten noch besteht eine Möglichkeit der Minderugn der Miete. Allerdings, sollen die Mieter zum Lüften auch die Wohnungstüre öffnen und in den Flur lüften ist dies ein Mangel und der VM muss diesen Mangel beseitigen. Hier kann eine Mietminderung dann auch geltend gemacht werden. Je nach Umständne ab 5 % bis 10 % Mietminderugn durchaus möglich ( ein ähnliches Urteil LG Stuttagrt WM 98, 724 ).
Grüsse Günter
Jemand wohnt im 2. OG eines zweistöckigem Mietshaus mit
mehreren PArteien auf jeder Etage. Die Wohnung besteht aus
einem Zimmer mit kleinem Bad. Im Wohnraum gibt es nur das
Dachfenster und die Terassentür als Lüftungsmöglichkeit. Im 1.
OG wohnen vorwiegend einige ältere Alkoholiker, die außerdem
Kettenraucher sind. Sobald diese die Fenster ihrer Wohnung
öffnen , steigt der Zigarettengestank nach oben und gelangt in
die obere Wohnung. Der Mieter aus dem 2. OG muss aber seine
Fenster jetzt bei den Temperaturen offen halten, da sich sonst
die Wohnung auf über 30° aufheizt. Der Mieter ist außerdem
Allergiker, der bei dem Zigarettengestank schlechter Luft und
Kopfschmerzen bekommt.
Der Vermieter kümmert sich nicht darum mit der Aussage: „Und
was soll ich da tun?“
Was kann der Mieter tun? Kann er überhaupt etwas tun? Der
Zigarettengestank grenzt schon an empfundene Körperverletzung.
Danke
Tara
Danke schon mal für die Antwort. Im Mietvertrag steht, dass das Lüften zum Flur hin nicht erlaubt ist. Auch ist dies nicht möglich, da sich dadurch die Geruchsbelästigung in den Wohnungen im 2. OG nur noch steigern würde, da der gesamte Hausflur nach Schweiß, Alkohol und Zigarettenqualm stinkt. Mit deutlicher Duftkonzentration im 1. OG. Im Flur geöffnete Fenster werden binnen von Minuten von den Bewohnern des 1. OGs wieder geschlossen.
Tara
Hallo,
Zigarettenrauch, der aus dem Fenster einer anderen Wohnung
kommt kann der Mieter weder verbieten noch besteht eine
Möglichkeit der Minderugn der Miete. Allerdings, sollen die
Mieter zum Lüften auch die Wohnungstüre öffnen und in den Flur
lüften ist dies ein Mangel und der VM muss diesen Mangel
beseitigen. Hier kann eine Mietminderung dann auch geltend
gemacht werden. Je nach Umständne ab 5 % bis 10 %
Mietminderugn durchaus möglich ( ein ähnliches Urteil LG
Stuttagrt WM 98, 724 ).