Belästigung einer jungen Frau

Hallo zusammen!

Mich würde interessieren, wie man vorgehen könnte, falls sich folgender fiktiver Fall so zutragen sollte:

Eine junge Frau, im Januar 18 geworden, wird seit Oktober 2005 von einem jungen Mann, ca. 22, belästigt.

Chronologie:
Oktober: Eintrag in einem Gästebuch mit der Bitte, ihre Handynummer anzugeben. Da diesem Wunsch nicht nachgekommen wurde beginnt er, sie zu verfolgen (beide wohnen in einem 2000-Seelen-Dorf). Wieder Einträge in das Gästebuch nach dem Motto „Ich habe Dich heute beim Einkaufen beobachtet, du hast ja ganz schön viel XY gekauft.“. Er wird von der Frau dabei nicht gesehen.

November: Liebesbekundungen im Gästebuch. Sie wird mehrfach in der Schule von ihm angesprochen, sie sagt ihm, er solle sie in Ruhe lassen.

Dezember: Tägliche Anrufe auf dem Handy, Anrufe werden nicht entgegengenommen. Emails, SMS haben als Hauptinhalt, dass sie ihn sexuell erregt, allgemein wird sie auf Äußerlichkeiten reduziert. Männlicher Freundeskreis der jungen Frau besucht den Mann zu Hause um ihm zu sagen, dass er diese Kontaktaufnahme einstellen soll, anderenfalls würde sie handgreiflich werden.

Januar: In der Schule steht an der Tafel „Ich kriege dich, es dauert nicht mehr lange“.

Februar: Er schickt ihr Emails, in denen er seine sexuellen Phantasien, die er sich mit ihr ausmalt, in aller Deutlichkeit schildert (erniedrigendes „Pornodrehbuch“). Tage darauf eine Mail, in der er ihr mitteilt, er würde gern ihr Blut trinken: „… ich würde eine Ader aufschneiden und sehen, wie das Blut deine makellose Haut herunterrinnt und es dann begierig aufsaugen…“.
Wieder werden die Freunde aktiv und „reden“ auf ihn ein. Er verspricht, sie in Ruhe zu lassen.

März: Sie schläft im Schulbus und er küsst sie in den Nacken.
Er spricht sie am Wochenende an, sie geht wortlos weiter und würdigt ihn keines Blickes. Eine weitere Email wird geschrieben in der er sich beklagt, dass sie arrogant sei und lediglich einen tollen Körper habe, er sie aber mehr liebe als ihr aktueller Freund dies tut und sie das noch einsehen werde. Zum Schluß der Hinweis, dass er sich am Vorabend den Film „Texas Chainsaw Massacre“ angesehen habe und dieser ihn beeindruckt hätte.

Diese ganze theoretische Situation ist nun soweit, dass die junge Frau ihre Abschlußprüfungen vor sich hat und die ersten Klausuren schon vergeigt hat.
Die Emails existieren nur als Word-Dokumente, SMS wurden gelöscht.

Hätte man in diesem Fall irgendeine Handhabe? Anzeige wegen (sexueller Belästigung)? Oder muss da erst mehr passieren?

Die Maßnahmen des „männlichen Freundeskreises“ sind natürlich nicht zu unterstützen, dennoch gehen jedem der fiktiven Beteiligten langsam die Ideen aus, wie man dieses Problem in den Griff bekommen könnte.

Was könnte man tun?

Gruß

Cypher

Hallo Cypher

Da würde ich eine Anzeige machen. Der Freundeskreis kann zwar den
Herrn verprügeln, wird danach wohl selber namhafte rechtliche
Probleme lösen müssen.

Wenn gutes Zureden nicht hilft, bleibt doch keine andere Lösung.

Gruss
Heinz (IANAL)

Da würde ich eine Anzeige machen. Der Freundeskreis kann zwar
den
Herrn verprügeln, wird danach wohl selber namhafte rechtliche
Probleme lösen müssen.

Wenn gutes Zureden nicht hilft, bleibt doch keine andere
Lösung.

Hallo Heinz,

an die Anzeige wurde schon gedacht, nur bekommt die Dame von allen Seiten zu hören, dass seine bisherigen Aktionen noch nicht ausreichen. Weiterhin sind die Mails und SMS (bis auf die letzten 4 bis 5) gelöscht worden.

Welchen „Erfolg“ könnte so eine Anzeige denn haben?

Gruß

Cypher

Guten Morgen!

Deine Vermutung mit der Anzeige stimmt wohl, da es schwierig sein würde, eine Straftat zu belegen. Für solche Fälle aber weist das Gewaltschutzgesetz einige effektive Möglichkeiten aus. Ich würde der jungen Frau im Beispielfall raten, sofort anwaltlichen Rat einzuholen. Wie lange (und wie weit) soll der Terror denn noch gehen?

Stalking
Hallo Cypher,

der Begriff dazu heißt „Stalking“.

Grundregel: Den Stalker vollkommen ignorieren.

Abwarten. Im Bundestag ist eine Gesetzesinitiative im Gange Stalking in DE ähnlich wie in anderen Ländern endlich strafbar zu machen. Unter anderem werden 2 Mitglieder des Bundestags gestalkt.

Gruß

Stefan

Es gibt doch aktuell beim Urteil gegen den Stalker von Jeanette Biedermann das dieser sich keine 100m ihr nähern darf.

Dasselbe würde ich auch hier in diesem Fall anstreben.

Hallo

Die Tochter meiner Freundin wurde ebenfalls verfolgt, das ganze 3 Jahre lang. Das was hier geschildert wird, ist allenfalls unter Pille Palle abzutun, da hilft keine Justiz, einfach ignorieren wird wohl das Beste sein und abwarten was passiert. In D wird die Justiz erst aktiv, wenn das Stalkingopfer tot oder zumindest schwer verletzt ist, sonst steht die Justiz dem ganzen weitestgehend machtlos gegenüber. Was nützt ein Urteil über so und so viele Meter Abstand, wenn es keiner kontrolliert.In den Fall hier, würde dem Jungen wohl eine Begegnung in dunkler Nacht mit paar Leuten nicht schaden… Nicht aufregen:wink: anders kriegt man das wahrscheinlich nicht hin oder sollte man warten bis er dem Mädel die Pulsadern aufgeschnitten hat?

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt doch aktuell beim Urteil gegen den Stalker von
Jeanette Biedermann das dieser sich keine 100m ihr nähern
darf.

Dasselbe würde ich auch hier in diesem Fall anstreben.

Ja, aber was hat die junge Frau im Beispielfall davon, wenn der Typ sich der Jeannette nicht nähert?

Spaß beiseite: genau so etwas erreicht man über das Gewaltschutzgesetz.

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Servus!

Grundregel: Den Stalker vollkommen ignorieren.

Ja holla, was für eine phantastisch hilfreiche Antwort! Komm Mädchen, jetzt hab dich mal nicht so … was bist du aber auch hysterisch …(hier muss man sich einen Smiley vorstellen, der mit dem Kopf schüttelt, daneben einen, der den Kopf permanent gegen eine Wand schlägt)

Abwarten. Im Bundestag ist eine Gesetzesinitiative im Gange
Stalking in DE ähnlich wie in anderen Ländern endlich strafbar
zu machen.

Zu dumm, dass es dann immer noch den Grundsatz gibt, nach dem eine Tat im Zeitpunkt der Begehung mit Strafe bedroht sein muss.

Außerdem: Was will das Mädchen vorrangig? Eine Bestrafung des Täters, oder seine Ruhe? Eben, und für letzteres gibt es auch effektiven zivilen REchtsschutz.

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Hallo!

Kenne einen ähnlichen Fall. Ist zwar schon etwas her… ging aber jahrelang!
Meine Nachbarin wurde massiv bedroht, nachdem sie den Typen ignoriert und abgewiesen hatte, verfolgte er sie sogar bis vor die Haustür. Sie war auch total fertig und ging nirgendwo mehr alleine hin. Drohungen von ihren Freunden und ihrem Vater halfen gar nichts. Eine einstweilige Verfügung mit der Auflage einen Mindestabstand von 150 Metern zu halten, hat er schlichtweg ignoriert. Und, wie schon häufiger erwähnt, bisher kann die Polizei nichts machen, bis man tot oder zumindest verletzt ist. Bei meiner Nachbarin kam es Gott sei Dank nicht erst soweit.
Dieser Idiot hat sich doch tatsächlich an ihrem Auto zu schaffen machen wollen, hat aber dabei so laut auf sie geschimpft, dass Nachbarn die Polizei gerufen haben.
Jetzt sitzt er in der Psych, vorher drei Jahre im Knast, und darf drüber nachdenken.
Die Therapie scheint zu helfen, er hat wohl beschlossen ans andere Ende von Deutschland zu ziehen, wenn er denn wieder raus darf.

Es ist also nicht mal so einfach, so jemandem die Grenzen zu zeigen.
Vielleicht sollte das Mädchen einen Selbstverteidigungskurs besuchen. Der stärkt auch das Selbstbewußtsein. Und ich würde in jedem Fall zum Anwalt gehen und eine einstweilige Verfügung erwirken (geht da nicht sogar eine Unterlassungsklage?). Mittlerweile kann das ignorieren solch einer Maßnahme evtl schon zu Gefängnis führen. Vielleicht überlegt er es sich dann doch lieber anders.
Und noch eine Frage hätte ich: Mit 22 ist der Typ doch sicher nicht mehr schulpflichtig, wie kommt so einer in den Schulbus?
Ich würde mir immer jemanden als Begleitung mitnehmen!
Gruß Kati

Und noch eine Frage hätte ich: Mit 22 ist der Typ doch sicher
nicht mehr schulpflichtig, wie kommt so einer in den Schulbus?
Ich würde mir immer jemanden als Begleitung mitnehmen!

Hallo Kati,

danke für die ausführliche Antwort.

Schulbus ist falsch ausgedrückt, es handelt sich um einen Linienbus in ländlicher Gegend, der außer für die weite Strecke zur Berufsschule kaum genutzt wird und daher umgangsprachlich als „Schulbus“ bezeichnet wird.

Gruß

Cypher

Grundregel: Den Stalker vollkommen ignorieren.

Ja holla, was für eine phantastisch hilfreiche Antwort! Komm
Mädchen, jetzt hab dich mal nicht so … was bist du aber auch
hysterisch …

Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Aber vielleicht ist es ähnlich wie in der Schule beim „Ärgern“: Wenn das Opfer keine Reaktionen zeigt, verlieren die anderen die Lust daran. Darum halte ich den Tipp - wenn er als Strategie gemeint war - durchaus für nützlich.

Abwarten. Im Bundestag ist eine Gesetzesinitiative im Gange
Stalking in DE ähnlich wie in anderen Ländern endlich strafbar
zu machen.

Zu dumm, dass es dann immer noch den Grundsatz gibt, nach dem
eine Tat im Zeitpunkt der Begehung mit Strafe bedroht sein
muss.

Das stimmt schon, aber der Täter wird dann vermutlich weitermachen. Witzlos ist die Sache nur insofern, als ja niemand so genau sagen kann, wann das Gesetz wirklich da sein wird

Außerdem: Was will das Mädchen vorrangig? Eine Bestrafung des
Täters, oder seine Ruhe? Eben, und für letzteres gibt es auch
effektiven zivilen REchtsschutz.

Der Hinweis auf die strafrechtliche Seite ist trotzdem nicht ganz unangebracht, weil es nämlich viel leichter ist, völlig ohne Kostenrisiko eine Strafanzeige zu erstatten als einen Anwalt aufzusuchen. Zumindest als zusätzliches Druckmittel finde ich den staatlichen Strafverfolgungsapparat schon ganz nützlich.

Levay

Hintergrund - Buchtipp - MP3-Datei
Hallo Cypher,

ich beziehe mich in meiner Antwort auf eine Radiosendung des SWR mit Rasso Knoller, der selbst Stalking-Opfer ist und dies in seinem Buch „Wenn Liebe zum Wahn wird“ darstellt.

Die Sendung gibt es hier zum Download: http://mp3.swr.de/swr1/bw/leute/113359.6444m.mp3

Das sind allerdings 12,3 MB

Falls Interesse besteht, kann ich sie auf ca. 4 MB runterkodieren - das geht auch noch angenehm per Modem.

Gruß

Stefan

Hallo,

hat die junge Frau schon die Handynummer und eMail-Adresse gewechselt??

Dann würde ich an ihrer Stelle auch den/die Busfahrer ansprechen:
Der Kerl da, Max Mustermann, belästigt mich. Bitte rufen Sie sofort die Polizei wenn ich Hilfe brauche.
Ebenso mit den Lehrern der Schule, den Angestellten im Laden, beim Bäcker, usw.
Wenn die junge Frau auch dörflich wohnt, sollte es auch möglich sein, Nachbarn anzusprechen, ein besonderes Auge auf die junge Frau zu werfen (und auf den Belästiger…!!).

VG,

Birgit

Hallo,

hat die junge Frau schon die Handynummer und eMail-Adresse
gewechselt??

Ja, das rät immer jeder Polizist - halte ich für das dümmste was man nur machen kann. Nach der Kündigung der Emailadresse bei Arcor, Web.de etc. wird die Adresse zunächst gesperrt, ist nach meist einem halben Jahr aber wieder frei zu haben.
Was wenn der Stalker sich jetzt die Adresse holt? Ein normaler Surfer schafft es nicht bei allen Verträgen, alle Newslettern usw. die Emailadresse zu ändern. Die Rechnungen, Newsletter usw. werden also nach wie vor an die Adresse geschickt - und landen dann am Ende beim Stalker, der damit nur noch mehr Schaden anrichten kann.

Von daher: Keine Emailadressen kündigen, sondern einfach nicht mehr nutzen, den Typen auf einen Spamliste setzen etc.! Alle halbe Jahre mal reinschauen ob was wichtiges angekommen ist.

Im übrigen würde ich mich mal mit meinen Eltern unterhalten, und über den Vater die Kommunikation mit dem Typen bzw. dessen Eltern (bei 22 darf man das noch…) suchen. Der kann dann auch ruhig mit juristischen Schritten drohen. Und dann schaut man mal wie es weitergeht…

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Servus!

hat die junge Frau schon die Handynummer und eMail-Adresse
gewechselt??

Hm, und ist sie schon in eine andere Stadt gezogen und hat sich ein neues Gesicht zugelegt? Ich verstehe nicht, warum hier so eine Defensivhaltung gepredigt wird. Nicht die junge Frau ist es, die ihr Verhalten ändern muss, sondern der Stalker!

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Von daher: Keine Emailadressen kündigen, sondern einfach nicht
mehr nutzen, den Typen auf einen Spamliste setzen etc.! Alle
halbe Jahre mal reinschauen ob was wichtiges angekommen ist.

Hallo,

so in etwa habe ich mir das auch gedacht, sie kann sich ja zeitweise eine neue eMail-Adresse/Handynr. besorgen, die sie wirklich nur an wichtige Leute herausgibt.
Es geht ja in erster Linie darum, dass sie nicht bei jeder Mail und jedem Anruf Herzrasen bekommt.

VG,

Birgit

  • mit ca. 6 eMail-Adressen -

Servus,

klar ist das Verhalten des Stalkers nicht hinnehmbar.

Aber hoffen, dass er sein Verhalten ändert und solange darunter zu leiden kann es doch auch nicht sein…
Wenn Anrufe und Mails dieses Irren die Frau nicht mehr erreichen, hat sie schon mal 2 Dinge weniger, über die sie sich ärgert.

VG,

Birgit

Halloo nochmal,

Wenn Anrufe und Mails dieses Irren die Frau nicht mehr
erreichen, hat sie schon mal 2 Dinge weniger, über die sie
sich ärgert.

wer einmal die Handynummer rauskriegt, der schafft das auch zweimal. Solange hat das Opfer Angst davor. Der Rat, sich in die Defensive zurückzudrängen und selbst Aufwendungen hzum eigenen Schutz zu betreiben, ist wie der Versuch, Hautkrebs mit Feuchtigkeitscreme zu heilen.

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