Unternehmer (U) hatte eine Stelle ausgeschrieben. Bewerber (B), der sich per E-Mail beworben hatte, bekam auf gleichem Weg eine Absage.
Daraufhin schickt B dem U nun seit Wochen täglich mehrere Faxe, in denen er U auffordert, ihm auf die Bewerbung zu antworten (sein erhaltenes Antwortschreiben faxt er mit ) und die Entscheidung zu begründen.
U erhält 2-4 Faxe pro Tag mit bis zu 15 Seiten. Er betreibt ein klassisches Faxgerät, sodass er während der Übertragung nicht erreichbar ist und ihm Kosten entstehen. Teilweise nervt es so, dass U den Stecker vom Faxgerät zieht. B ruft dann auch an und beschwert sich…
Zur Frage:
Wie könnte sich U gegen B wehren? Kann man hier schon von einer Störung des Geschäftsbetriebs sprechen? Kommt gar Nötigung in Betracht?
ist sicher nicht der „klassische“ Stalker, aber vielleicht kommt hier http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html in Betracht -> „Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich … unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
U sollte einfach mal zur nächsten Polizeistation gehen und dort fragen was man machen kann. Kostet ja erstmal nichts. Desweiteren alle Aktionen von B penibel dokumentieren.
das würde mich natürlich auch extrem nerven - aber ich würde dann vermutlich an eine technische Lösung denken
U hat nicht zufällig z. B. eine Fritzbox als Router, mit der er die Faxe digital entgegen nehmen kann? Oder sein Faxgerät hat in einem Menü die Möglichkeit, bestimmte Rufnummern zu sperren?
Wenn du deine vorhandenen Geräte im Telefonie-Brett (Festnetztelefonie oder Telekommunikation) angibst und dein Problem schilderst, kann dir vielleicht gezielt geholfen werden.
zunächst einmal sollte man durch einen Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen und ankündigen, andernfalls im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorzugehen (und das auch tun, wenn weitere Faxe kommen). Das geht alles recht schnell und üblicherweise auch wirksam, weil es ordentlich an den Geldbeutel geht.
Hier einen konkreten Schaden nachzuweisen wird schwer werden. Und für einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb dürfte die Schwelle bloßer Belästigung noch nicht überschritten sein.
Was mir nicht so ganz klar ist: Ab wann kann man eine Unterlassungserklärung verlangen? Am Beispiel dieses Falles also ab einer bestimmten Häufigkeit oder Intensität? Daher kam meine Idee mit der Störung des Geschäftsbetriebs, weil ich das für eine eventuell notwendige Schwelle hielt.
Ist es so, dass man eine Unterlassungserklärung verlangt, wenn man davon ausgeht, dass man eine Unterlassungsklage gewinnen würde und somit diesen Weg abkürzt?
Noch dazu: Wer zahlt die Zusendung der Unterlassungserklärung bzw. den einstweiligen Rechtschutz? Der Störer?
sobald aufgrund der Umstände zu erwarten steht, dass es zu Wiederholungen kommt, und eine gewisse Intensität der Belästigung vorliegt kann man eine entsprechende Unterlassungserklärung fordern. Dieses geforderte Unterlassen wird dann auch gerichtlich durchsetzbar sein, wenn die Erklärung nicht freiwillig abgegeben wird. Die Kosten hat grundsätzlich der Störer zu tragen. Aber Achtung: Ist bei dem nichts zu holen, bezahlt derjenige die Musik, der sie bestellt hat. Gerichte und Anwälte arbeiten nicht umsonst, auch wenn das für denjenigen, der zweifelsohne im Recht ist, dann natürlich bitter ist.
Beim Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb reden wir nicht von Unterlassung und Strafe für den Fall des Zuwiderhandelns, sondern von Schadenersatz. Und genau das dürfte hier das Problem sein: Schadenersatz kann man nur fordern, wenn man einen konkreten, tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen kann. Und das ist in solchen Fällen immer sehr schwierig. Den einen konkreten Auftrag, den man nicht bekommen hat, weil just in dem Moment, in dem der per Fax erteilt werden sollte, die Leitung durch den Störer belegt war, wird es praktisch nicht geben können. Denn jedermann weiß, dass eine Leitung auch mal ohne konkreten Störer besetzt sein kann, und versucht es dann eben noch mal (Faxe üblicherweise sogar automatisch).