Eine Person X wird seit einem längeren Zeitraum, sagen wir 2 Jahre, durch sms aus dem Internet und anonyme Nachrichten (Account gelöscht) bei bei Freundschaftsportalen belästigt. Es sind fast ausschließlich Nachrichten, die keine Drohungen aufweisen, sondern eher alte Wunden aufreißen bzw. beleidigen.
Welche Handhabe hat Person X in diesem Fall? Reicht das aus, aufgrund der Dauer, dass bspw. per Gerichtsbeschluss an die Taten des "Täters gelangt werden kann?
Ich denke ja, stalking ist zwar ein schwieriges Thema, ich würde jedoch bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige (schriftlich) stellen, mit der Bitte, den Täter zu ermitteln
Der Straftatbestand des Stalking ist meines Erachtens noch nicht erfüllt. Stalking erfordert eine „schwerwiegende“ Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers. Zum Beispiel: Dem Opfer wird permanent nachgestellt und es muss deshalb umziehen oder seinen Arbeitsplatz wechseln.
Das Opfer könnte in dem hier vorliegenden Sachverhalt zivilrechtlich eine Unterlassungsklage anstreben, wenn der Nachweis geführt werden kann, von wem die Belästigungen ausgehen.
Strafrechtlich ist der Sachverhalt zu dünn, um eine Bewertung abzugeben. Denkbar wäre der Straftatbestand der Beleidigung. Hier ist allerdings die dreimonatige Frist zu beachten, in der ein Strafantrag gestellt werden muss.
Bei manchen Staatsanwaltschaften lehnt man jede Ermittlung ab und stellt das Strafverfahren bereits im Vorfeld ein (Begründung des fehlenden öffentlichen Interesses, Privatklagedelikt), manchmal werden schon bei geringfügigem Verdacht einer Straftat Daten gesichert und eine Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen mit Beschlagnahme der Festplatte durchgeführt. Faktoren die über den Erfolg oder Misserfolg einer Strafanzeige entscheiden sind oft die Schwere der Vorwürfe und ob der Verdächtige bereits einschlägig aufgefallen ist.
Kann es eventuell sein, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe? Im beschriebenen Beispiel gibt es noch keinen konkreten Verdächtigen, es müsste also alles gegen unbekannt laufen…
Man sollte die Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen. Am besten geht man zu der örtlichen Polizeiinspektion und legt dort auch Beweismittel vor (Screenshots) und gibt die einschlägigen Seiten an, wo der Täter seine Beleidigungen postet. Wichtig ist bei Beleidigungen die dreimonate Strafantragsfrist.
Wenn man einen konkreten Verdacht hat, sollte man diesen äussern. Oft weiss man, welche Person oder welcher Personenkreis über das Täterwissen verfügt.
Mir hat die Polizei geraten, schriftlich „Abzumahnen“.
Hab ich gemacht:
Umgangsverbot mit den betroffenen Personen, Kontaktverbot bezüglich Tel, sms etc. ausgesprochen.
Hausverbot sowieso, aber auch Annäherung im öffentlichen Raum (Supermarkt etc.)
Per Einschreiben.
Egal ob perfekt oder nicht - es hat geholfen und hätte mir ne gute Position verschafft bei weiteren Verstößen.