A ist vor 4 Jahren umgezogen.
Nun rief ein Gläubiger die Anwohner der alten Adresse von A an.
Diese sagten ihm A würde dort schon länger nicht mehr wohnen und das sie auch keine Telefonnummer hätten.
Trotzdem rief der Gläubiger dort immer wieder an und erzählte den Anwohnern das sie A gefälligst sagen sollten er solle bezahlen oder er würde vor Gericht gehen und pfänden…
Die Anwohner haben A nun ausfindig gemacht und ihm das gesagt.
Kann man etwas gegen dieses Vorgehen des Gläubigers tun?
Darf er Fremden einfach alle diese Dinge erzählen?
Die "Vorgehensweise " von Gläubiger errinern mich an Inkasso …
Der Gläubiger meint , wenn der Schuldner unter Druck gesetzt wird , wird er womöglich Zahlen .
Der Gläubiger darf pfänden - ist sein gutes Recht .
Sein Vorgehensweise würde ich als Nötigung sehen .
Meine Meinung,
den Gläubiger freundlich um seine Adresse bitten, man würde ihm alles schriftlich mitteilen.
Wenn Adresse vom Gläubiger vorhanden, sofort schriftlich um Unterlassung bitten und auch mit Rechtskonsequenzen drohen. Hier Anzeige durch den eigenen Anwalt wegen Belästigung und auch zuleich mitteilen, daß zukünfig alle Kosten wegen dieser Belästigungen zu Lasten des Gläubigers eingeklagt werden können.
karo081045