Hallo,
einmal angenommen, jemand ohne Vermögen liegt im Sterben. Kann dann ein Dritter bei dem irgendwann einmal eintretenden Tod sich um die Auflösung einer vielleicht bestehenden Sozialwohnung kümmern, auch wenn dieser das erbe ausschlagen sollte ?
Gruß
gewo
Hat sich erledigt
o.W.T.