Belastet Vermietung die Einkommenssteuer ?

Hallo ihr Lieben,

ich wollte demnächst ein Zimmer in meinem Haus für eine Student untervermieten.
Meine Frage ist, ob ich die Einkünfte aus der Vermietung als Arbeitnehmer bei der Einkommenssteuer angeben muss bzw. wie viel ich steuerlich zahlen muss von dieser Mieteinnahme.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Ina

Ja, die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig und anzugenben… den Prozentsatz weiss ich aber nicht.

Grüsse Alex

hallo Ina
Einnahmen sind Einnahmen und müssen versteuert werden, vielleicht gibts ja in BRD eine Art Steuerfreibetrag bis zu einer gewissen Höhe.
ich lebe in Schweden und kenne die BRD Steuerregeln nicht (mehr).
Viel Glück, lycka till :smile:
mfg Gerlinde

Hallo,

mit Sozialversicherung hat das Thema mal nichts zu tun. Sry.

hallo, ich hatte vor ein kurzer zeit auch eine wohnunh in meinem haus vermietet,also eigentlich bringt es dir keinen finanziellen vorteil, wenn du keine maßnahmen ( hauskredit, modernisieren usw. ) gegensetzten kannst behält mann von der mieteinnahmen nichts übrig, gerade wenn du an eine studentin vermietest werden sicherlich behörden darüber kenntnis erhalten,alldieweil weil der künftige mieter BAB bzw. wohngeld beantragen wird!!!
außerdem macht es solange mann eine steuererklärung fertigt einen haufen arbeit.
ich hoffe ich konnte deine anfrage für dich ausreichend beantworten
mfg

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt bei der Einkommensteuer in der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“. Allerdings unterliegen nicht die reinen Mieteinnahmen der Einkommensteuer, sondern der Gewinn aus der Vermietung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Das heisst, dass von den Mieteinnahmen auch die Ausgaben abgezogen werden können. Diese Ausgaben bezeichnet man, so weit das Haus oder die Wohnung im Privatvermögen liegt, auch als Werbungskosten. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Die gesetzliche Definition findet sich in § 9 Einkommensteuergesetz.
LG

Hallo ihr Lieben,

ich wollte demnächst ein Zimmer in meinem Haus für eine
Student untervermieten.
Die Frage unpräzise gestellt!

Bist du Hauseigentümer Oder selbst Mieter?
Untervermieten kannst du als Hauptmieter nur (mit der Zustimmung eines Vermieters)

Meine Frage ist, ob ich die Einkünfte aus der Vermietung als
Arbeitnehmer bei der Einkommenssteuer angeben muss bzw. wie
viel ich steuerlich zahlen muss von dieser Mieteinnahme.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

Ina

Hallo,
Arbeitnehmer müssen Mieteinnahmen angeben.
Wieviel steuerlich gezahlt werden muss, hängt vom :Jahreseinkommen ab. Mein Tip: Steuerberater

Hallo ihr Lieben,

ich wollte demnächst ein Zimmer in meinem Haus für eine
Student untervermieten.

Meine Frage ist, ob ich die Einkünfte aus der Vermietung als
Arbeitnehmer bei der Einkommenssteuer angeben muss bzw. wie
viel ich steuerlich zahlen muss von dieser Mieteinnahme.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

Ina

Die Mieteinnahmen müssen angegeben werden (müssten!) und zählen dann zum Einkommen (Anlage V: Vermiertung und Verpachtung). Dafür können aber auch alle Kosten (NK und wenn möbliert, die Kosten für die Möbel angegeben werden), was wieder die Einnahmen mindert.

Hallo Ina.

grundsätzlich musst du unterscheiden.

Ist es dein eigenes haus ?
oder wohnst du zur miete ?
das kann ich deiner frage nicht entnehmen…

wenn es dein eigentum ist, und du daraus mieteinnahmen erziehlst, müssen diese versteuert werden (einkommensteuer).

wenn du zur miete wohnst und dann untervermietest, muss keine einkommensteuer gezahlt werden. ihr teilt euch die miete. daraus ergeben sich aber keine einnahmen im steuerrechtlichen sinne.

tip: vorher einverständnis des vermieters einholen.

falls einkommensteuer zu zahlen ist (bei eigentum), richtet sich die höhe nach deiner steuerklasse. aber du kannst alle unkosten + investitionen, welche durch die vermietung anfallen, natürlich von der steuer absetzen.

ich hoffe, ich konnte deine frage beantworten.

LG.

Hallo,

Siehe einfach auf deine letzte Steuererklärung bei denen die allgemeinen Angaben eingetragen werden.
Nr. 31-38. Das muss alles versteuert werden (Also fast alle Einnahmen).
Das zu versteuernde Einkommen aus Anlage V wird zum versteuernden Einkommen aus Anlage N addiert u. versteuert. (Ich habe mir den Fragebogen aus Anlage V
(Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung) nicht angesehen, kenne mich also auf diesem Gebiet nicht aus)vielleicht gibt es hier noch Freibeträge oder sicherlich Aufwendungen etc. die die Steuer mindern.
Grüße aus Frankfurt,
H.Schneider

Hallo erstmal,

die „Einkommens“ - steuer beinhaltet jegliche Form von Einkommen, ausgenommen die, welche explizit im Gesetz als steuerfrei benannt werden.

Vermietung fällt auch unter Einkommen und muss voll versteurt werden. Wie hoch diese Steuer ist, hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab.

Sie können und sollten jedoch die Werbungskosten für die Vermietung dagegenrechnen, ebenso wie die Kosten die Ihnen durch die Vermietung entstehen.

Auszug aus dem Steuerhandbuch:
Zu den Einnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind, gehören im Einzelnen:

* Miete für Wohnungen und einzelne Räume
* Miete für Garage(n) und Stellplätze
* Miete für Reklameflächen, Automatenstellplätze
* Miete für unbebaute Grundstücke
* Nebenkosten und Umlagen, die vom Mieter bezahlt werden
* Mietvorauszahlungen, Mieterzuschüsse, Baukostenzuschüsse
* Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
* Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Erhaltungsaufwendungen sowie Aufwendungszuschüsse, z. B. zur Minderung der Zins- und Mietbelastung
* Rückerstattung von in Vorjahren abgezogenen Werbungskosten
* Nutzungsentschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Miet- oder Pachteinnahmen gezahlt werden
* Mietentgelte, die ein Restitutionsberechtigter in den neuen Bundesländern als Entschädigung erhält
* Entgelte für die Bestellung von Nutzungsrechten, z. B. Nießbrauchs- und Wohnrecht
* Einnahmen aus der Überlassung von Grundstücken zur Ausbeutung von Bodenschätzen.

Anlage SO

In der Anlage SO werden die sonstigen Einkünfte eingetragen. Dazu zählen seit 2005

* Erhaltene Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten.
* Einnahmen aus Stillhaltergeschäften im Optionshandel.
* Einkünfte aus sonstigen Leistungen, z. B. aus gelegentlicher Vermittlung oder aus Vermietung beweglicher Gegenstände. Diese Einkünfte bleiben steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen.
* Abgeordnetenbezüge.
* Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (besser als Spekulationsgeschäfte bekannt). Die Einkünfte bleiben steuerfrei, wenn sie weniger als 600 Euro im Jahr betragen.

Rentenbezüge sind seit 2005 nicht mehr in der Anlage SO anzugeben, sondern in der neuen Anlage R.

Bei den sonstigen Einkünften wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, falls nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.

Grüße
zeichevadda

Hallo Ina,

die Einnahmen müssen bei der Steuererklärung im Formular „Vermietung und Verpachtung“ mit angegeben werden. Die Versteuerung erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz.
Von den Einnahmen können aber auch Aufwendungen (z. B. Renovierung, Instandhaltung, Steuerberatung, Büroaufwand) abgesetzt werden.

Ich hoffe, meine Antwort hilft weiter.

Liebe Grüße

Mandy

Hallo Ina,
Einkünfte müssen versteuert werden - und Mieteinkünfte logischerweise auch. Wieviel das ist, hängt von so vielen Faktoren ab, dass es wohl nur Dein Steuerberater oder der nette zuständige Finanzbeamte sagen kann. Geh mal als worst-case Betrachtung von 30% Abgaben aus.
Du kannst allerdings auch Werbungskosten ansetzen.
Gruß
Werner

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Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Es kommt darauf an wie du es anstellst.Eigentlich kannst du damit sogar Steuern sparen. Eifach alle Ausgeben der Renowierung oder modernisierung gegenrechnen bei der Einkommenserklärung.

Gruß Edo