Belastetes Haus in Wohnungen aufteilen und diese verkaufen?

Hallo Ihr lieben Hilfsbereiten,

ich hätte da eine Frage, zu der ich bisher noch keinen wirklich passenden Thread gefunden habe. Und bitte seid geduldig mit mir, ich bin in Immobiliendingen echt unbedarft!

Ich habe vor Jahren zusammen mit meiner Frau ein Haus (3 Etagen) gekauft/finanzieren lassen, von dem wir eigentlich jeweils eine Etage als Büro nutzen, vermieten und selbst bewohnen wollten. Inzwischen hat uns das Leben leider ziemlich herumgebeutelt. Der Mieter ist weggefallen (und Ersatz ist hier nur schwer zu finden), das Büro läuft nicht, wir müssen uns sehr strecken, um Zinsen und Tilgung zu bedienen, und neben der Grundschuld für das Finanzierungsdarlehen sind noch ein paar Zwangshypotheken dazugekommen (und damit die latente Angst vor Zwangsversteigerung). Die Restdarlehensschuld und die Zwangshypotheken dürften bei der Lage, der Immobiliensituation am Ort und dem Sanierungszustand (ca. 2/3 bis 3/4 des Hauses sind renoviert) bei einer Zwangsversteigerung den Verkaufserlös weitgehend aufzehren oder, im schlimmsten Fall (je nach Versteigerungsergebnis), sogar übersteigen. Alles also ziemlich schlamasselig…

Nun mein vielleicht blauäugiger Gedanke:

Wenn wir das Haus in drei Wohnungen aufteilen könnten und für die beiden komplett renovierten Wohnungen zu einem guten Preis Käufer fänden (ich weiß, zu viele Konjunktive!), dann bestünde eventuell die Chance, daß wir womöglich die dritte Etage behalten können.

Haltet Ihr das zumindest für theoretisch denkbar? Mir ist schon klar, daß diese Lösung voraussetzen würde, daß man das Haus vor dem Verkauf aufteilt, was allein ja schon sehr teuer ist wegen der hohen Notar-/Grundbuchkosten, und dafür können wir das Geld nicht vorstrecken. Ob die Bank bei sowas überhaupt mitmacht? Ob sie vielleicht sogar die Teilungskosten vorfinanzieren würde, wenn man ihr nachvollziehbar darlegen könnte, daß der Wert der beiden zu verkaufenden Etagen im Verkaufsfall deutlich über den Grundschulden liegt (und bei einem Verkauf auf dem freien Markt in der Regel erheblich höhere Erlöse zu erzielen sind als bei einer Zwangsversteigerung)? Oder bin ich hier vollkommen im Traumland gelandet? Und: müssen die (nachrangigen) Gläubiger, die uns die Zwangshypotheken reingedonnert haben, einer Teilung und einem Verkauf auch zustimmen?

Für jeden Input bin ich dankbar!!!

Herzliche und dankbare Grüße,

Mats

Ich habe keine Ahnung, aber ein Bedeken/Bedenkum/Bedenk: Wenn Ihr die Bude nicht vermietet kriegt, gibt’s dann ne Chance, dass Ihr die verkauft kriegt?

Genau das war auch mein erster Gedanke…

Hallo,

wir reden da von einem dreistelligen/niedrigen vierstelligen Betrag. Nur, um das einzuordnen. Hinzu kommt die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes.

Da wirst Du die Bank schon selber fragen müssen. Vollkommen überflüssig, hier darüber zu spekulieren. Mach’ einen Termin aus und stelle die Frage.

Die Zustimmung ist entbehrlich, Die Zwangshypotheken werden automatisch zu Gesamthypotheken, gelten also für alle Objekte, die aus der Teilung hervorgehen. Macht den Verkauf nicht einfacher.

Gruß
C.

Banken verleihen Regenschirme - wenn es dann regnet, verlangen sie diese zurück und wollen dazu eine Entschädigung…

Moin,

sorry, aber das ist schon zu blauäugig… Wenn Du der Bank für die zwei dann in Frage kommenden Einheiten Vorverträge (also Kaufabsichtserklärungen) präsentieren könntest - dann ein zaghaftes, kleines vielleicht, dass sich da ne Bank(berater) die Mühe macht. Die zwei Einheiten sollten dann aber zusammen höher ausfallen, als die gesamten Hypotheken.

Zeit drängt und der nächste Nackenschlag steht vielleicht schon vor der Tür…
Bevor es zu spät ist (ZVs bringen noch weitere immense Kosten dazu) 30% über der Restschuld anbieten und hoffen, dass Du 15% über der Restschuld los wirst…

LG
Ce

2 x J A !

Für das erste „ja“ hätte ich noch Verständnis, aber die Zustimmung der Grundschuldgläubiger ist für die Teilung nicht erforderlich und für einen Verkauf auch nur, wenn der Verkaufserlös nicht die Verbindlichkeiten abdeckt.