Belastung statt Neufertigung Produkt

Hallo zusammen,

mal wieder benötige ich eure Hilfe.

folgendes: Kunde reklamiert Produkt beim Lieferanten. Kann nun der Kunde anstatt Nacherfüllung nach BGB $635 auch eine Gutschrift verlangen? Wenn ja wo ist dies schon wieder im Gesetz verankert?

Danke schon mal im Voraus.

Michael

Hallo,
sofern vertraglich oder durch AGB nichts anderes vorgesehen (wirksam) ist, hat der Käufer bei einem Sachmangel alle Rechte aus §634 BGB

Cu Rene

Hallo,

Kunde reklamiert Produkt beim Lieferanten.

ist der Kunde Privatmann oder Profi? Und wie sieht’s beim Lieferanten aus?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

ich weis zwar nicht was du mit Profi meinst, aber es besteht eine ganz normale Kunden-Lieferanten-Beziehung.

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
es geht darum, ob es sich bei Käufer und Verkäufer um Verbraucher (http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html) handelt oder um Unternehmer (http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html). Dementsprechend könnte es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handeln, bei dem man sogar jegliche Gewährleistung ausschließen kann, oder um einen Verbrauchsgüterkauf (http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html) oder um einen Verkauf Profi an Profi, für den einige Regelungen des Verbrauchsgüterkaufes nicht gelten.
Und schließlich wäre noch interessant, ob es sich um ein fertiges Produkt handelte oder um eine Spezialanfertigung, bei letzterem könnte es sich dann um einen Werksvertrag handeln mit wieder anderen Regelungen.
Alles nicht so einfach… :wink:
Gruß
loderunner (ianal)

Kaufvertrag
Hallo,

sofern vertraglich oder durch AGB nichts anderes vorgesehen
(wirksam) ist, hat der Käufer bei einem Sachmangel alle Rechte
aus §634 BGB

nö. Stimmt nicht. §634 gilt für Werkverträge. Für Kaufverträge kommt §437 zur Anwendung.

Gruß

S.J.