bei einem Zwangsversteigerungsobjekt ist im Grundbuch Abt. II eine „beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bohr-, Schürf- und Ausbeuterecht für Salze und Mineralien aller Art, Sole, Öle und andere bituminöse Stoffe für die Firma XY unter Bezugnahme auf die Bewilligung von XX.XX.1910 eingetragen und umgeschrieben XX.XX.1975“ vermerkt.
Was könnte dies für Auswirkungen auf die zukünftigen Eigentümer haben?
Stellt dieser Eintrag eine Gefahr dar?
Wer kann mir sonst diese Frage beantworten?
bei einem Zwangsversteigerungsobjekt ist im Grundbuch Abt. II
eine „beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bohr-, Schürf- und
Ausbeuterecht für Salze und Mineralien aller Art, Sole, Öle
und andere bituminöse Stoffe für die Firma XY unter Bezugnahme
auf die Bewilligung von XX.XX.1910 eingetragen und
umgeschrieben XX.XX.1975“ vermerkt.
Gehen Sie zu Unternehmen XY und fragen nach, ob Sie diese Belastung im Falle eines Zuschlags löschen lassen dürfen. Das lassen Sie sich schriftlich geben, vielleicht macht das Sinn, auch das von einem Notar bestätigen zu lassen. Rechnen Sie aber damit, dass sich das Unternehmen XY diesen Verzicht versilbern lassen wird.
bei einem Zwangsversteigerungsobjekt ist im Grundbuch Abt. II
eine „beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bohr-, Schürf- und
Ausbeuterecht für Salze und Mineralien aller Art, Sole, Öle
und andere bituminöse Stoffe für die Firma XY unter Bezugnahme
auf die Bewilligung von XX.XX.1910 eingetragen und
umgeschrieben XX.XX.1975“ vermerkt.
Was könnte dies für Auswirkungen auf die zukünftigen
Eigentümer haben?
Das Grundstück dürfte über einer - ggf. nur vermuteten - Lagerstätte irgendeines Bodenschatzes liegen.
Es kann sein, dass da schon seit zig Jahren ein Stollen unter dem Grundstück entlang führt, oder irgendwo in der Nachbarschaft eine Pumpe steht, die da was aus einer Lagerstätte abpumpt. Es kann sein, dass die Lagerstätte schon längst ausgebeutet ist, es kann sein, dass sie bislang noch gar nicht erschlossen wurde, …
Auskunft im konkreten Fall kann nur der Berechtigte geben. Oft kann man schon an deren Namen erkennen, um welche Bodenschätze es gehen wird, dann kann man sich erkundigen, ob bei deren Abbau besondere Probleme zu erwarten sind. Es ist eher unwahrscheinlich, dass da morgen jemand mit einem Bohrturm anrückt, und den im Garten aufbauen will, aber es kann natürlich sein, dass irgendwann mal Bergschäden auftreten werden. Ich würde mal schätzen, dass in >90% der eingetragenen Schürfrechte aber gar nichts passiert.
Ich habe gerade neulich ein Objekt mit einem Schürfrecht im Rahmen einer Nachlassregelung gehabt. Da stand das Schürfrecht auch schon seit anno tobac im GB, und die Familie hatte bis heute noch nie Berührung damit gehabt.
wir haben vor uns ein Haus zu kaufen. Das Grundstück ist mit Bohr- und Schürfrechten belastet.
Das wurde beim verhandeln des Kaufpreises nicht erwähnt. Noch ist das Haus nicht gekauft.
Das Bohr- und Schürfrechten erscheint mir als eine Belastung für das Grundstück. Macht es Sinn den Kaufpreis dadurch zu mindern? Welche höhe ist da angebracht?