Belastungsgrenze bei Krankenkassen

Hallo!

Person A ist Rentner u verfügt über jährliches Netto-Einkomen von ca 12.000 €. Daher hat die Krankenkasse ne Belastungsgrenze von 120€ festgelegt (1%). A ist im Kalenderjahr aufgrund einer Erkrankung aber über die 120€ an Zuzahlungen hinausgekommen. Ist es korrekt, dass die Krankenkasse nur die Zuzahlungen, die über die 120 €/Jahr hinausgehen, zurückerstattet? Meines Wissens nach muss die Krankenkasse alles zurückzahlen, wenn 121 € an Zuzahlungen erreicht sind.

Es handelt sich um einen Thrombose-Patienten, ist diese Krankheit als chronisch einzustufen wie beispielsweise Asthma bronchiale? Selbst, wenn nich, Herzprobleme liegen seit etlichen Jahren vor.

Auf hilfreiche Antworten hofft

Mutschy

Ist es korrekt, dass die
Krankenkasse nur die Zuzahlungen, die über die 120 €/Jahr
hinausgehen, zurückerstattet?

Ja! § 62 Abs. 1 Satz 1 1. HS SGB V
Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten;

Es handelt sich um einen Thrombose-Patienten, ist diese
Krankheit als chronisch einzustufen wie beispielsweise Asthma
bronchiale? Selbst, wenn nich, Herzprobleme liegen seit
etlichen Jahren vor.

Nach §§ 62 Abs. 1 Satz X, 92 SGB V richtet sich das nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss. Diese findet man zu diesem Thema z.B. hier: http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=99

Ob eine chronische Krankheit vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Da es sich hier ja um eine allgemein Frage handelt, sollte der Verweis ausreichen.

Danke u ein * dafür owT
.