Hallo,
weiß jemand, wo die Belastungsgrenze bei der Streupflicht ist?
Man stelle sich z.B. eine ältere Frau vor, kinderlos usw.,
Ich habe noch nie behauptet, es sei eine kluge Entscheidung, kinderlos alt zu werden.
die
kaum zu mehr als ein wenig Salz streuen in der Lage ist und
der man es auch schlecht zumuten kann, selbst Salz zu kaufen.
Salz sowieso nicht, allenfalls Splitt oder Sand.
Der geht jetzt das Salz aus
Tjaja, der Winter kam wieder mal gaaanz überraschend…
und über Ebay dauert es doch
locker 2 Wochen, bis was ankommt.
Eine ältere Dame kauft bei ebay Streusalz?!
Oder ein alleinlebender Eigentümer, der morgens um 8 aus dem
Haus geht und dank Überstunden und langem Fahrtweg nicht vor
18 Uhr wieder zu Hause ist…
Für jemanden, der es sich dank Überstunden leisten kann, allein ein ganzes Haus zu bewohnen, dürfte auch noch ein paar Euro für einen professionellen Winterdienst übrig haben, der dann auch zwischendurch mal räumt.
Hat sich Papa Staat da was ausgedacht oder wird wieder jeder
bestraft, der sein Leben lang für die Regierung geackert hat?
Was hat das eine nun mit dem anderen zu tun?! Die Verkehrssicherungspflicht auf den innerörtlichen Gehwegen ist Sache nicht des Staats, sondern der Gemeinde, und die delegiert sie per Ortssatzung an den Anlieger.
Sorry, dass ich so pessimistisch bin. Ich habe halt schon zu
viel Negatives erlebt.
Ja, meine Frau auch. Die ist mal auf einem vereisten Bürgersteig ausgerutscht und hat sich fürchterlich wehgetan. Für die hat der Staat dann was getan - in Form des Staatsanwalts, der gegen den Hauseigentümer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnete. (Davor schützt keine Haftpflichtversicherung der Welt.) Anschließend Zivilklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie heißt es doch im Grundgesetz: Eigentum verpflichtet.
Gruß
smalbop