Belastungsgrenze bei Zuzahlung

Hallöle,

ich hab heute festgestellt daß es irgendwie eine ungerechte Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen gibt.

Bei Sozialhilfeempfängern wird der Regelsatz zugrunde gelegt. Hier in S-H beispielsweise 296,- Euro im Monat. Auf’s Jahr hochgerechnet und dann eben 1% bzw. 2% davon ist das Höchste was derjenige zuzahlen muß. Die Kosten, die der Sozialhilfeempfänger für Wohnung, Heizung etc. vom Sozialamt bekommt, werden nicht zum Bruttoeinkommen hinzugerechnet.

Jetzt bekommt aber jemand Rente, der bis vor kurzem ALG + WG + erg. Sozialhilfe bekommen hat. Die Rente bewirkt, daß die erg. Sozialhilfe wegfällt und das Wohngeld wird gekürzt. In der Summe hat diese Person jetzt etwa 20,- Euro WENIGER im Monat zur Verfügung als vorher mit ALG usw.

Und trotzdem wird die Rente in Höhe von ca. 690 Euro brutto als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze genommen, ohne Freibetrag für Miete etc. Das heißt, als Sozialhilfeempfänger wäre die maximale Zuzahlung für das Jahr 35,52 Euro gewesen (chronisch krank), jetzt als Rentnerin ist die maximale Zuzahlung auf 83,14 für chronisch Kranke festgesetzt worden, und das obwohl diese Person effektiv 20,- Euro weniger im Monat zur Verfügung hat als vorher.

Ist das normal? Ist das gerecht? Und kann man sich dagegen irgendwie wehren?

Darüber hinaus hat diese Person kurz bevor der Rentenbescheid kam schon einen vorläufigen Befreiungsausweis von der KK bekommen mit den Worten „der endgültige kommt demnächst“. In der Zwischenzeit kam der Rentenbescheid und jetzt ist die erste Bewilligung der Befreiung hinfällig. Was passiert wenn sie den Befreiungsausweis weiterhin nutzen würde?

Hoffe auf Tips und Ideen.

Viele Grüße,
Fabienne

Hallo,
ja, du hast meiner Meinung nach recht - das ist eine ungleichmäßige
Behandlung die eigentlich nur durch das Beschreiten des Rechtsweges
(Klage) geklärt werden kann - ich sage das als Krankenkassemensch.
Was den zwieten Teil deiner Frage betrifft kann ich mit zwei
Antworten dienen.

1.) Wenn die KAsse den Befreiungsausweis für ungültig erklärt hat.
darf er nicht weiter benützt werden - das steht fest.

2.) Ich hätte aber in diesem Fall die Befreiung laufen lassen, weil
ich erstens die Ungerechtigkeit auch sehe, zweitens, weil das
Jahr schon fortgeschritten ist und wahrscheinlich in kurzer
Zeit die Differenz bis zur neuen Belastungsgrenze ohnehin
aufgebraucht wäre - im nächsten Jahr muss sowieso neu begonnen
werden.

Gruss

Günter Czauderna

hallo günter,

danke für deine antwort.

ja, das mit der grundsätzlichen klage wäre nicht übel. aber was wenn man sich das nicht einfach so leisten kann?
okay, man könnte versuchen beratungs- und prozeßkostenhilfe für ein solches verfahren zu bekommen. aber ich weiß nicht ob es aussicht auf erfolg hat. oder man sucht sich andere betroffene, sprich lauter rentner, und macht eine sammelklage.

hm. mal meine anwältin fragen muß. zur not… ich hab schon mal ganz allein ohne anwaltliche hilfe eine klage formuliert und eingereicht. vielleicht kriegt man ja sogar sowas nochmal wieder hin.

das mit dem ungültigen ausweis ist schon klar. leider. „man“ ist leider zu ehrlich für diese welt gewesen. hätte „man“ dem krankenkassenmenschen nicht dummerweise gesagt „aber ich hab doch schon den vorläufigen ausweis“, dann wäre wahrscheinlich nie jemand dahinter gekommen.

wie heißt es doch so schön? man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen könnte.

in diesem sinne…
fabienne