Hallo Krisitan,
Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht ganz.
Es gilt : Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt.
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Zinsen.
Wenn nun also die Witwe oder der Witwer eine Befreiung von den gesetzl. Zuzahlungen beantragt, werden die Zinseinkünfte des gesamten Jahres berücksichtigt. Dieses Geld steht doch auch zur Verfügung und kann zum Teil auch für die Gesundheit bzw. für Zuzahlungen genommen werden.
Schritfliches findet man dazu in §62 Sozialgesetzbuch V
Viele Grüsse
sigi-der-schwabe