Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen im Todesjahr

Hallo Krisitan,

Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht ganz.
Es gilt : Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt.
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Zinsen.
Wenn nun also die Witwe oder der Witwer eine Befreiung von den gesetzl. Zuzahlungen beantragt, werden die Zinseinkünfte des gesamten Jahres berücksichtigt. Dieses Geld steht doch auch zur Verfügung und kann zum Teil auch für die Gesundheit bzw. für Zuzahlungen genommen werden.
Schritfliches findet man dazu in §62 Sozialgesetzbuch V

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo sigi-der-schwabe,

Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht ganz.

bitte entschuldige meine unklare Formulierung. Hier ging es darum, ob im Todesjahr des Versicherten bei der Berechnung der Belastungsgrenze fuer den Verstorbenen auch ein entsprechender Anteil der spaeter im Todesjahr den Erben (Kindern) aus dem Erbe direkt zugeflossenen Zinsen beruecksichtigt werden muss, oder nur die Zinsen, die der Verstorbene noch selbst erhalten hat.

Viele Gruesse

KristianD

Hallo Krisitan,

leider muss ich hier passen. Das ist doch eine zu spezielle Frage, die ich mit meinen Themengebieten, die ich bearbeite nicht abdecke.

Hoffe, dir konnte jemand anders helfen.

Viele Grüße,
Traveller