Beleg für Finanzamt bei Unterstütz. im Ausland

Hallo,

wenn jemand einen Angehörigen (Eltern) unterstützt, kann er/sie es vom Steuer absetzten. Dazu braucht er/sie Belege fürs Finanzamt. Da die Eltern keinen Konto im Ausland haben, wird das Geld bar gegeben. Wie kann man dieses dem Finanzamt belegen?

Danke und mfG
Andrea

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Hallo Andrea,
in diesem Fall verlangt das Finanzamt eine Bestätigung des Emfängers über Gelderhalt, einen Reisenachweis, dass man sich zum Übergabezeitpunkt am betreffenden Ort aufgehalten hat, einen Nachweis, dass diese Beträge vor Reiseantritt vom Konto/Sparbuch abgehoben wurden und, als Allerwichtigstes, eine amtliche Bedürftigkeitsbescheinigung, auszustellen vom Rathaus des Wohnorts der unterhaltenen Person.

Hallo,

Wir brauchten, um Unterhalt an meine Schwiegereltern in Singapur absetzen zu koennen, einmal eine Bestaeting der Beduerftigkeit von den Behoerden dort. Das war das schwierigste, da das Konzept der Beduerftigkeit im nicht-Sozialstaat Singapur unbekannt ist. Ueber Beziehungen haben wir schliesslich den Stempel unter einen selbstgeschriebenen Brief bekommen.
Ausserdem brauchen wir noch jedes Jahr einen Einkommensnachweis meines Schwiegervaters (Steuerererklaerung auf Englisch wird akzeptiert).
Bei Barzahlungen braucht man Belege der Abhebungen vom Konto in Deutschland, die bei uns bisher immer unproblematisch akzeptiert wurden. Im Prinzip kann das Finanzamt auch noch Nachweise ueber die Reise zur Uebergabe verlangen, bisher wurde das aber bei uns nicht gefordert.

Viel Glueck,
Frank

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