Beleg über dienstl. gefahrene KM für Steuererklärung

N´Abend!
Wie muss man dem Finanzamt dienstl. gefahrene KM nachweisen? In diesem Fall geht es darum, dass jemand für seinen Arbeitgeber ca. 8.000km gefahren ist und dafür keinen Zuschuss vom AG bekommen, also alles selber bezahlt hat. Reicht da ein Brief vom Arbeitgeber á la „Hiermit bestätigen wir 8.000 dienstlich gefahrene und nicht erstattete KM“ oder muss genau nachgewiesen werden wann und wohin man gefahren ist?!

Danke für eure Hilfe!

Malte

Servus,

zu Reisekosten als Werbungskosten gehören:

Datum der Reise - Start (Ort und Uhrzeit) - Ziel (Ort und Uhrzeit) und das gleiche für die Rückfahrt. Außerdem Name & Adresse des besuchten Kunden, Geschäftspartners oder wasauchimmer und Anlass / Grund für die Fahrt.

Im vorliegenden, ungewöhnlichen Fall, um von vornherein Missverständnisse und zähe Korrespondenz zu vermeiden, eventuell noch eine Zeile: „Reisekosten wurden nicht steuerfrei erstattet - Firmenstempel, Datum, Unterschrift“

  • Die von Dir vorgeschlagene knappe Version „Kilometer - Abwesenheitsdauer - Stempel - Unterschrift“ habe ich ein einziges Mal auf dem Tisch gehabt. Sie wurde auch ohne Rückfragen oder Sperenzien bei der Veranlagung berücksichtigt, aber nur deswegen, weil der Dienststempel vom BKA Wiesbaden war und es nicht jeden was anging, wann der Steuerpflichtige wo gewesen war. Also nicht zur allgemeinen Nachahmung empfohlen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

danke für deine Antwort. Dann muss hier wohl noch etwas Arbeit investiert werden. Ist es denn so ungewöhnlich, dass die Arbeitgeber die Km nicht erstatten? Ich kenne es eigentlich nur von großen Firmen, dass dort Fahrtkosten ersetzt werden, bei mittelständischen Unternehmen kenne ich eher die „von-der-Steuer-absetz-Variante“. Und was meinst du mit unnötigem Schriftverkehr? Geht das Finanzamt dann an den Arbeitgeber oder macht das FA sowas in der Regel nicht?

Danke…

Malte

Hallo Malte,

mit dem „unnötigen Schriftverkehr“ meinte ich, dass solche Sachen wie die Bestätigung, dass keine Reisekosten steuerfrei erstattet wurden, falls die Steuererklärung überhaupt geprüft wird, schriftlich angefordert werden: Ein Zettel vom FA an den Steuerpflichtigen, ein Zettel vom Steuerpflichtigen an seinen Arbeitgeber, ein Zettel vom Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen, den der Steuerpflichtige mit einem weiteren Zettel ans FA schickt - ein ganzer Rattenschwanz, der sich vermeiden lässt.

Dass in so einem Fall Reisekosten nicht steuerfrei erstattet werden, ist deswegen nicht so verbreitet, weil solche Erstattungen zu den wenigen Fällen gehören, in denen das, was es den Arbeitgeber kostet, auch beim Arbeitnehmer ankommt, ohne dass Sozialversicherung, Krankenkasse und Finanzamt ihren Teil davon haben wollen. Im Kleinbetrieb würde in so einem Fall, wenn der Arbeitgeber „eigentlich“ nicht so viel bezahlen möchte, eher ausgemacht, dass der Arbeitnehmer dann halt im Gegenzug einmal einen Samstag reinkommt, wenn grad viel anliegt.

Wie auch immer: Es ist bei solchen Dingen immer einfacher, wenn man sie einmal in die Hand nimmt und dann gleich fixfertig zusammenklopft und mundgerecht aufbereitet. Der Sachbearbeiter auf der finsteren Seite der Macht steht selber auch unter hohem Zeitdruck und freut sich über alles, was er grad so durchwinken kann wie es ist. Wenn man ihm die Reisekosten sauber serviert, wird er auch eher weniger in den Reinigungskosten für Arbeitskleidung, Kontoführungsgebühren bei der Sparda-Bank usw. herumkramen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Auf jeden Fall Aufzeicchnungen führen über Datum, Strecke und Grund der Fahrt und dieses dann vom AG bestätigen lassen.
Oder eventuiell auch gleich ein Fahrtenbuch in dem die dienstlichen Fahrten, der Weg zur Arbeitsstelle und die privaten Fahrten (keine genauen Angaben bei privaten Fahrten erforderlich) gesamt ersichtlich sind mit dem Anfangs- und End- Kilometerstand vom Fahrzeug. Dazu dann eben noch die Bestätigung vom AG

Hallo,

in der Regel reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers, an welchen Tagen man wohin gefahren ist. Hierbei bedarf es der genauen Anschrift. Dazu die Bestätigung, dass von Seiten des Arbeitgebers kein Geld für diese Fahrten bezahlt wurde.
Sofern diese Tätigkeit länger ausgeübt werden sollte, wäre auch ein Fahrtenbuch angebracht, mit Hilfe dessen man die jeweiligen Fahrten ganz genau nachweisen kann. Bei dieser hohen KM-Fahrleistung könnte sogar vom Finanzamt ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

Viel Glück.