Hallo Malte,
mit dem „unnötigen Schriftverkehr“ meinte ich, dass solche Sachen wie die Bestätigung, dass keine Reisekosten steuerfrei erstattet wurden, falls die Steuererklärung überhaupt geprüft wird, schriftlich angefordert werden: Ein Zettel vom FA an den Steuerpflichtigen, ein Zettel vom Steuerpflichtigen an seinen Arbeitgeber, ein Zettel vom Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen, den der Steuerpflichtige mit einem weiteren Zettel ans FA schickt - ein ganzer Rattenschwanz, der sich vermeiden lässt.
Dass in so einem Fall Reisekosten nicht steuerfrei erstattet werden, ist deswegen nicht so verbreitet, weil solche Erstattungen zu den wenigen Fällen gehören, in denen das, was es den Arbeitgeber kostet, auch beim Arbeitnehmer ankommt, ohne dass Sozialversicherung, Krankenkasse und Finanzamt ihren Teil davon haben wollen. Im Kleinbetrieb würde in so einem Fall, wenn der Arbeitgeber „eigentlich“ nicht so viel bezahlen möchte, eher ausgemacht, dass der Arbeitnehmer dann halt im Gegenzug einmal einen Samstag reinkommt, wenn grad viel anliegt.
Wie auch immer: Es ist bei solchen Dingen immer einfacher, wenn man sie einmal in die Hand nimmt und dann gleich fixfertig zusammenklopft und mundgerecht aufbereitet. Der Sachbearbeiter auf der finsteren Seite der Macht steht selber auch unter hohem Zeitdruck und freut sich über alles, was er grad so durchwinken kann wie es ist. Wenn man ihm die Reisekosten sauber serviert, wird er auch eher weniger in den Reinigungskosten für Arbeitskleidung, Kontoführungsgebühren bei der Sparda-Bank usw. herumkramen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder