Hallo,
kennt sich jemand mit Krankenhausabrechnungen aus? Was ist der Unterschied zwischen einem Belegarzt und einem Kooperationsarzt? Ist die Abrechnung bei beiden gleich oder gibt es Unterschiede?
Streite mich gerade mit einem Krankenhaus wegen einer Rechnung, bei der es genau um diese Frage geht.
Der Unterschied ist m.W. der, dass ein Belegarzt eine bestimmte Anzahl Betten in einem Krankenhaus mit seinen Patienten belegen kann, während ein Kooperationsarzt in einzelnen Behandlungsfällen mit einem Krankenhaus zusammen arbeitet, also nicht „bettenbezogen“ sondern „fallbezogen“.
Welche Auswirkungen das auf die Abrechnung hat, weiß ich nicht, wird sich aber anhand der Verträge sicher klären lassen
da bin ich leider überfragt, detaillierte Kenntnisse
dazu habe ich nicht
ich nehme mal an, daß ein Belegarzt fest im Haus ange-
stellt ist und ein Kooperationsarzt ein Spezialist ist,
der nur fallweise zugezogen wird
aber bitte darauf nicht festlegen
Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der einige Betten („Belegbetten“) in einem Krankenhaus (meistens der Grund- und Regelversorgung) mit seinen Patienten belegen kann.
Belegärzte gibt es vor allem in den „kleinen“ Fächern wie HNO, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie.
Dementsprechend gibt es unter Hebammen die Stellung der Beleghebamme.
Aber ich habe keine Ahnung was ein Kooperationsartzt ist. Villeich so eine art Operationshelfer.
Aber beide haben die gleiche Abrechnung.