wann braucht man eigentlich Belegdoppel (etwa von Postsendungen)? Habe als Freiberufler häufig Portokosten, die ich z.T. an den Auftraggeber weiterreichen kann, der dann aber die zugehörigen Belege haben möchte - welche mir dann ggf. als Nachweis fehlen, denn die Portokosten tauchen in meiner Buchführung ja auch als Ausgabe und v.a. auch mit der Abrechnung als Einnahmen auf.
Meine Frage: ist dafür ein Belegdoppel gedacht?
Wenn Du kein Belegdoppel hast, schickst Du Deinem Kunden ein
Fotokopie des Beleges. Deine Rechnung genügt als Beleg für den
Kunden.
Du musst, wie Du das schon machst, die Original-Quittung der Post bei
Dir aufbewahren.
Du musst, wie Du das schon machst, die Original-Quittung der
Post bei Dir aufbewahren.
Wenn bei der Post mit „Postcard“ (sowas wie eine Kreditkarte zum Portozahlen) bezahlt wird, bekommt man am Schalter eine Quittung für die Einlieferung.
Wenn Infopost oder Infobriefe eingeliefert werden, steht nur der vom Kunden und der Schaltersoftware berechnete Betrag drauf.
Dieser Betrag kann sich noch ändern, falls Die Post feststellt, dass Fehler bei der Angabe von Menge, Gewicht oder Art der Sendung gemacht wurden.
Die Post bucht den endgültigen Betrag ca. 3 Tage später ab. Bei der Abbuchung entsteht ein Kontoauszug.
Würde es bei Vanlana nicht reichen, den Kontoauszug als eigentlichen Beleg der Zahlung aufzuheben und von den Papieren, die am Schalter überreicht wurden nur die Kopien?
Leute, die Ihre Belege auf CD archivieren, heben gar nichts auf; nur die CD. Darauf sind die „Belege in reproduzierbarer Form“.
Im Fall von Infopost oder Infobriefen sind Varunas Originalbelege für ihren Kunden auch wenig sinnvoll. Der Kunde weiss ja nicht, was tatsächlich von der Post abgebucht wurde.
Gruss JoKu,
der die Diskussionen zwischen Postversender (neudeutsch Lettershop) und dessen Kunden auch schon mitbekommen hat. *seufz*
Buchhalterey hat in diesem Zusammenhang hauptsächlich zwei Aspekte: Den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen. Die handelsrechtlichen Aspekte sind Fragen für BWL oder Allgemeine Rechtsfragen (je nachdem, was genau die Frage ist). Die steuerrechtlichen (die bei kleinen Unternehmen die Regel sind) gehören ins Steuerbrett. Und die sozialversicherungsrechtlichen (die es auch geben kann) ins Versicherungsbrett, dort sitzen nicht bloß Versicherungsspezis von den „Privaten“, sondern auch paar gute SV-Leute.
Die Buchhalternasen sind naturgemäß alle im Steuerbrett zu treffen.