Belege

Hallo!

Wenn in einem Schreibwarengeschäft für die Firma etwas gekauft wird, reicht als Beleg der Kassenbon oder muss eine Rechnung verlangt werden?

hi,

eine richtige rechnung (nach § 14 Abs. 4 UStG) ist erst ab einem bruttobetrag von 100 EUR nötig (§ 33 UStDV). diese kleinbetragsrechnungen müssen enthalten:

  1. vollständigen namen und anschrift des leistenden (also der laden)
  2. datum der ausstellung
  3. menge, art und umfang der lieferung oder sonst. leistung
  4. entgelt (nettobetrag) + umsatzsteuerbetrag in einer summe (bruttobetrag) sowie anzuwendender steuersatz. bzw. angabe über steuerfreiheit. es reicht also bsp. „summe 10 EUR, im betrag sind 16% USt enthalten“ aus.

mfg vom

showbee

Sabine,

aufgrund Deiner Farge entnehme ich, dass Du trotz Unternehmerin keinerlei Ahnung hast. Die Antwort von dem Kollegen kann auch totaler unsinn sein !
Du bist warscheinlich neu im Geschäft oder hast Dich bisher um Steuern nicht gekümmert. Dann ist es jetzt aber höchste Zeit, aber nicht zu spät !
Jedoch kann man Deine Frage nicht so schnell beantworten ohne nähere Infos ! Wenn Du aus Umsatzsteuerlicher Sicht fragtest könnte die Antwort richtig gewesen sein, mus es aber nicht.

Ich kann Dir nur dringenst empfehlen nochmals bei mir nach zu hacken falls Du noch Fragen hast.

Gruß

Wenn Du aus Umsatzsteuerlicher Sicht fragtest
könnte die Antwort richtig gewesen sein, mus es aber nicht.

hallo udo,

ist das nun schon kundenfang? warum soll die frage nicht richtig sein? es geht um einen normalen einkauf im schreibwarengeschäft, vermutlicht stifte, papier und cdrohlinge… mein hinweis auf § 14 UStG und nennung von der kleinbetragsregelung ist völlig ausreichend. eine rechnung die ust-liche voraussetzung besteht, besteht auch est-liche voraussetzung (wenn es keine bewirtungskostenrechnung ist).

also, wo hast du deine zweifel???

mfg vom

showbee

Hey,

kundenfang ist immer gut, doch hier nicht. Ich weiß noch garnicht wie das hier so funktioniert. Ich dachte man bekommt eine mail zurück. Muß ich nochmals ins forum um Antworten zu lesen ? Hier kannst Du mir eventuell helfen.
Nun aber nochmal zur steuerlichen seite.
Es gibt glaube ich kaum ein Fach wo mehr geredet wird. Und meist doch überflüssigen kram.
Es kann desweiteren nicht sein, dass mann die leute durch knappe und möglicherweise falsche oder hier nur individuell falsche Antworten im dunkeln tappen läßt.
Gerade bei rechnungen bzw ausstellungen kann man viel verpennen. die kleinbetragsregelung hat nämlich nix mit Kleinunternehmern zu tuen. hier zahlen eine menge unternehmer umsonst steuern, UST nicht EST!
Freue mich über Deine antwort und würde geren noch was von dir hören.
habe mal unten die option angeklickt, oder was das blödsinn ?

Gerade bei rechnungen bzw ausstellungen kann man viel
verpennen. die kleinbetragsregelung hat nämlich nix mit
Kleinunternehmern zu tuen. hier zahlen eine menge unternehmer
umsonst steuern, UST nicht EST!

hallo udo,

also wenn du im forum aktiv sein willst geht nix über den besuch der webseite. du kannst dir zwar die antworten per mail zukommen lassen, jedoch antworten sind nur online im www modul möglich. deswegen nutze die „antwort als email“ option nur zur benachrichtigung.

wenn du einen diskussionsbeitrag hast, wäre es auch sinnvoll diesen im forum zu schreiben und nicht als mail an den betroffenen. so bleiben die diskussionen offen und für jeden nachvollziehbar.

im übrigen: ich weiss immernoch nicht, wo ich einen fehler in meiner darstellung habe. die frage belief sich auf eine rng. aus dem schreibwarenladen. dazu antwort zu § 14 UStG nebst UStDV (kleinbetragsregelung). ich bin mir sicher diese nicht mit § 19 UStG vermischt zu haben…

mfg vom

showbee, der sich als MOD über jeden neuen angagierten nutzer freut

im übrigen: ich weiss immernoch nicht, wo ich einen fehler in
meiner darstellung habe.

Ich auch nicht! Was könnte nun daran falsch sein?

Ich weiß nur, dass man bei einem Geschäftsessen einen Rechnung, die auf das Unternehmen ausgestellt ist anfordern muss. Aber wie gesagt, wie siehts mit einem Einkauf in einem Schreibwarenhandel aus, in dem ich nur Stifte, CD-Rohlinge und Papier einkaufe?

Aber wie gesagt, wie siehts mit einem Einkauf in einem
Schreibwarenhandel aus, in dem ich nur Stifte, CD-Rohlinge und
Papier einkaufe?

hi sabine,

so wie ich schrieb. bis 100 EUR alles einfach. über 100 EUR auf der rechnung, dann sollte die rechnung alles aus § 14 UStG enthalten. vielleicht kauft ja udo sein bürokram immer als einfuhr oder innergemeinschaftlichen erwerb oder sonstwie schwer… ich weiss nicht, welche bedenken er noch hat!

mfg vom

showbee