Hallo,
mus man bei der Steuerklärung, Anlage V, alle Belege beifügen bzgl. Werbungskosten, z. B. für Steuer, Wasser, Heizung Mül,l Versicherungengen usw., oder kann man diese Angaben in Elster nur einzeln aufführen ?
Danke für die Hilfe
Grünfink
Hallo,
mus man bei der Steuerklärung, Anlage V, alle Belege beifügen bzgl. Werbungskosten, z. B. für Steuer, Wasser, Heizung Mül,l Versicherungengen usw., oder kann man diese Angaben in Elster nur einzeln aufführen ?
Danke für die Hilfe
Grünfink
Hallo Grünfink,
grundsätzlich müssen alle Angaben die Du machst auch belegbar sein.
Das heisst Du musst die Belege parallel zu ELSTER einreichen.
Neuerdings spricht man aber darüber, dass dies entfallen kann und im Bedarfsfall vom Finanzamt eingefordert wird. Wie das in Deiner Stadt aussieht kannst Du beim FA erfragen.
Die Belege die Du in Deiner Frage anführst sind aber keine Werbungskosten sondern Kosten für die Wohnung oder anteilig für das Arbeitszimmer wenn Du eines geltend machst.
Lebensversicherungen kannst Du allerdings geltend machen.
Werbungskosten sind Kosten die zum Erhalt Deiner Arbeit dienen. Fachliteratur, berufsspezifische Arbeitskleidung, Schulung, Werkzeuge, …
Grüße
Gilbert Hübner
Elster will eigentlich gar keine belege mehr haben. außer spenden und steuerbescheinigungen. so stand es einst geschrieben.
in der Praxis gehen vielen Erklärungen, gerade wenn plausibel und analog zum Vorjahr, ohne belege durch. oft wird aber auch dizidiert angefordert.
gruß inder
Hallo Gilbert,
Anlage V ist für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Die aufgezählten Werbungskosten gehören zu Einnahmen aus Vermietung, die von Dir genannten gehören zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Nicht verwechseln!
Schöne Grüße
MM
Hallo Grünfink
Leider ist dies nicht mein Fachgebiet, da ich aus der Schweiz stamme und nicht über das deutsche Steuersystem Bescheid weiss.
Tut mir leid
Freundliche Grüsse und ein gutes neues Jahr
Andreas Weber
Hallo Gruenfink,
wieso bezahlst du Steuern, Wasser etc.? Hast du eine Eigentumswohnung?
Dann sieht die ganze Sache wieder ganz anders aus.
Viele Grüße Leonara
Servus,
was genau wäre denn der Unterschied?
Und inwiefern sind Einfamilienhäuser von der Grundsteuer befreit?
Rätselt
MM