Belege einsehen

ein mann ist selbständig und bekommt, da er zu wenig einnimmt hartz 4.
muss jeden monat eine einahme/überschußabrechnung vorlegen.
muss er auch die belege vorlegen? belegen kann er sämtliche ausgaben, meine frage ist nur, ob er die ebenfalls vorlegen muss. oder als kopie mitschicken?

Hi

Was sagt denn die Stelle/das Amt/der Bearbeiter, die die monatliche Überschußrechnung haben will zu dem Thema?

Gruß
Edith

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Hallo zusammen,
man muß nur Belege im Original vorlegen, wenn es verlangt wird. Zum Beispiel bei einer Immatrikulation, hier reichen aber auch schon amtlich beglaubigte Abschriften aus.
Man kann immer Belege als Kopie vorlegen. Wenn die Originale verlangt werden, sollte man sie nur nur als amtlich beglaubigte Abschrift (Fotokopie mit Stempel) verschicken. Die Beglaubigung von Dokumenten ist für Sozialhilfeempfänger an allen deutschen Behörden kostenlos.
Wenn die Arge die Originale sehen will, muss sie einen triftigen Grund dazu haben und auch erklären.
Wenn die Behörde willkürlich trotzdem das Original sehen will, muß sie auch die entstandenen Kosten erstatten.

NIE EIN ORIGINAL MIT DER POST VERSCHICKEN!!

Also, einfach die Gewinn/Verlustrechnung einreichen und die Posten im einzelnen ausführen reicht. Das weitere ergibt sich.

Grüße
acuario

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Sie wollen wissen für was die ausgaben genau sind

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Sie wollen wissen für was die ausgaben genau sind

Diesen Satz kann ich als denkender Mensch nicht einordnen. Dazu fehlen mir spezielle Gehirnzellen. Oder sollte das der Versuch einer Antwort sein? Das die Ausgaben für den Betrieb sind und zu wenig Überschuss bleibt konnte man ja schon lesen. Hier geht es doch nur um die Beweisbarkeit der Angaben. Die ist vorhanden, also speziell um die Form, wie das zu beweisen ist.
Ein anderer User hat dazu ja schon gute Möglichkeiten aufgezeigt.

Christine

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