Belege Existenzgründer - wann einreichen?

Hallo, liebe Wissenden,

mich interessiert folgendes:

Dass ein Existenzgründer auch Belege beim FA einreichen kann, die zur Vorbereitung der Selbständigkeit dienten, ist mir klar. Meine Frage bezieht sich jetzt auf den richtigen Zeitpunkt.

Erklärung: Ein Existenzgründer beschließt in 2011, sich in naher Zukunft selbständig zu machen. Ab dem Zeitpunkt sammelt er Belege für das FA.

Die Existenzgründung findet im darauffolgenden Jahr, also in 2012, statt.

Nun hat er eine Menge Belege in 2011 und 2012 gesammelt. Die Belege aus 2012 wird er mit seiner entsprechenden Steuererklärung als Selbständiger Anfang 2013 einreichen (EÜR, USt, Einnahmen aus Selbständigkeit). Wie sieht es mit denjenigen Belegen für die Firmenvorbereitung aus 2011 aus? Kann er diese ebenfalls seiner Steuererklärung für 2012 beifügen? Wenn die Antwort nein heisst, wie soll er diese Steuererklärung dann ausstellen? Immerhin war er in 2011 ja noch Privatperson, ohne die Verpflichtung zur Abgabe einer EÜR und der ganzen anderen Formulare, die ein Selbständiger ausfüllen muss.

Danke für Eure Aufklärung
Rene

Dann hätte man die Selbständigkeit logischerweise schon in 2011 anmelden sollen.

Ausgaben 2011 sind in 2011 anzugeben, die aus 2012 in Erklärung 2012 - 2013 werden sie nicht mehr anerkannt!

Villeicht doch mal eine richtige steuerliche Beratung in Anspruch nehmen?

Lia

Dann hätte man die Selbständigkeit logischerweise schon in
2011 anmelden sollen.

Die Anmeldung ist nur deklaratorisch, nicht konstitutiv.

Wenn man ohne Anmeldung, weder bei FA, noch bei Gemeinde, für 2011 die selbständige Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung 2011 angegeben hätte, wäre das auch möglich gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Wenn es sich um eine gewerbl. Tätigkeit handelt, besteht aber eine Anzeigepflicht.