Belege für die Steuer weg

Hallo,

nun wird es mal ganz klischeehaft und was sich sicher viele wünschen, sei eingetreten: Die ganzen Ausgabenbelege seien kurz vor der Abfassung der EStErkl nicht mehr auffindbar.

Was könnte der leidende Selbständige dann noch abziehen? Vielleicht wie im Vorjahr? Evtl. an den Umsatz angepaßt? Müßte er sich gar auf Konsequenzen in Bezug auf mangelnde kaufm. Sorgfalt einstellen? Und zuletzt: Weiß jemand, wo das steht?

Danke Euch

Herbert

Hallo,

als Selbständiger muss man doch auch im Laufe des Jahres Einnahmen und Ausgaben gesammelt und ggf. für USt-Voranmeldungen erfasst haben?

Man muss versuchen, die Ausgabenbelege nachträglich zu rekonstruieren und von Firmen Duplikate anfordern. Sind auch die Einnahemn verschwunden? Und wie sieht es mit dem Girokonto aus?

Ansonsten gilt: keine Buchung ohne Beleg.

Da hilft nur suchen, irgendwo müssen die Belege ja sein. Es ist ja noch Zeit bis zur Abgabefrist!

Lia

Hiho,

ist Dir bei der Lektüre der AO mal § 162, insbesondere § 162 I AO, begegnet?

Schöne Grüße

MM

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ich vermute, Sie meinen nicht mich, da Sie hier duzen!

Aber ist eine Schätzung die Antwort auf die Frage?

Lia

Hiho,

das hier:

ich vermute, Sie meinen nicht mich, da Sie hier duzen!

brauch ich nicht verstehen, oder? Bist Du so oberschlau, dass man Dich hier im Forum Siezen muss?

Das hier:

Aber ist eine Schätzung die Antwort auf die Frage?

ist ganz genau so. Wenn Du § 162 AO mal richtig liest, wirst Du sehen, dass man sich mit dem in einigen Fällen recht gut helfen kann. Aber wenn Du magst, kannst Du gerne weiter „Keine Buchung ohne Beleg“ herbeten. Es hilft im vorgetragenen Fall aber nichts. Egal - braucht ja nicht jeder wissen, wie man so einen Fall richtig angeht.

Schöne Grüße

MM

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was hat „oberschlau“ mit Höflichkeit zu tun?

Aber es kann mir doch egal sein, wenn jemand die falschen Tipps von Martin May hier befolgt!

was hat „oberschlau“ mit Höflichkeit zu tun?

hallo,

es ist hier und in anderen foren üblich, und explizit unter den antwortenden, dass man sich duzt.

ein „sie“ kommt da eher komisch rüber und wirkt distanzierend… deshalb wohl der hinweis von herrn may…

Aber es kann mir doch egal sein, wenn jemand die falschen
Tipps von Martin May hier befolgt!

ich habe mal den 162 hier her kopiert…

§ 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.

wenn keine belege mehr da sind, weil z.b. durch höhere gewalt vernichtet, dann ist die schätzung ein durchaus probates mittel für beide seiten…

gruß inder

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