Belege fuer Finanzamt - wie Vorsortierung definier

Hallo, Belege fuer das Finanzamt, z. B. Ausgaben, sollen ja vorsortiert werden.
Ist festgeschrieben, nach welchen Sortierkriterien oder koennen
eigenen Sortierkriterien benutzt werden?

Koennen z. B. EUR-Betraege in die 27. Stelle einer
CSV-Datei geschrieben werden?

Vielen Dank

Hallo!

In welcher Verbindung stehen die Belege zur CSV-Datei?

Gruß

Jörg

Na ja, man sammelt z. B. die Ausgaben fuer die E-UeR und listet jeden Beleg in einer neuen Zeile der CSV-Datei auf und entwickelt z. B. eigene Auswerteprogramme, die darauf zugreifen und besser analysieren als gekaufte Software und dies auch unter Unix/Linux und nicht MS,
was bei vielen Profis als unprofessionell und nur zum Spielen geeignet gesehen wird.

Hallo!

Das bedeutet, dass der Gewinn nach §4(3) EStG ermittelt wird, die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Der Betrieb ist demnach nicht buchführungspflichtig.

Auf welche Art die Einnahmen und die Ausgaben ermittelt werden (Tippstreifenmetheode, Handaddition, CSV-Tabelle) ist demnach relativ egal, der Betriebsinhaber sollte es nur irgendwann in spätere Zukunft noch nachvollziehen können, falls Fragen dazu kommen.

Das Finanzamt bekommt auch keine Aufstellung wie der Betrag ermittelt wurde, sondern nur die Anlage EÜR. Deswegen ist es ziemlich egal ob es in Zeile 1 steht oder in Zeile 725.

Gruß

Jörg