Hallo, nehmen wir an der
Vermieter schuldet einem Mieter Geld für Kosten, die er nicht belegen kann. Nun möchte der Mieter ein Mahnverfahren eröffnen.
Kann er dem Vermieter eine Frist setzen, bis der er die Kosten
belegen soll? Was passiert wenn es zu einem Verfahren kommt, ist es
dann noch möglich zum Verfahren Belege einzureichen?
Kann er dem Vermieter eine Frist setzen, bis der er die Kosten
belegen soll?
Wer sollte es ihm verbieten?
Was passiert wenn es zu einem Verfahren kommt,
ist es
dann noch möglich zum Verfahren Belege einzureichen?
Im streitigen Verfahren? Aber natürlich!
Levay
du sagst der vermieter hat also nicht die pflicht seine kosten zu beweisen, kann aber mit ihnen drohen und kann bei einem gerichtsverfahren sozusagen den beleg als as aus dem ärmel schütteln.
du sagst der vermieter hat also nicht die pflicht seine kosten
zu beweisen
kann aber mit ihnen drohen und kann bei einem
gerichtsverfahren sozusagen den beleg als as aus dem ärmel
schütteln.
Natürlich kann er das. Wenn der Beklagte dann aber die Forderung sofort anerkennt, kann es sein, dass der Kläger, obwohl er den Prozess gewinnt, die Kosten tragen muss, § 93 ZPO.
Levay
Hallo wursthand,
ich mische mich jetzt nur deshalb ein, weil ich dir diese Frage schon einmal beantwortet habe.
Du scheinst zu glauben, in dem Moment wo man ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzt gibt es so eine Art Deadline für vorgelegte Beweise.
Das ist aber umgekehrt. Vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mögen sich beide Parteien alle möglichen Behauptungen um die Ohren gehauen haben. Vot Gericht müssen sie das aber belegen können.
Mit Levays Antwort hast du jetzt noch einmal eine zuverlässige Bestätigung.
Gruß!
Horst
ich möchte den fall etwas konkretisieren:
der mieter fodert die kaution zurueck, der vermieter zahlt aber nur einen teil und beruft sich teile der nebenkosten die er bisher nicht abgerechnet habe. nebenkosten wurden pauschal gezahlt, will er sie erhöhen so muss er eine nebenkostenabrechnung machen. diese verweigert der vermieter aber.
der mieter ist jetzt stinkig und möchte vom mieter einen beweis der kosten sehen.
welche möglichkeiten gibt es dazu?
grundlage zum zahlen einer rechnung ect muss ja sein dass es einen rechtsanspruch darauf gibt. erstellt der vermieter keine abrechnung hat er keinen anspruch auf die zahlung.
kommt es jetzt zu einem mahnverfahren und der vermieter erstellt danach eine abrechnung aus der sich der anspruch ableitet ändert die sachlage. meiner auffassung nach wäre sowas unfair
Nein,
die Sachlage ändert sich doch nicht! Es geht nur darum, dass jede Seite ihre Beweise vorlegen muss.
Gruß!
Horst
doch ich denke schon, zuvor bestand kein rechtlicher anspruch und jetzt auf einmal schon.
Was steht im Mietvertrag zu den Nebenkosten?
Pauschal - dann wird nicht abgerechnet;
Umlagefähige Nebenkosten sofern im MV gelistet - müssen wie folgt abgerechnet werden:
Nach dem Gesetz - Paragraph 556 Absatz 3 Satz 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gilt, dass der Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten haben muss. Nach Ablauf dieser so genannten Ausschlussfrist sind Nachforderungen des Vermieters aus Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Weiter Hilfe zu Fragen rund ums Mietverhältnis bietet die Mitgliedschaft in einem dem DMB angehörenden Mieterverein oder ein Fachanwalt.
Grüße
doch ich denke schon, zuvor bestand kein rechtlicher anspruch
und jetzt auf einmal schon.
Morgen!
Da denkst du eben falsch. Ein rechtlicher Anspruch besteht entweder oder nicht. Das sollte vor einem Gerichtsgang klar sein.
der mieter fodert die kaution zurueck, der vermieter zahlt
aber nur einen teil und beruft sich teile der nebenkosten die
er bisher nicht abgerechnet habe.
Hallo,
bei solchen Faellen geht es oft gar nicht um den Betrag der Kosten, sondern um die Zeit.
Der Mieter zieht aus und moechte seine Kaution sofort, ehe das Abrechnungs-Jahr und evtl auch das Folgejahr fuer die Erstellung der Abrechnung rum sind. Beispiel Auszug Feb09, Nebenkostenabrechnung muss bei jaehrlichem Abrechnungszeitraum bis 31.12.2010 erfolgen. In der Zwischenzeit gibts schon mal unterschiedliche Erwartungshaltungen.
Gruss Helmut
nicht pauschal, die nebenkosten wurden mit zu einem bestimmen betrag vorausbezahlt und es steht weiter im vertrag die abrechnung der nebenkosten erfolgt unverzüglich.
gibt es irgendwo informationen wie so die durchschnittlichen nebenkosten abhängig vom wohnort, fläche,… so sind? wuerd mich interessieren
mag sein, aber welche möglichkeiten hat der mieter dann? muss er die gesetzlichen fristen zur nk abrechnung aussitzen um dann mit sicherheit seine forderungen durchzusetzen?
die abrechnung der nebenkosten erfolgt unverzüglich.
Vielleicht mal schriftlich nachfragen an welchen zeitlichen Rahmen der Vermieter dabei gedacht hat?
Im Übrigen:
Aus dem Mietvertrag muss klar hervor gehen welche Nebenkosten abgerechnet werden (z.B. Hausmeister, Gartenpflege, Müllabfuhr, Brauch- und Abwasser, …).
Der Vermieter kann nur diese Kosten (sofern umlagefähig) geltend machen.
Der Mieter hat das Recht die Abrechnung zu prüfen (prüfen zu lassen), dazu kann er Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen verlangen.
Erst dann steht fest wie hoch Guthaben oder Nachzahlung sind.
Sinnvolles Nachschlagewerk:
http://www.mieterbund.de/mieterlexikon.html
Grüße
der vermieter hat an garkeinen ramen gedacht weils einfach ein fauler sack ist.
sag mal, kannst du mir infos nennen, wie so die durchschnittlichen nebenkosten nach stadt, wohnungstyp, ect ect sind?
Wie hoch ist z.b. die Grundsteuer?
mfg
Fragen zu Steuern und Abgaben => Gemeinde- od. Stadverwaltung od. örtl. Finanzamt
Andere Nebenkosten => örtl. Mietervereine oder DMB
Grüße