Belege innerhalb der Einspruchsfrist

Hallo,

ist es nicht so, dass man innerhalb der Einspruchsfrist immer einen Steuerbescheid ändern kann, wenn man Belege nachreicht? Natürlich auch zugunsten des Steuerpflichtigen, oder?

Danke für Antworten

gruß

Ändern kann den nur das FA, aber innerhalb der Einspruchsfrist kann man das veranlassen.

Hallo,

die Belege dürfen sogar erst später eingereicht werden. Wichtig ist, dass innerhalb der Einspruchsfrist der Einspruch eingelegt wird, notfalls auch ohne Begründung.

Gruß
Lawrence