ich handele gewerblich mit Werkzeug welches ich grösstenteils bei Ebay von Privatleuten kaufe. Reicht bei einer Steuerprüfung der Ausdruck von Ebay wo der Name des Zahlungsempfängers sowie die Bankverbindung stehen? Zusätzlich schreibe ich noch den Absender der Pakete auf. Steuerberater oder Steueranwalt konnten mir nichts konkretes sagen, ausser das die Buchführung „ordentlich“ und Nachvollziehbar sein muss. Antworten bitte nur von Steuerprüfern oder Personen die entsprechende Erfahrung haben. Dankeschön!
meine Finanzbeamtin akzeptiert Ausdrucke der ebay-Mail „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben Artikel XYZ gekauft“. Es ist aber wohl teils Ermessenssache, daher würde ich mal in Deinem Finanzamt nachfragen.
Danke erstmal, aber so weit bin ich auch. Es geht nicht darum was das Finanzamt sondern was ein Steuerprüfer (Buchprüfer) sagt. Der ist quasi nicht vom Finanzamt! Das Finanzamt will einen Nachweis das sie den Artikel tatsächlich gekauft und bezahlt haben und somit berechtigt eine Ausgabe zu buchen wodurch der Gewinn geschmählert wird. Der Steuerprüfer will das auch aber zusätzlich könnte er eine Querprüfung zum Verkäufer machen wollen. z.B. Hat der Verkäufer tatsächlich Privat verkauft oder hat er Waren bei seinem Geschäft „entwendet“ die er Steuerfrei verkauft? D.h. er bräuchte Namen und Anschrift des Verkäufers um das prüfen zu können. Zu guter letzt noch: Meine Steuerberaterin hat ganz klar gesagt das sie für die „Ebay-Belege“ nichts garantiert und es sein kann das im Falle einer Steuerprüfung diese Buchungsposten nicht anerkannt werden. Ebenso konnte mir das ein Fachanwalt für Steuerrecht nicht sagen. Problem ist immer die Tatsächliche Herkunft der Artikel da man auf den Absender des Pakets (wenn er draufsteht) sich nicht verlassen kann das der versendende der Verkäufer ist… Soweit zur Problematik
Es geht nicht darum was das Finanzamt sondern was ein Steuerprüfer Buchprüfer):sagt. Der ist quasi nicht vom Finanzamt!
Woher stammt denn diese Erkenntnis?
einschlägige Norm guxu 160 AO und AEAO 120 zu § 160 - Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern
Frage ist, ob überhaupt jemals eine Steuerprüfung bei einem Kleinbetrieb stattfindet. Falls doch, werden sich die wenigsten Prüfer mit Kleckerkram aufhalten.
Die Aussage zur Steuerberaterin und zum Fachanwalt verstehe ich nicht.
Eindeutiger Empfängernachweis bei eBay-Einkäufen ist doch wohl die Bankverbindung des Verkäufers, oder zahlst Du per Western Union??
Wenn größere Mengen Werkzeug von ein und demselben „Privatmann“ eingekauft werden, sind die entweder geklaut oder nicht privat, da würde ich auch Kontrollmitteilungen schreiben.
Die Echtdaten gibt es dann von eBay oder der Bank des Empfängers.
Trotzdem sind die Ausgaben anzuerkennen
D.h. er bräuchte Namen
und Anschrift des Verkäufers um das prüfen zu können.
Ich verstehe das Problem nicht. Die komplette Anschrift des Verkäufers steht doch in der erwähnten Mail von ebay. Du kannst dann noch die Zahlungsinfos dazulegen und mit dem Beleg der Überweisung (oder Paypal-Zahlung) die Zahlung nachweisen. Die Transaktionen können über die Auktionsnummer miteinander verknüpft werden.
Solche Sachen sollten heutzutage Gang und Gebe sein, vielleicht mal einen Berater suchen, der im 3. Jahrtausend angekommen ist.
Frage ist, ob überhaupt jemals eine Steuerprüfung bei einem
Kleinbetrieb stattfindet. Falls doch, werden sich die
wenigsten Prüfer mit Kleckerkram aufhalten.
Mag sein aber wenn dann könnte es doch arge Probleme mit sich bringen. Ich hab ja geschrieben das ich fast ausschliesslich von Privat kaufe…
Die Aussage zur Steuerberaterin und zum Fachanwalt verstehe
ich nicht.
Was denn? Die wollen mir halt nicht garantieren das die Ausgaben von einem Steuerprüfer annerkannt werden. Das Finanzamt prüft ja nichts. Die schauen ja nur die Einnahmen überschussrechnung…
Eindeutiger Empfängernachweis bei eBay-Einkäufen ist doch wohl
die Bankverbindung des Verkäufers, oder zahlst Du per Western
Union??
Richtig, aber ist es zulässig zu sagen ich hab die Adresse nicht aber über die Bankverbindung können sie das Rausfinden?
Wenn größere Mengen Werkzeug von ein und demselben
„Privatmann“ eingekauft werden, sind die entweder geklaut oder
nicht privat, da würde ich auch Kontrollmitteilungen
schreiben.
Was für Konsequenzen hat das und wie geht das?
Ausserdem was sind grosse Mengen? Wie soll ich die Grenze definieren? Ich komme zwar aus der Branche aber ich kann nicht anhand der Artikel sagen ob diese aus einer Hobbyaufgabe oder einem Diebstahl stammen.
Salve,
Kleinstbetriebe werden rechnerisch nur alle 90 Jahre geprüft, Kleinbetriebe alle 26 Jahre und Mittelbetriebe alle 13 Jahre.
Je kleiner der Laden, desto unwahrscheinlicher eine Prüfung.
Die Zahl der Prüfer mit Erbsenzählermentalität nimmt im gleichen Maße ab, wie das Controlling zunimmt. Ein Prüfer lebt ruhiger, wenn er viele einfache Fälle prüft.
Richtig, aber ist es zulässig zu sagen ich hab die Adresse
nicht aber über die Bankverbindung können sie das Rausfinden?
Du könntest die Verkäufer auch anmailen und um die Angaben bitten.
Bei Verweigerung kann sich der Prüfer die Daten über die Bank besorgen.
Wenn größere Mengen Werkzeug von ein und demselben
„Privatmann“ eingekauft werden, sind die entweder geklaut oder
nicht privat, da würde ich auch Kontrollmitteilungen
schreiben.
Was für Konsequenzen hat das und wie geht das?
Du kaufst z.B. von einem „Privatmann“ 100 x ein Spezialwerkzeug.
Das dürfte nicht privat, sondern gewerblich sein; liegt Dein EK bei diesem Herrn dann z.B. 50% unter Marktpreis, ist der Schritt zum Verdacht der Hehlerei oder Markenpiraterie nur ein ganz kleiner.
Der Prüfer stellt dann die Zahlen zu diesem Verkäufer zusammen und schickt diese Info an das Finanzamt des „Privatverkäufers“.
Der Vorgang wird dort geprüft und dem Privatverkäufer dürfte einiger Ärger ins Haus stehen.
Im Fall von Diebesgut und auffällig geringen Einkaufspreisen setzt Du unter Umständen Dich selbst dem Verdacht der Hehlerei / Markenpiraterie aus.
Ausserdem was sind grosse Mengen? Wie soll ich die Grenze
definieren? Ich komme zwar aus der Branche aber ich kann nicht
anhand der Artikel sagen ob diese aus einer Hobbyaufgabe oder
einem Diebstahl stammen.
Siehe oben; wie sagt man so schön, das ist einzelfallabhängig.
Ist Dein EK-Preis realistisch, nur die Menge für Privat untypisch, hat nur der Verkäufer ein Problem.
Als Brancheninsider wirst Du beurteilen können, ob ein EK realistisch ist oder die Ware vom LKW gefallen sein muss bzw. ob Chinesen einmal wieder ein Markenprodukt zusammengeklöppelt haben.
Danke erstmal, aber so weit bin ich auch. Es geht nicht darum
was das Finanzamt sondern was ein Steuerprüfer (Buchprüfer)
sagt. Der ist quasi nicht vom Finanzamt!
Nunja soweit sogut. Danke für die Informationen erstmal. Ich hab mich jedenfalls entschlossen das zu lassen weil mir das zu unsicher ist. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei Null liegt das ich ne Prüfung bekomme. Ich kann nur schwer argumentieren warum ich Produkte teilweise für ein 10tel des normalen Preises einkaufe. Lieber ein paar Euronen weniger im Porti und dafür ruhig schlafen