Guten Tag,
wir nehmen an, ein Webmaster nutzt eine internationale Plattform umd dort einen Freelancer für sein Projekt zu finden.
Um diesen zu bezahlen muss zunächst Geld auf die Plattform gesandt werden, was über Paypal geschieht. Im Anschluss wird von dort aus das Geld an den Freelancer überwiesen.
Reicht als Beleg eine Rechnung des Freelancers über den Absender, Empfänger,Betrag, Datum und Verwendungszweck. Die Frage stellt sich, weil der Betrag ja nicht direkt von Paypal abgebucht wird, sondern über die vorherige Einzahlung auf die Plattform.
Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Mario
Servus,
Du beschreibst eine Quittung. Die reicht, falls sie halbwegs nachvollziehbar ist („Verwendungszweck“??), für den Ansatz als Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben (je nach Gewinnermittlung) aus.
Nützlich ist es aber allemal, auch wenn der Unternehmer, der die Leistung erbringt, im Ausland sitzt, eine Rechnung mit allen Pflichtangaben gem. § 14 Abs 4 UStG zu beschaffen.
Wenn der beauftragte Unternehmer im Inland sitzt, ist das eh notwendig, weil sonst der Vorsteuerabzug ins Wasser fällt.
Betriebsprüfer kennen normalerweise ihre Pappenheimer, wissen z.B., dass es praktisch nicht möglich ist, von einem US-Amerikaner eine Rechnung zu kriegen, wenn der keine Lust hat. Werden aber („Freelancer“ klingt nach einem Grenzfall zur Scheinselbständigkeit) im Zweifelsfall z.B. von einem Sub aus UK alles haben wollen, was notwendig ist, um die Art der erbrachten Leistung und dessen Unternehmereigenschaft nachzuweisen. Da kann ohne ordentliche Rechnung schon mal der Betriebsausgabenabzug den Bach runter gehen.
Der Zahlungsweg, ob in Rattenschwänzen, internationalen Antwortscheinen oder Nappos in Vanillesoße bezahlt wird, oder ob das Geld erstmal per Moneygram durch drei Kontinente transferiert und dann dem Empfänger in einem rosenparfümierten Kuvert mit einem artigen Hofknicks überreicht wird, ist ganz egal. Wichtig ist insbesondere bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 EStG, dass er nachvollziehbar belegt ist.
Schöne Grüße
MM